Verabschiedet sich die Landesregierung von einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Die Auswirkungen des Klimawandels im Wald zeigten sich im vergangenen Jahr besonders deutlich. Auch in diesem Jahr haben Wetterextreme wie Stürme, Hitze und geringe Niederschläge zu einer weiteren Ausbreitung des Borkenkäfers beigetragen und die ohnehin schon dramatische Situation im Wald weiter verschärft. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW und auch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz haben im Zuge der Kalamitätsbekämpfung bislang einen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald abgelehnt. Dies spiegelte sich unter anderem auch in der Förderrichtlinie zur Unterstützung der betroffenen Waldbesitzer zur Bewältigung der Kalamitäten wider, wo Maßnahmen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beinhalten, ausdrücklich nicht gefördert werden.
Der Einsatz von Insektiziden auf gelagerten Stämmen (Holzpolter) wird seitens des Landesbetriebs Wald und Holz NRW stets als letztes Mittel der Wahl, als „Ultima Ratio“, erklärt. Die Bekämpfung von Borkenkäfern mit Pflanzenschutzmitteln erfolgt, um lebende Exemplare abzutöten und eine Neubesiedlung zu verhindern. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln birgt allerdings große Gefahren hinsichtlich einer nachhaltigen Beeinflussung des Ökosystems Wald und sollte daher prinzipiell vermieden werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie hat sich der Absatz von forstbaulich genutzten Pflanzenschutzmitteln in den letzten fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen entwickelt? (Bitte Zahlen für den jährlichen Absatz je Mittel und Landkreis aufführen)
2.         Falls keine gesamtheitlichen Daten vorliegen: Wie hat sich der Absatz von forstbaulich genutzten Pflanzenschutzmitteln über den Agrarfachhandel allein im Kreis Olpe, im Hochsauerlandkreis und im Oberbergischen Kreis in den letzten fünf Jahren entwickelt?
3.         Wie definiert die Landesregierung den Ausdruck „liegendes Holz“, auf das im Zuge der Kalamitätsbekämpfung Pflanzenschutzmittel aufgebracht werden: Handelt es sich dabei ausschließlich um Holz in Poltern oder gegebenenfalls auch um Holz, das noch in der Fläche liegt?
4.        Wie schätzt die Landesregierung das komplette Abräumen und Mulchen (Ganzbaumentnahme bzw. Vorkonzentration auf Gassen und dortiges Zerkleinern des Holzes/Äste) einer Waldfläche in ökologischer Hinsicht, einschließlich der Auswirkungen auf den Boden, ein?
5.        Aus welchen Gründen empfiehlt die Landesregierung das komplette Freiräumen und Mulchen neu zu bepflanzender Waldflächen?