Umweltministerin stoppt Ausbau von Radweg in Bonn

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Die Stadt Bonn plant einen Radweg in ihrem Stadtgebiet durch die rechtsrheinischen Rheinauen als wichtige Nord-Süd-Verbindung entlang des Rheins auszubauen. Der Radweg hat eine große Verkehrsbedeutung, ist Bestandteil des Radverkehrsnetz des Landes Nordrhein-Westfalen und Teil der sog. „Deutschland-Route“. Der Radweg ist auch Bestandteil der Maßnahmen zum Luftreinhalteplan Bonn. Er ist weiterhin Bestandteil des Maßnahmenpaketes 1 des Vergleichs zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesstadt Bonn und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom Januar 2020. Für den Ausbau müssen 27 Bäume gefällt werden, für die umfangreiche Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Die naturschutzrechtliche Befreiung der unteren Naturschutzbehörde liegt vor, die Prüfung der höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung sah keinen Grund zur Beanstandung. Die Vorbereitungen zum Bau des Radwegs sind in vollem Gange, die Fällung der Bäume muss aus Naturschutzgründen bis Ende Februar erfolgen.

Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst die Maßnahme Radwege-Ausbau im rechtsrheinischen Rheinauen-Park über das Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ als landesweit bedeutsames Modellprojekt zu 90 Prozent. Ein positiver Förderbescheid liegt vor, die Umsetzung hat nach Vorgabe des Landes bis zum 30.10.2022 bzw. 31.03.2023 zu erfolgen.

Nun hat Umweltministerin Heinen-Esser (CDU) laut Presseberichten auf Veranlassung eines örtlichen CDU-Abgeordneten (Generalanzeiger Bonn vom 04.02.2022) über die Bezirksregierung einen Stopp des Baus veranlasst mit der Begründung, man wolle erst die Beratung einer dem Landtag vorliegenden Petition abwarten. Dies ist ein bislang einmaliger Vorgang und ein massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Würde die Umsetzung der Baumaßnahme ausgesetzt, droht erheblicher finanzieller Schaden, da die Baufirma bereits beauftragt und bei Verzögerungen oder gar Abbruch des Vorhabens Schadensersatz geltend machen könnte, zudem könnte die Förderfähigkeit des Projekts gefährdet sein.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Umweltministerin bzw. das MULNV die Stadt Bonn aufgefordert, den Ausbau des Radwegs vorerst nicht umzusetzen?
  2. Beabsichtigt die Umweltministerin den Ausbau des Radwegs in Bonn unabhängig von der bereits erfolgten naturschutzrechtlichen Befreiung und der Förderzusage des Landes dauerhaft zu unterbinden?
  3. Wie viele Petitionen zu welchen Sachverhalten haben in der laufenden Legislaturperiode zum (vorübergehenden) Stopp eines bereits abschließend genehmigten Bauvorhabens geführt?
  4. Welche Bauvorhaben im Verkehrsbereich hat das Umweltministerium seit Regierungsantritt 2017 bislang in ähnlicher Art und Weise wie hier in Bonn gestoppt? (Bitte nach Bundesfern-, Landes-, Kreis- und kommunale Straßen sowie Radwegen aufschlüsseln)
  5. Wie viele Bäume wurden seit Regierungsantritt 2017 für Baumaßnahmen im Verkehrsbereich gefällt, ohne dass das NRW-Umweltministerium interveniert hat? (Bitte nach Bundesfern-, Landes-, Kreis- und kommunale Straßen sowie Radwege aufschlüsseln)