Umsetzung der Operationellen Programme der EU-Strukturfonds effektiv begleiten

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Ausgangslage

Neben den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union laufen derzeit die interinstitutionellen Verhandlungen über die EU-Strukturfondsverordnungen für den Zeitraum 2014-2020. Sie bilden die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Strukturfondsprogramme in den europäischen Regionen wie Nordrhein-Westfalen, so auch die Rolle und Bestimmungen zum Monitoring.
In der aktuellen Förderperiode gibt es im Rahmen der EU- Strukturpolitik für NRW sowohl für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) als auch für den Europäischen Fonds für den Ländlichen Raum (ELER) sogenannte Begleitausschüsse, welche die Durchführung der jeweiligen regionalen Programme und Fortschritte prüfen, genehmigen, Änderungen empfehlen, die jährlich zu erstellenden Durchführungsberichte prüfen und billigen sowie die Kommunikation der Ziele und Ergebnisse der Programme tragen.
Nach den Entwürfen der Strukturfondsverordnungen werden die Begleitausschüsse in der neuen Förderperiode in Monitoringausschüsse umbenannt.
Artikel 41-43 (sowie Art. 100) des Verordnungsentwurfes zu den Gemeinsamen Bestimmungen der EU-Strukturfonds (KOM (2011) 615 final/2) regeln die grundsätzliche Ausgestaltung der Monitoringausschüsse.
Die für NRW wichtigen Mittel aus den Strukturfonds (EFRE, ESF und ELER) sollen, wie bereits im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen und im Antrag (Drs. 16/1263) festgelegt, ineinandergreifen und bestmöglich verzahnt eingesetzt werden.
Es wird erwartet, dass die Landesregierung deshalb auf der Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre entsprechend der EU-Vorgaben einen Monitoringprozess einrichtet, mit dem Ziel der Koordination zwischen den EU-Strukturfonds.
Zu der effektiven Neuausrichtung des Monitorings gehört auch eine Neuaufstellung der sogenannten Monitoringausschüsse, einschließlich ihrer strukturellen Angleichung an die EU-Vorgaben und die Erfordernisse für eine reibungslose Umsetzung der Programme vor Ort. Dies hat selbstverständlich, wie in Artikel 5 des Allgemeinen Verordnungsentwurfs gemäß der Partnerschaftsvereinbarung festgelegt, unter Beteiligung der relevanten Partner zu erfolgen.
Dazu gehört auch, dass, wie bisher, nicht nur im EFRE-Begleitausschuss Mitglieder des Landtages vertreten sind, sondern auch in den jeweiligen ESF- und ELER- Monitoringausschüssen, um eine effektive und transparente Begleitung zu gewährleisten.
Des Weiteren ist es notwendig, dass sich auch der Ansatz zur Verzahnung der Europäischen
Strukturfondsmittel in den Monitoringausschüssen wiederfindet.

II. Der Landtag stellt fest:

Eine strukturelle Angleichung in der Zusammensetzung der Monitoringausschüsse ermöglicht eine effektive Begleitung der Umsetzung der Operationellen Programme.
Dabei ist es erforderlich, schlanke und arbeitsfähige Gremien zu schaffen. Strukturen sind gegebenenfalls zu straffen und nicht aufzublähen.

III. Der Landtag beschließt:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, bei der Einrichtung der Monitoringausschüsse zur Umsetzung der Operationellen Programme von EFRE, ESF und ELER in der EU- Förderperiode 2014 bis 2020 je ein Mitglied der im Landtag vertretenen Fraktionen aufzunehmen.