Umfassende interkommunale und regionale Zusammenarbeit ermöglichen!

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Der Landtag stellt fest:

In den zurückliegenden Jahren sind neue Herausforderungen auf die Kommunen zugekommen. Zu nennen sind die Krise der Kommunalfinanzen und der demografische Wandel. Diese Herausforderungen erfordern Antworten. Die Interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen ist zwar nur ein Baustein von mehreren möglichen, aber ein immer wichtigerer und dazu erfolgversprechender.
Zur effizienten Aufgabenerfüllung der Kommunen und zur Festigung ihrer Position im Standortwettbewerb ist es erforderlich, demokratisch legitimierte Formen der interkommunalen und regionalen Kooperation zu stärken und auszubauen. Wir wollen den Kommunen die Möglichkeit geben Kooperationen auszubauen wie mit dem Regionalverband Ruhr und der Städteregion Aachen bereits geschehen.
Im Regionalverband Ruhr (RVR) hat sich die regionale Zusammenarbeit und Kooperation in den vergangenen Jahren verstärkt und gefestigt. Diese Entwicklung könnte beispielhaft sein für andere Regionen des Landes, die sich vor dem Hintergrund der eigenen Vorstellungen und Rahmenbedingungen in einer engeren Kooperation aufstellen wollen. Die Reform des RVR-Gesetzes soll dieses Anliegen auf Betreiben der Region weiter voran bringen. Nur ein in seinen Aufgaben und Strukturen zukunftsgerecht aufgestellter Regionalverband Ruhr kann gemeinsam mit den Städten, Gemeinden und Kreisen die anstehenden Herausforderungen angemessen bewältigen und neue Impulse für die Region setzen. Dabei ist die Vernetzung der Kommunen innerhalb der Region ebenso von Bedeutung wie funktionierende Beziehungen in das angrenzende Umland.
Die Interkommunale Zusammenarbeit hat eine lange Tradition in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen der Kommunen, wie der Energieversorgung, der Abwasserbehandlung, der Trinkwasserversorgung oder der Abfallbeseitigung. Die Erschließung weiterer Themenfelder ist denkbar und sinnvoll. Die Interkommunale Zusammenarbeit hat einen neuen, wichtigen, Stellenwert für die Kommunen bekommen. Bei der anstehenden Novellierung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) sollen über eine Experimentierklausel u.a. Erweiterungen der Aufgabenübertragung wie auch in öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur interkommunalen Aufgabenwahrnehmung modellhaft erprobt und ermöglicht werden.
Die Ermöglichung einer umfassenden interkommunalen wie auch regionalen Zusammenarbeit ist der richtige Weg. Vorhandene Hindernisse sollen konsequent beseitigt werden.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

Baldmöglichst einen Gesetzentwurf für eine Novellierung des RVR-Gesetzes vorzulegen.
Die vorgesehene Novellierung des GkG im Sinne dieses Antrages zeitnah vorzubereiten.
Zu prüfen, inwieweit das Land mit einer Begleitung von Modellvorhaben und einer Anlaufstelle beim Land die regionale und interkommunale Zusammenarbeit fördern kann.