Überwachung von Kammerkritikern

Kleine Anfrage von Horst Becker

Dem Kölner Stadtanzeiger vom 02. Dezember 2017 war zu entnehmen, dass die IHK Köln im Vorfeld der anstehenden IHK-Vollversammlungswahl im Jahr 2019 in ihrem Wirtschaftsplan 30.000 Euro zur Überwachung von Kammerkritikern und –kritikerinnen bereitstellt. Mit dem Geld soll ein externer Dienstleister beauftragt werden, um Social-Media-Plattformen und Internetforen auf Aktivitäten von Kammerkritikern zu untersuchen und die Kammerführung über relevante Vorgänge zu informieren.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Hält die Landesregierung solche Ausgaben durch das Gesetz über die Industrie- und Handelskammern im Lande Nordrhein-Westfalen (IHKG) gedeckt?
  2. Falls ja, mit welcher Begründung?
  3. Falls nein, was hat die Landesregierung bisher unternommen, um eine dem IHKG entsprechende Verhaltensweise der IHKen durchzusetzen?
  4. Beabsichtigt die Landesregierung im Zuge der Rechtsaufsicht in Zukunft auf die IHK Köln einzuwirken, um derartige Aktivitäten zu unterlassen?
  5. Wenn ja, auf welchem Wege?