Dem Kölner Stadtanzeiger vom 02. Dezember 2017 war zu entnehmen, dass die IHK Köln im Vorfeld der anstehenden IHK-Vollversammlungswahl im Jahr 2019 in ihrem Wirtschaftsplan 30.000 Euro zur Überwachung von Kammerkritikern und –kritikerinnen bereitstellt. Mit dem Geld soll ein externer Dienstleister beauftragt werden, um Social-Media-Plattformen und Internetforen auf Aktivitäten von Kammerkritikern zu untersuchen und die Kammerführung über relevante Vorgänge zu informieren.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Hält die Landesregierung solche Ausgaben durch das Gesetz über die Industrie- und Handelskammern im Lande Nordrhein-Westfalen (IHKG) gedeckt?
- Falls ja, mit welcher Begründung?
- Falls nein, was hat die Landesregierung bisher unternommen, um eine dem IHKG entsprechende Verhaltensweise der IHKen durchzusetzen?
- Beabsichtigt die Landesregierung im Zuge der Rechtsaufsicht in Zukunft auf die IHK Köln einzuwirken, um derartige Aktivitäten zu unterlassen?
- Wenn ja, auf welchem Wege?