Überprüfung der Mitglieder des Landtags nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) über eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR

Gemeinsamer Antrag

Der Landtag beschließt:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen empfiehlt seinen Mitgliedern,
sich hinsichtlich einer etwaigen Tätigkeit für die Staatssicherheitsbehörde der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einer freiwilligen Überprüfung durch die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu unterziehen. Diese Empfehlung gilt nicht für Mitglieder des Landtags, die sich bereits in einer früheren Wahlperiode einer Überprüfung unterzogen haben oder die zum Zeitpunkt der Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit (13. Januar 1990) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
der Veröffentlichung der Ergebnisse der Überprüfung zuzustimmen. Die Einwilligung in die Überprüfung und in eine Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt schriftlich gegenüber der Präsidentin des Landtags. Die Präsidentin des Landtags veranlasst zentral die Weiterleitung der Einwilligungen der Mitglieder des Landtags zum Ersuchen des Landtags an die Bundesbeauftragte. Die Ergebnisse werden der Landtagspräsidentin mitgeteilt.
Die Landesregierung wird gebeten, entsprechend zu verfahren.

Begründung:

Der Bundesrat hatte mit Entschließung vom 26. September 2003 (Bundesratsdrucksache 668/03) alle Abgeordneten von Bund und Ländern aufgerufen, sich hinsichtlich einer etwaigen Tätigkeit für die Staatssicherheitsbehörde der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einer freiwilligen Überprüfung durch die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu unterziehen. Bereits der 13. Landtag Nordrhein-Westfalen hatte diese entsprechende Bundesratsentschließung durch die Empfehlung aus dem einstimmig angenommenen Antrag aller Fraktionen, Drucksache 13/6368, unterstützt. Der 14. und 15. Landtag Nordrhein-Westfalen hatte diesen Beschluss auf Grundlage des Antrags aller Fraktionen, Drucksache 14/641 bzw. 15/19, einstimmig nachvollzogen.