Übermittlung von Personendaten zur Fifa-Fußballweltmeisterschaft der Männer 2018 in Russland

Kleine Anfrage von Josefine Paul und Matthi Bolte-Richter

Portrait Josefine Paul

Zwei schriftliche Anfragen der grünen Bundestagsabgeordneten Monika Lazar ergaben, dass die Bundespolizei sowohl anlässlich des FIFA-Confederations-Cup 2017 als auch der Fifa- Fußballweltmeisterschaft der Männer 2018 Datensätze, von in der sogenannte Datei Gewalttäter Sport erfasst Personen, an die russischen Sicherheitsbehörden übermittelte. Die NRW-Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ihre datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der Weitergabe von Personendaten an die russischen Sicherheitsbehörden durch zwei Kleinen Anfragen (17/1885 und 17/2369) vorgebracht. Auch Innenminister Herbert Reul hielt es offenbar ob des datenschutzrechtlich fragwürdigen Umgangs mit Personendaten in Russland für angebracht, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem internen Schreiben zu empfehlen, auf die Mitnahme privater IT und Smartphones zu verzichten.
Trotzdem hielt auch die Landesregierung die Übermittlung von Personendaten im konkreten Einzelfall für rechtmäßig und erklärte dass sich unter den anlässlich des Confederations-Cups übermittelten Daten auch Datensätze von fünf Bürgerinnen bzw. Bürgern NRWs befanden. In ihrer Einschätzung stützte sich die Landesregierung auf die Einschätzung der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), während die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalens (LDI NRW) nicht hinzugezogen wurden. Gleichwohl erklärte die Landesregierung auf die Kleine Anfrage 17/1885 im März, dass mögliche Datenübermittlungsgesuche zur Fifa- Fußballweltmeisterschaft der Männer „[…] nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geprüft und einzelfallbezogen entschieden [werden]. Hierbei wird die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) einbezogen“. Das durch die Landesregierung angekündigte Verfahren, erscheint insbesondere auf Grund der möglichen gravierenden Einschnitte in die persönlichen Freiheitsrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger NRWs angebracht. Damit man als ausländischer Gast die Fifa-Fußballweltmeisterschaft der Männer 2018 besuchen konnte, benötigte man zur visafreien Einreise nach Russland eine sogenannte Fan-ID. Mittlerweile scheint klar, die Datensatzübermittlung hat nicht nur dazu geführt, dass Personen keine Fan- ID bewilligt bekamen. Vielmehr wurden ihnen auch bereits erteilte Fan-IDs wieder entzogen. Dies geschah offenbar nicht nur vor Beginn des individuellen Reiseantritts, sondern zum Teil auch erst in Russland. Die betroffenen Personen sahen sich entsprechend vor Ort mit der Situation konfrontiert, plötzlich keinen gültigen Aufenthaltstitel mehr zu haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.      In welcher Form hat die Landesregierung ihre Ankündigung (Antwort auf die Kleinen Anfrage 17/2369) umgesetzt, bei weiteren Datenübermittlungsersuchen durch die russischen Sicherheitsbehörden die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen einzubeziehen?
2.      Wie viele Personendaten von Bürgerinnen/Bürgern aus NRW wurden zur FIFA Fußball – Weltmeisterschaft der Männer 2018 an russische Sicherheitsbehörde übermittelt? (bitte aufschlüsseln nach Datum)
3.      Wie vielen Personen aus NRW haben ablehnende Bescheide über einen Antrag zur Ausstellung einer Fan-ID erhalten? (bitte aufschlüsseln nach Datum)
4.      Wie vielen Personen aus NRW wurden bewilligte Fan-IDs nach der Übermittlung der Daten wieder entzogen? (bitte aufschlüsseln nach Datum)
5.      In welcher Form hat die Landesregierung darauf hingewirkt, dass ein rechtsstaatlicher Umgang mit den Daten in Russland samt Löschung der Daten nach der WM erfolgte?