Übermittlung von Personendaten nach Russland bei gleichzeitiger Warnung an WM- Touristen

Kleine Anfrage von Josefine Paul und Matthi Bolte

Portrait Josefine Paul

Ausländische Gäste der Fifa-Fußballweltmeisterschaft der Männer benötigen zur visafreien Einreise nach Russland eine sogenannte Fan-ID, welche Online beantragt werden kann. Die Welt berichtete am 20. März 2018 darüber, dass Innenminister Herbert Reul seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber informiert habe, dass für die Beantragung der Fan- ID keine dienstlichen E-Mailadressen und Mobilfunknummern verwendet werden dürfen. Auch sei die Angabe der Dienstanschrift als Zustelladresse untersagt. Die erhobenen personenbezogenen Daten würden durch das russische Ministerium für Kommunikation und Medien verarbeitet und an eine zum Sicherheitsbereich gehörende föderale Exekutivbehörde zwecks Überprüfung weitergegeben. Des Weiteren hätte Minister Reul in dem rund drei Seiten langen internen Schreiben auch darauf hingewiesen, „dass auch private IT Ziel einer Ausspähung sein kann. Es wird daher empfohlen, auf die Mitnahme privater IT und Smartphone zu verzichten.“
Die Landesregierung hat auf die kleine Anfrage zur Übermittlung von Personendaten nach Russland (Drucksache 17/2091) geantwortet, dass im Rahmen des Confed-Cup 2017 auch die Datensätze von zwei Personen aus NRW an Russland übermittelt wurden. Nach Sicht der Landesregierung ist die Übermittlung von Personendaten im konkreten Einzelfall rechtmäßig, sofern „eine Begrenzung auf hinreichende Zwecke“ und „die Vergewisserung über einen rechtsstaatlichen Umgang mit diesen Daten im Empfängerland sowie die Sicherstellung einer wirksamen inländischen Kontrolle.“ gegeben sind. Dabei stützt sich die Landesregierung auf die Einschätzung der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Wurde die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein- Westfalen (LDI NRW) im genannten Fall nicht um eine Stellungnahmen gebeten, so soll sie laut Landesregierung nun aber sehr wohl bei einem möglichen weiteren Datenermittlungsgesuch durch russischen Sicherheitsbehörden gegenüber deutschen Sicherheitsbehörden anlässlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2018 einbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse veranlassten Innenminister Reul ggf. dazu, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Gefahr einer Ausspähung in Russland hinzuweisen?
  2. Wieso informiert der NRW-Innenminister die Bevölkerung NRWs nicht über seine Bedenken zum rechtstaatlichen Umgang mit Personendaten, die im Rahmen der Onlinebeantragung zur Fan-ID erhoben werden?
  3. Welche der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum BKAG vom 20.04.2016 (1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) genannten Mindestanforderungen für eine Datenübermittlung in Drittstaaten sieht die Landesregierung im Falle Russlands als erfüllt an?
  4. Hat die Landesregierung mittlerweile die Einschätzung der Landesbeauftragten für Datenschutz in der Frage der personenbezogenen Datenübermittlung an Russland eingeholt?
  5. Wird sich die Landesregierung, im Falle eines möglichen Datenübermittlungsersuchens durch die russischen Sicherheitsbehörden anlässlich der FIFA Fußball- Weltmeisterschaft der Männer 2018 dafür aussprechen, keine Personendaten an Russland zu übermitteln?