Transparenz bei mit Steuergeld bezahlten Gutachtenergebnissen

Kleine Anfrage von Horst Becker

Wie vollständig und proaktiv veröffentlicht die Landesregierung CDU und FDP die Ergebnisse der von ihr beauftragten Gutachten und Expertisen sowie die jeweiligen Auftragnehmer?
Durch die Antwort (Landtagsdrucksache 17/5452) auf die Kleine Anfrage 2004 (Landtagsdrucksache 17/4997) wurde deutlich, dass die Landesregierung der Koalition aus CDU und FDP deutlich mehr für Gutachten und Beratungen ausgegeben hat als zuvor die Regierung von SPD und GRÜNEN.
Es ist vor dem dargestellten Hintergrund von besonderem Interesse für das Parlament, von der Landesregierung lückenlos Auskunft darüber zu erhalten, aus jeweils welchen Sachgründen genau welche Studien und Gutachtenergebnisse zu allgemeinen politischen Fachfragen gegenüber dem Landtag zur Einbeziehung in dessen Meinungsbildung ausdrücklich nicht bereitgestellt werden sollen. Besonders für rein fachpolitische Sachfragen sollte seitens der Landesregierung jedoch keine Geheimhaltung wissenschaftlicher Ergebnisse praktiziert werden. Von der von CDU und FDP getragenen Landesregierung ist mindestens das gleiche Maß an Transparenz zu fordern, wie von der Vorgängerregierung!
Ich frage daher die Landesregierung:
1.         Welche der seit März 2019 bis Ende 2019 vergebenen Gutachten und Beratungsaufträge sind zum Stichtag 31.12.2019 seitens der Landesregierung noch nicht veröffentlicht worden? (Bitte Nennung der dafür jeweils einschlägigen Sachgründe des konkreten Einzelfalls, am einfachsten durch Aufführung in einer Übersichtstabelle wie in Landtagsdrucksache 17/5450.)
2.         Welche der seit März 2019 bis Ende 2019 vergebenen Gutachten und Beratungsaufträge sollen auch später nicht mehr publiziert werden? (Bitte Nennung der dafür jeweils einschlägigen Sachgründe des konkreten Einzelfalls, am einfachsten durch Aufführung in einer Übersichtstabelle wie in Landtagsdrucksache 17/5450.)
3.         Wie lange wurden die seit März 2019 bis Ende 2019 vergebenen Gutachten und Beratungsaufträge jeweils vom Zeitpunkt ihrer Übergabe an das jeweilige Ministerium bis zur Publikation gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidern im Landtag zurückgehalten?
4.         In welchen Fällen hat die Landesregierung selbst eine Vertragsgestaltung gewählt, der zufolge ihr die Bekanntgabe der Honorarvereinbarung auch nachträglich ausdrücklich nicht mehr gestattet ist? (Bitte die Fälle und die Auftraggeber präzise benennen!)
5.         Wie begründet die Landesregierung jeweils in den unter Frage vier abgefragten Fällen, eine Vertragsgestaltung gewählt zu haben, der zufolge ihr die Bekanntgabe der Honorarvereinbarung auch nachträglich ausdrücklich nicht mehr gestattet ist? (Bitte für die unterschiedlichen Sachverhalte einzeln darlegen!)