Transparenz bei mit Steuergeld bezahlten Gutachtenergebnissen

Kleine Anfrage von Horst Becker

Wie vollständig und proaktiv veröffentlicht die schwarz-gelbe Landesregierung die Ergebnisse der von ihr beauftragten Gutachten und Expertisen sowie die jeweiligen Auftragnehmer?
Am Samstag, den 2. Februar 2019 berichtete die Rhein-Sieg-Rundschau auf Seite vier unter der Überschrift „Gutachteritis in NRW“ darüber, dass die Landesregierung der Koalition aus CDU und FDP deutlich mehr für Gutachten und Beratungen ausgeben würde als zuvor Rot- Grün. Die Rede war von rund 900.000 Euro Kosten pro Monat bzw. von 175 Beratungsdienstleistungen im Gesamtvolumen von 16,5 Mio. Euro seit Regierungsantritt der schwarz-gelben Koalition aus CDU und FDP.
Es ist vor dem dargestellten Hintergrund nun von besonderem Interesse für das Parlament, von der Landesregierung lückenlos Auskunft darüber zu erhalten, aus jeweils welchen Sachgründen genau welche Studien und Gutachtenergebnisse zu allgemeinen politischen Fachfragen gegenüber dem Landtag zur Einbeziehung in dessen Meinungsbildung ausdrücklich nicht bereitgestellt werden sollen. Besonders für rein fachpolitische Sachfragen sollte seitens der Landesregierung jedoch keine Geheimhaltung wissenschaftlicher Ergebnisse praktiziert werden. Von der von CDU und FDP getragenen Landesregierung ist hier mindestens das gleiche Maß an Transparenz zu fordern, wie von der Vorgängerregierung!
Ich frage daher die Landesregierung:
1.         Welche der seit Juli 2017 vergebenen Gutachten und Beratungsaufträge sind bislang seitens der Landesregierung noch nicht veröffentlicht worden? (Bitte Nennung der dafür jeweils einschlägigen Sachgründe des konkreten Einzelfalls, am einfachsten durch Aufführung in einer Übersichtstabelle wie in LT-DS 15/2105.)
2.         Welche der seit Juli 2017 vergebenen Gutachten und Beratungsaufträge sollen auch später nicht mehr publiziert werden? (Bitte Nennung der dafür jeweils einschlägigen Sachgründe des konkreten Einzelfalls, am einfachsten durch Aufführung in einer Übersichtstabelle wie in LT-DS 15/2105.)
3.         Wie lange wurden die seit Juli 2017 vergebenen Gutachten und Beratungsaufträge jeweils vom Zeitpunkt ihrer Übergabe an das jeweilige Ministerium bis zur Publikation gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidern im Landtag zurückgehalten?
4.         In welchen Fällen hat die Landesregierung selbst eine Vertragsgestaltung gewählt, der zufolge ihr die Bekanntgabe der Honorarvereinbarung auch nachträglich ausdrücklich nicht mehr gestattet ist? (Bitte die Fälle und die Auftraggeber präzise benennen!)
5.         Wie begründet die Landesregierung jeweils in den unter Frage vier abgefragten Fällen, eine Vertragsgestaltung gewählt zu haben, der zufolge ihr die Bekanntgabe der Honorarvereinbarung auch nachträglich ausdrücklich nicht mehr gestattet ist? (Bitte für die unterschiedlichen Sachverhalte einzeln darlegen!)