Telearbeit in der Justiz NRW

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld

Bereits seit Oktober 2021 soll eine beschlussfertige Rahmendienstvereinbarung im Justizministerium des Landes NRW bereit liegen, in der die Bedingungen für die Telearbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz NRW geregelt und durch die die Möglichkeiten zur Telearbeit für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeweitet werden sollen.

Allerdings ist die Rahmendienstvereinbarung noch immer nicht in Kraft getreten, sodass die Möglichkeiten zur Telearbeit bis jetzt nur eingeschränkt vorhanden und in manchen Fällen allein aufgrund der Coronaschutzverordnung überhaupt gegeben sind. Das könnte dazu führen, dass nach einem außer Kraft treten der Coronaschutzverordnung die Möglichkeit zur Telearbeit für bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz wieder komplett entfallen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Liegt eine beschlussfertige Rahmendienstvereinbarung über die Ausgestaltung der Telearbeit im Justizministerium vor?
  2. Warum ist die Rahmendienstvereinbarung noch nicht in Kraft getreten?
  3. Gibt es Bedenken hinsichtlich der Einführung der Möglichkeit zur Telearbeit im Justizministerium?
  4. Wann soll die Rahmendienstvereinbarung in Kraft treten?