Studierendenwerke zukunftssicher aufstellen – das soziale Rückgrat des Hochschul­systems stärken

Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Julia Eisentraut Februar 2023

I. Ausgangslage

Die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen erbringen wichtige soziale Dienstleistungen für Studierende und Hochschulangehörige. Derzeit sehen sie sich vor einige Herausforderun­gen gestellt, die vor allem einen hohen Kostendruck erzeugen. Der von der Landesregierung beauftragte Bericht des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung (HIS-HE) zeigt zahlreiche Handlungsempfehlungen auf, mit denen die Studierendenwerke auf die Herausforderungen reagieren können. Um diese Empfehlungen umsetzen zu können und damit die Leistungen der Studierendenwerke dauerhaft und effizient sicherzustellen, sind ein strukturierter Prozess und langfristige Planungssicherheit notwendig.

Die Studierendenwerke und ihre Vorläuferorganisationen erbringen seit über 100 Jahren für Studierende wichtige soziale Dienstleistungen. Heutzutage sind das insbesondere die BAföG-Verwaltung, die Bereitstellung von günstigem Wohnraum und Verpflegung sowie psychosozi­ale Beratung und Kinderbetreuung. Vom hochwertigen und auf die gestellten Ansprüche an­gepassten Verpflegungsangebot profitieren aber auch alle anderen Hochschulangehörigen und externe Gäste.

Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich das Studierverhalten verändert. Studierende sind seltener am Campus oder halten sich dort nicht mehr so lange auf. Das wirkt sich auf die Nutzung der Angebote der Studierendenwerke aus. Seit einigen Jahren sinkt die Zahl der Stu­dierenden in Nordrhein-Westfalen deutlich. Im Jahr 2026 wird die Umstellung auf G9 dazu führen, dass ein Abiturjahrgang an den Gymnasien ausbleibt. Das wirkt sich über Jahre auf Hochschulen und Studierendenwerke aus. Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine sorgt für steigende Energie- und Rohstoffpreise, was die Kosten der Studierenden-werke weiter erhöht. Wie der Bericht von HIS-HE anführt, sind die Studierendenbeiträge in Nordrhein-Westfalen bereits hoch. Die Studierendenwerke können also steigende Kosten schwer durch höhere Sozialbeiträge kompensieren. Ebenso ist der zunehmende Fachkräfte­mangel auch für die Studierendenwerke eine Herausforderung. In nahezu allen Bereichen ist es für sie schwierig neues Personal zu bekommen und das angesichts dessen, dass je nach Studierendenwerk ein Drittel bis die Hälfte des Personals in den nächsten fünf bis zehn Jahren in Rente gehen wird. Das erfordert organisatorische Anpassungen oder neue technische Un­terstützung. Dazu besteht ein zum Teil großer Sanierungsstau bei älteren Verwaltungs- und Mensagebäude, sowie Wohnanlagen.

Die Landesregierung hat sich bereits gemeinsam mit den Studierendenwerken auf den Weg gemacht, diesen Herausforderungen zu begegnen. Dass das Ministerium für Kultur und Wis­senschaft der vorliegende Bericht von HIS-HE beauftragt hat, ist Ergebnis und Zwischenschritt dieses Prozesses. Damit liegen nun zahlreiche Handlungsempfehlungen zur zukunftssicheren Aufstellung der Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen vor. Es zeigen sich Potenziale für mehr Effizienz und Effektivität in den Strukturen und Prozessen.

Das betrifft alle Bereiche, von Gebäuden und Energie, Technik und Digitalisierung, über Ver­pflegung und Beschaffung, Kinderbetreuung und Beratung, hin zu Personal und Zuständigkei­ten sowie Buchhaltung und Kostenrechnung. Die Studierendenwerke haben bereits während des Erstellungsprozesses damit begonnen erste Maßnahmen an einzelnen Standorten und gemeinsam in der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke umzusetzen. Die Landesre­gierung hat erklärt, dass sie zusammen mit den Studierendenwerken an der Umsetzung wei­terer Maßnahmen arbeitet. Wie aus dem Bericht hervorgeht, wird es auch wichtig sein, dass der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes, die Hochschulen und die Kommunen in Nord­rhein-Westfalen noch besser mit den Studierendenwerken zusammenarbeiten und ihre Anfor­derungen stärker berücksichtigen, insbesondere bei Bau und Modernisierung von gemeinsam genutzten Gebäuden.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Die Studierendenwerke sind das soziale Rückgrat des Hochschulsystems in Nordrhein-Westfalen. Sie erbringen für Studierende wichtige soziale Dienstleistungen, insbesondere die BAföG-Verwaltung, die Bereitstellung von günstigem Wohnraum und Verpflegung sowie psychosoziale Beratung und Kinderbetreuung. Diese Leistungen müssen dauerhaft aufrechterhalten bleiben, denn nur durch sie kann der besonderen Lage der Studierenden entsprochen werden.
  • Derzeit sehen sich die Studierendenwerke vor verschiedene Herausforderungen ge­stellt. Sie müssen sich auf schwierige ökonomische Lage und den zunehmenden Fach­kräftemangel, das veränderte Studierverhalten und die sinkenden Studierendenzahlen einstellen. Mit dem von der Landesregierung beauftragten Bericht von HIS-HE liegen nun zahlreiche Handlungsempfehlungen zur zukunftssicheren Aufstellung der zwölf Studierendenwerke des Landes Nordrhein-Westfalen vor.
  • Damit die Handlungsempfehlungen erfolgreich umgesetzt werden können, müssen sich nicht nur die Studierendenwerke und die Landesregierung abstimmen, auch die Hoch­schulen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen müssen besser mit den Studierenden-werken zusammenarbeiten.
  • Der Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen hat ein Versprechen gegeben, dass das Land die Studierendenwerke in den Bereichen allgemeine Finanzierung, Digitalisierung sowie Wohnraum und Beratungsangebote für Studierende unterstützt. Mit den angegan­genen Maßnahmen und der geplanten Umsetzung der Handlungsempfehlungen unter­streichen wir dieses Versprechen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung im Rahmen vorhandener Mittel,

  • mit den Studierendenwerken eine Studierendenwerksvereinbarung zu schließen, die ge­genseitige Planungssicherheit bietet, indem das Land eine verlässliche Finanzierung grundsätzlich weiterhin zusagt. Im Gegenzug sollen die Studierendenwerke zusagen, die Handlungsempfehlungen konsequent umzusetzen und damit dazu beitragen, ihre finanzielle Situation eigenständig zu verbessern.
  • den Studierendenwerken Mittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur zur Entwicklung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie zur Verfügung zu stellen.
  • die Studierendenwerke dabei zu unterstützen, einen strukturierten Prozess zur Umset­zung der „Handlungsempfehlungen zur zukunftssicheren Aufstellung der zwölf Studie-rendenwerke des Landes Nordrhein-Westfalen“ des HIS-Instituts für Hochschulentwick­lung zu führen.
  • gemeinsam mit den Studierendenwerken nach spätestens fünf Jahren eine Evaluation vorzulegen, wie sich die Lage der Studierendenwerke durch die Umsetzung der Hand­lungsempfehlungen, die Studierendenwerksvereinbarung und gegebenenfalls zwi­schenzeitlich erfolgte gesetzliche Änderungen verändert hat.