Studienplätze und Hochschulfinanzierung sicherstellen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Das Interesse an einem Studium ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen und alle Prognosen deuten darauf hin, dass sich dies in den kommenden Jahren nicht ändern wird. Wer studieren will, muss einen Studienplatz mit guten Studienbedingungen bekommen können. Bildungsgerechtigkeit bedeutet, allen Menschen in Nordrhein-Westfalen die Chance auf ein Hochschulstudium zu eröffnen, unabhängig von Herkunft, sozialem Status oder dem Geldbeutel der Eltern.
Bisher unterstützen Bund und Länder die hohe Nachfrage nach Studienplätzen mit dem „Hochschulpakt 2020“. Dieser läuft allerdings am 31. Dezember 2020 aus. Damit Hochschulen und kommende Studierendengenerationen planen können, müssen sich Bund und Länder rechtzeitig um die Finanzierung der Hochschulen ab 2021 kümmern. Dabei ist insbesondere notwendig, dass das künftige Programm auch eine ausreichende Finanzierung von Master-Studienplätzen umfasst.
Nur eine weiterhin gute Finanzierung der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ermöglicht ein hohes Niveau der Lehre, der Forschung und der weiteren Aufgaben an allen Hochschulen Deshalb muss das Finanzierungssystem für die Hochschulen im Land neu aufgestellt werden, indem vor allem eine Erhöhung der Grundfinanzierung und eine gerechtere Verteilung der Mittel im System erfolgt. Dadurch können die Hochschulen mehr unbefristete Stellen schaffen und dem wissenschaftlichen Nachwuchs mehr und verlässlichere Karrierewege bieten.
Um ein in der föderalen Ordnung gerechtes und ausgewogenes Finanzierungssystem zu erreichen, muss der Bund die Länder weiterhin unterstützen. Diese Forderung wird auch von Prof. Dr. Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, unterstützt. Er betont in einer Pressemitteilung vom 24. August: „Ohne eine Mitwirkung des Bundes geht es nicht“. Der Bund muss hierbei auch seine Praxis ändern, bisher allzu oft nur wenige Spitzenuniversitäten in den Förderprogrammen zu berücksichtigen. Alle Hochschulen verdienen gleichberechtigt gute Förderung.
Durch die 2014 erfolgte Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes besteht rechtlich ausreichend Raum für mehr Kooperationen von Bund und Ländern. Diese sind notwendig, damit nicht nur an einzelnen Leuchtturmstandorten, sondern überall gut studiert und geforscht werden kann. Es darf nur nicht am politischen Willen fehlen. Die außerhochschulischen Forschungs- und Infrastruktureinrichtungen erhalten seit Jahren garantierte, erhebliche und regelmäßige Zuwächse. Den Hochschulen müssen aber ebenso verlässliche Perspektiven unter Beteiligung des Bundes geboten werden. Es bedarf eines ausreichenden und kontinuierlichen Mittelaufwuchses für die Hochschulen.
Studiengebühren sind ein Irrweg – auch, wenn sie nur von einem Teil der Studierenden erhoben werden. Studiengebühren für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger wirken nicht nur abschreckend, sie diskriminieren auch die schwächste Gruppe von Studierenden. Daher lehnen nicht nur die Studierendenwerke in Deutschland solche Gebühren ab, sondern auch zahlreiche Hochschulleitungen und Studierende aus Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern. Studiengebühren ist daher eine klare Absage zu erteilen.

Der Landtag beschließt:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund und mit den anderen Ländern dafür einzusetzen, dass ein dauerhafter Hochschulpakt geschlossen wird. In dessen Rahmen müssen auch Master-Studienplätze regulär aus diesen Mitteln finanziert und die Ausgaben pro Studienplatz auf den OECD-Durchschnitt angehoben werden.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, das Finanzierungssystem für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen neu aufzustellen. Eckpunkte hierfür sind:
Die Begrenzung des Anteils zeitlich begrenzter staatlicher Drittmittel bei gleichzeitiger Erhöhung des Budgets für die Grundfinanzierung
Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Mittelvergabe an die einzelnen Hochschulen, statt die historisch bedingten unterschiedlichen Zuweisungen fortzuführen
Die Sicherstellung guter Beschäftigungsbedingungen für das gesamte Hochschulpersonal und verlässlicher Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs, insbesondere durch mehr unbefristete Stellen für diese Personengruppe
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund und mit den anderen Ländern dafür einzusetzen, dass den Ländern ermöglicht wird, weitere Mittel in die Grundfinanzierung investieren zu können.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund und mit den anderen Ländern dafür einzusetzen, dass Bund-Länder-Programme darauf abzielen, dass sich alle Hochschulen in der Breite mit ihren jeweiligen Stärken profilieren können, statt auf wenige Spitzenuniversitäten zu setzen. Bundesprogramme und Bund-Länder-Pakte müssen dabei zu einem stimmigen Gesamtpaket weiterentwickelt werden.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, von ihren Plänen zur Einführung von Studiengebühren – egal in welcher Form oder für wen – Abstand zu nehmen und stattdessen die Qualitätsverbesserungsmittel für die Hochschulen zu dynamisieren, damit jährlich automatisch die erhöhten Studierendenzahlen berücksichtigt werden.