Am 14. September 2017 debattierte der Landtag unter anderem zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Laschet und zum Antrag „Studienplätze und Hochschulfinanzierung sicherstellen“ der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN (Drs. 17/528). In mehreren Redebeiträgen ging es dabei um das Vorhaben der Landesregierung Studiengebühren für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger einzuführen.
Der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Christian Lindner, erklärte unter anderem in der Aussprache zur Regierungserklärung, dass es viele Ausnahmen von den Gebühren gäbe – er sprach als gäbe es sie bereits –, so für Bildungsinländer, Studierende aus Entwicklungsländern, Flüchtlinge und Hochbegabte mit Stipendium. Somit würden von den
86.000 Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland rund 30.000 die Gebühren bezahlen müssen.
Zur Einordnung:
Die Landesregierung hatte in der Antwort auf die K*-leine Anfrage 173 vom 1. September 2017 geantwortet: „Die mögliche Einführung von Studienbeiträgen für Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer in Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit im Beratungsprozess. Abschließende Aussagen über die zu erwartenden Wirkungen eines solchen Gesetzes können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.“
Ministerin Pfeiffer-Poensgen erläuterte in der Plenardebatte am 14. September zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion unter anderem, dass die im Antrag genannten Forderungen bereits umgesetzt oder aber im Koalitionsvertrag entsprechend konkret vereinbart wären.
Zur Einordnung:
Eine der Forderungen des Antrags lautete: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, von ihren Plänen zur Einführung von Studiengebühren – egal in welcher Form oder für wen – Abstand zu nehmen und stattdessen die Qualitätsverbesserungsmittel für die Hochschulen zu dynamisieren, damit jährlich automatisch die erhöhten Studierendenzahlen berücksichtigt werden.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Warum kann der FDP-Fraktionsvorsitzende konkrete Details über den von den geplanten Studiengebühren betroffenen Personenkreis machen, während die Landesregierung dazu nicht in der Lage ist?
- Entsprechen 3.000 Euro pro Jahr mal 30.000 Studierende 100 Millionen Euro Einnahmen für die Hochschulen?
- Wie hoch werden nach Einschätzung der Landesregierung aus Erfahrungswerten die möglichen Verwaltungskosten sein, die von den erwarteten Einnahmen in Höhe von nur noch 90 Millionen Euro abzuziehen sind?
- Wie hoch werden nach Einschätzung der Landesregierung die möglichen Einnahmeausfälle durch Abschreckungseffekte sein, die von den erwarteten Einnahmen in Höhe von 90 Millionen Euro minus Verwaltungskosten abzuziehen sind?
- Plant die Landesregierung, statt der Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Bürger*innen nunmehr doch die Qualitätsverbesserungsmittel zu dynamisieren, wie aus der Äußerung von Ministerin Pfeiffer-Poensgen geschlussfolgert werden kann?
Matthi Bolte-Richter