Studiengebühren für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger: warum sind der Landesregierung weniger Details bekannt als dem FDP-Fraktionsvorsitzenden?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Am 14. September 2017 debattierte der Landtag unter anderem zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Laschet und zum Antrag „Studienplätze und Hochschulfinanzierung sicherstellen“ der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN (Drs. 17/528). In mehreren Redebeiträgen ging es dabei um das Vorhaben der Landesregierung Studiengebühren für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger einzuführen.

Der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Christian Lindner, erklärte unter anderem in der Aussprache zur Regierungserklärung, dass es viele Ausnahmen von den Gebühren gäbe – er sprach als gäbe es sie bereits –, so für Bildungsinländer, Studierende aus Entwicklungsländern, Flüchtlinge und Hochbegabte mit Stipendium. Somit würden von den

86.000 Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland rund 30.000 die Gebühren bezahlen müssen.

Zur Einordnung:

Die Landesregierung hatte in der Antwort auf die K*-leine Anfrage 173 vom 1. September 2017 geantwortet: „Die mögliche Einführung von Studienbeiträgen für Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer in Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit im Beratungsprozess. Abschließende Aussagen über die zu erwartenden Wirkungen eines solchen Gesetzes können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.“

Ministerin Pfeiffer-Poensgen erläuterte in der Plenardebatte am 14. September zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion unter anderem, dass die im Antrag genannten Forderungen bereits umgesetzt oder aber im Koalitionsvertrag entsprechend konkret vereinbart wären.

Zur Einordnung:

Eine der Forderungen des Antrags lautete: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, von ihren Plänen zur Einführung von Studiengebühren – egal in welcher Form oder für wen – Abstand zu nehmen und stattdessen die Qualitätsverbesserungsmittel für die Hochschulen zu dynamisieren, damit jährlich automatisch die erhöhten Studierendenzahlen berücksichtigt werden.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Warum kann der FDP-Fraktionsvorsitzende konkrete Details über den von den geplanten Studiengebühren betroffenen Personenkreis machen, während die Landesregierung dazu nicht in der Lage ist?
  2. Entsprechen 3.000 Euro pro Jahr mal 30.000 Studierende 100 Millionen Euro Einnahmen für die Hochschulen?
  3. Wie hoch werden nach Einschätzung der Landesregierung aus Erfahrungswerten die möglichen Verwaltungskosten sein, die von den erwarteten Einnahmen in Höhe von nur noch 90 Millionen Euro abzuziehen sind?
  4. Wie hoch werden nach Einschätzung der Landesregierung die möglichen Einnahmeausfälle durch Abschreckungseffekte sein, die von den erwarteten Einnahmen in Höhe von 90 Millionen Euro minus Verwaltungskosten abzuziehen sind?
  5. Plant die Landesregierung, statt der Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Bürger*innen nunmehr doch die Qualitätsverbesserungsmittel zu dynamisieren, wie aus der Äußerung von Ministerin Pfeiffer-Poensgen geschlussfolgert werden kann?

Matthi Bolte-Richter