Studienerfolg einer vielfältigen Studierendenschaft sichern

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.  Ausgangslage:
Nordrhein-Westfalen ist ein Land der Vielfalt. Hier leben Menschen mit den unterschiedlichsten Lebensentwürfen sowie sozialen und biografischen Hintergründen. Die einzigartigen Fähigkeiten und Potenziale, die sich aus den unterschiedlichen Herkünften, Interessen und Identitäten ergeben, müssen optimal gefördert werden. Vielfalt bereichert nicht nur die Gesamtgesellschaft in unserem Land, sondern sorgt auch in Forschung und Lehre für wichtige Impulse und neue Perspektiven. Viele Hochschulen in NRW haben die Bedeutung der Diversität erkannt, insbesondere in Bezug auf ihre Studierenden. So sieht etwa die Universität Duisburg-Essen „Diversität sowohl als Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit als auch zur Exzellenz“.
Die Verankerung von Diversity Management in Rektoraten und Verwaltungen sowie die Teilnahme an Auditierungsverfahren des Landes und anderer Organisationen hat einige Hochschulen deutliche Impulse und Reputation gebracht.
Die Hochschule Düsseldorf stellt folgerichtig fest: „Vielfalt schafft Zukunft“. „Um die studentische Vielfalt und ihre unterschiedlichen Kompetenzen produktiv nutzen zu können, bedarf es allerdings sinnvoller Konzepte in allen Bereichen des Hochschulmanagements. Eine moderne Hochschule muss dabei nicht nur zukunftsträchtige Strategien aus den Anforderungen der wachsenden studentischen Diversität ableiten, sondern auch ihre traditionellen Strukturen hinterfragen und gegebenenfalls verändern.“
Hochschulen müssen die Breite der Gesellschaft widerspiegeln. Sie müssen sich deshalb weiter öffnen und insbesondere die Chancen von Menschen jeden Geschlechts, mit Familienverantwortung, aus bildungsfernen Familien, mit Migrationshintergrund, mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung erhöhen, ein erfolgreiches Studium abzuschließen. Es ist Aufgabe des Landes, die Hochschulen in ihren Bemühungen zu unterstützen, alle Studierenden bestmöglich zu fördern. Studierende haben unterschiedliche Lebensrealitäten, sind unterschiedlichen Diskriminierungen ausgesetzt und haben unterschiedliche Bedürfnisse. Deshalb brauchen sie eine umfassende und individuelle Förderung.
Bildungsaufstiege für alle ermöglichen und fördern
Fast die Hälfte der Studierenden in NRW sind Bildungsaufsteigerinnen und Bildungsaufsteiger, die in deutlich schwächerem Maße auf eine Unterstützung aus ihrem Elternhaus und ihrem persönlichen Umfeld zählen können als Studierende aus Familien, in denen bereits Hochschulabschlüsse vorliegen. Nicht nur, aber besonders häufig betrifft dies Studierende mit Migrationshintergrund. Die Zahl der Bildungsaufsteigerinnen und Bildungsaufsteiger mit Migrationshintergrund ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Alle Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, ihre beruflichen Fähigkeiten und Talente unabhängig von der sozialen Herkunft zu entfalten. Um den Erfolg von Studierenden aus bildungsfernen Familien zu erhöhen, sind ausreichend Unterstützungsprogramme an den Hochschulen notwendig.
Hinzu kommt die wichtige Arbeit des NRW-Zentrums für Talentförderung, das mithilfe fachlich versierter Talentscouts schon vielen jungen Menschen den Weg in eine erfolgreiche akademische Ausbildung geebnet hat. Da es in vielen Fällen zu spät ist, wenn die Förderung erst an den Hochschulen einsetzt, muss an den Schulen über die Möglichkeiten eines Studiums informiert und müssen Bildungsaufsteigerinnen und Bildungsaufsteiger sowohl dort, als auch an den Hochschulen unterstützt werden. Zusätzlich sind Programme wie das Juniorstudium oder Schnupperangebote für Kinder und Jugendliche, die es bereits an vielen Hochschulen gibt, gute Unterstützungsmöglichkeiten für den Weg in ein Studium.
Auch Menschen, die bereits im Berufsleben stehen, müssen neben dem Beruf ein erfolgreiches Studium absolvieren können, wenn sie dies für ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung wünschen. Bereits jetzt stellen Berufstätige einen relevanten Anteil der Studierenden dar: Mehr als ein Fünftel der Studierenden verfügt bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung, wobei der Anteil von Bildungsaufsteigerinnen und Bildungsaufsteigern unter diesen mit zwei Dritteln deutlich über dem Durchschnitt liegt. Das zeigt, dass NRW mit den verbesserten Möglichkeiten für ein Teilzeitstudium und ein Studium ohne Abitur auf dem richtigen Weg ist. Diese Möglichkeiten müssen verstärkt beworben und gefördert werden. Sie stellen einen wichtigen Baustein dar, um das Ziel des lebenslangen Lernens auch an den Hochschulen realisieren zu können.
Studierenden mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte gute Studienchancen bieten
Geflüchtete müssen an den Hochschulen in NRW weiterhin gut aufgenommen werden. Es ist notwendig, dass Projekte für Geflüchtete an Hochschulen weiter gefördert werden, gegebenenfalls stärker als bisher. Geflüchtete nehmen deutschlandweit zunehmend ein reguläres Studium auf, die Nachfrage nach Gasthörerschaften und ähnlichen Angeboten zur Orientierung geht zurück. Individuelle Beratungsangebote bleiben aber der Schlüssel für den Weg an und durch die Hochschulen. Die spezifisch auf Geflüchtete zugeschnittenen Beratungsprogramme, die es an manchen Hochschulen bereits gibt, müssen daher flächendeckend sichergestellt werden. Es müssen alle nötigen und möglichen Schritte unternommen werden, um Geflüchteten den Hochschulzugang zu ermöglichen. Dazu gehört es, bisherige Studienleistungen unbürokratisch anzuerkennen sowie kostenlose Sprachkurse bis zum Niveau der Hochschulzugangsprüfungen zu ermöglichen. Für Geflüchtete, die ihre Hochschulzugangsberechtigung aufgrund fehlender Dokumente nicht nachweisen können, müssen überall Möglichkeiten zur verlässlichen Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung bestehen.
Auch im Studium dürfen Studierende mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte nicht alleingelassen werden. Sie benötigen je spezifische Betreuungsangebote. Sprach- und Unterstützungsprogramme für alle Studierenden mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache sollten an allen Hochschulen selbstverständlich sein.
Auch besteht weiterhin Anpassungsbedarf bei der finanziellen Unterstützung während der Ausbildung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Person, die eine Ausbildung macht, erst dann wieder Leistungen bekommt, wenn die Ausbildung abgebrochen wird. Für die Betroffenen ist das eine schwere Notlage, eine gelungene Integration wird vor diesem Hintergrund verhindert. Niemand soll auf Grund einer nicht selbst verschuldeten längeren Verfahrensdauer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Erlangen eines Studienabschlusses (oder Schul- oder Ausbildungsabschlusses) gehindert werden oder benachteiligt sein. Bis es eine bundesgesetzlich befriedigende Lösung gibt, muss daher auf Landesebene gehandelt werden, wie es in anderen Bundesländern bereits erfolgt ist. Für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung, die eine nach dem BAföG anerkannte akademische (oder schulische) Ausbildung (oder eine dem Grunde nach BAB-förderfähige Ausbildung) absolvieren, muss regelmäßig ein Härtefall angenommen werden, damit sie Analogleistungen erhalten können.
Vorbildhaft ist hier das Vorgehen der Stadt Dortmund, die geflüchteten Menschen in dieser Lage entsprechende freiwillige Leistungen gewährt, solange Land und Bund nicht gehandelt haben. Dies ist nicht nur für die Menschen gut, die so ihre Ausbildung absolvieren können. Auch für die Stadt ist dies günstiger, als Leistungen für den Lebensunterhalt nicht in Ausbildung befindlicher Personen mitzufinanzieren.
Studierende aus Nicht-EU-Staaten stellen für das Land und die Gesellschaft eine Bereicherung dar. Studiengebühren für diese Gruppe würden aber Talente von einem Studium in NRW abschrecken und nicht zu einer weltoffenen Hochschulkultur passen. Damit würde die Internationalisierung der NRW-Hochschulen ausgebremst und es würde Forschung und Wirtschaft erschwert, Fachkräfte zu finden. Studiengebühren sind ein Irrweg, egal in welcher Form oder für wen. Ihnen ist daher eine klare Absage zu erteilen. Stattdessen muss aus den bestehenden Haushaltsüberschüssen mehr Geld für die Lehrqualität zur Verfügung gestellt werden. Die Qualitätsverbesserungsmittel für die Hochschulen müssen entsprechend den Studierendenzahlen dynamisiert werden. Nur so können die Studienbedingungen, insbesondere das Betreuungsverhältnis zwischen Professuren und Studierenden, verbessert werden.
Behinderungen, chronische Erkrankungen oder psychische Probleme nicht zum Studienhindernis werden lassen
Mehr als ein Zehntel der Studierenden in NRW hat eine Behinderung oder chronische Erkrankung. Um den Studienerfolg dieser Studierenden zu gewährleisten, müssen die bereits vorhandenen Beratungsstrukturen gestärkt werden.
Die weitaus meisten Hochschulgebäude werden täglich von Beschäftigten, Studierenden sowie externen Partnerinnen und Partnern und Gästen der Hochschulen genutzt. Um zeitnah mehr Barrierefreiheit zu schaffen oder zumindest überbrückungsweise Barrierearmut zu gewährleisten, sind die Hochschulen auf zusätzliche Investitionsmittel und klare rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen. Die Kanzlerinnen und Kanzler der nordrhein-westfälischen Hochschulen bitten in einem Schreiben von Juli 2018 „mit der Erneuerung des Landesbaurechts auch die rechtlichen Grundlagen für Hochschulgebäude auf dem notwendigen Standard der Barrierefreiheit zu schaffen“, damit sie ihrer Verantwortung gerecht werden können. Das Land muss entsprechende gesetzliche Regelungen treffen.
Aber nicht nur für die baulichen Strukturen, sondern für alle Vorgänge in Lehre, Forschung und Verwaltung muss Barrierefreiheit hergestellt werden, um die nationalen und internationalen rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten sowie gute Studien- und Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen zu garantieren.
Damit Studierende mit psychischen Problemen oder Erkrankungen besser unterstützt werden, müssen die an vielen Hochschulen bereits vorhandenen psychologischen Beratungen flächendeckend ausgebaut werden.
Studierenden mit Kindern bedarfsgerechte Betreuung bieten
Der Anteil von Studierenden mit Kindern ist in den letzten Jahren auf sechs Prozent gestiegen. Die Vereinbarkeit von Familie und Studium ist aber weiterhin noch nicht vollständig problemlos möglich. Um diese zu verbessern, muss unter anderem sichergestellt werden, dass Studierenden, dem tatsächlichen Bedarf entsprechend, eine verlässliche Kinderbetreuung an der jeweiligen Hochschule oder in unmittelbarer Nähe zur Hochschule zur Verfügung steht, die auch Randzeiten umfasst. Egal, ob das Angebot von Studierendenwerken, Hochschulen oder öffentlichen Trägern außerhalb der Hochschulen kommt, die besonderen Bedarfe von studentischen Eltern müssen berücksichtigt werden.
Gründen für längeres Studium und Studienabbrüchen angemessen begegnen
Die Gruppe der sogenannten Langzeitstudierenden, rund ein Zehntel aller Immatrikulierten in NRW, muss ebenfalls berücksichtigt werden. Die Statistiken sind jedoch nicht differenziert genug. So finden sich auch Doktorandinnen und Doktoranden unter denjenigen mit vielen Hochschulsemestern, da sie zumeist als Studierende eingeschrieben werden. Die Gründe für ein verlängertes Studium sind sehr vielfältig und reichen von gesundheitlichen, über familiäre, bis zu beruflichen Gründen. Die unterschiedlichen Lebensentwürfe und -verläufe dieser Menschen müssen respektiert werden. So sie überhaupt Unterstützung benötigen, müssen diese Studierenden die Angebote erhalten, die sie auch wirklich für ihr weiteres Studium benötigen. Ungerechtfertigte Sanktionen oder Stigmatisierungen aufgrund undifferenzierter Betrachtungsweisen müssen ausgeschlossen werden.
Meist liegen die Gründe für ein längeres Studium, ebenso wie ein Studienabbruch, an Finanzierungsproblemen. Um den Erfolg der Studierenden zu erhöhen und damit diese ihr Studium nach Möglichkeit ohne die Notwendigkeit eines Nebenjobs absolvieren können, muss die staatliche Studienförderung verbessert werden.
„Die Fördersätze sind zu gering, das Verfahren ist unnötig kompliziert und die Angst vor Verschuldung bei den Studierenden sehr groß“, so Jörg Lüken, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke NRW. Er forderte daher im August 2018: „Die Politik muss den Studierenden den Zugang zum BAföG erleichtern, das Verfahren vereinfachen und die Förderung erhöhen.“
Dafür ist es notwendig, dass der Bund kurzfristig das Bundesausbildungsförderungsgesetz weiterentwickelt, mit dem Ziel zu einer deutlich höheren, weniger bürokratischen, das Teilzeitstudium ermöglichenden, bologna- und familiengerechten Studienfinanzierungshilfe zu gelangen. Mittelfristig muss das BAföG zu einem Zwei-Säulen-Modell weiterentwickelt werden, bestehend aus einem allgemeinen und einem individuell bedarfsangemessenem Zuschuss. Diese Leistungen müssen elternunabhängig sein und nicht zurückgezahlt werden müssen.
Der Bund muss zudem dafür sorgen, dass die Krankenkassenbeiträge auch bei einem längeren Studium auf dem studentischen Beitragsniveau verbleiben.
Positiv auf den Studienerfolg einer vielfältigen Studierendenschaft wirken sich auch gut ausgestaltete Studieneingangsphasen aus. Die Einrichtung und Weiterentwicklung von Studieneingangsphasen an den Hochschulen muss daher stärker unterstützt werden. Dafür muss ein Rahmenkonzept entwickelt und angewendet werden, das flexibel auf die örtlichen Ansprüche eingeht und gleichzeitig vergleichbare Bedingungen definiert; beispielsweise ein einjähriges Studium mit propädeutischen, wissenschaftsdidaktischen, optionalen und fachlichen Inhalten, durch die das eigentliche Fachstudium nicht verlängert werden soll.
Engagement gegen Diskriminierung an Hochschulen unterstützen
Viele Hochschulen und Hochschulmitglieder setzen sich aktiv gegen die Diskriminierung von Studierenden, unter anderem wegen etwaiger Behinderungen oder Krankheiten, ihrer geografischen oder kulturellen Herkunft, ihrer körperlichen Verfasstheit, ihrer religiösen Bekenntnis, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung, ein. Das Land steht in der Pflicht die Hochschulen darin zu unterstützen, dafür Sorge zu tragen, dass die Vielfalt unserer Gesellschaft und die Menschenrechte, die für alle Menschen gelten, von allen Teilen der Gesellschaft anerkannt werden. Das können Hochschulen nicht nur nach innen vermitteln und entsprechende Anti-Diskriminierungsangebote schaffen, sondern auch im Rahmen der Wissenschaftskommunikation in die Gesellschaft hineintragen.
II.  Der Landtag beschließt:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Die Hochschulen müssen darin unterstützt werden, zu vermitteln, dass die Vielfalt unserer Gesellschaft und die Menschenrechte von allen Teilen der Gesellschaft anerkannt werden. Dazu gehört, dass Stellen und Programme für für Diversity Management, Geschlechtergleichstellung und Anti-Diskriminierung gestärkt und ausgebaut werden.
  2. Unterstützungsprogramme für Bildungsaufsteigerinnen und -aufsteiger an den Hochschulen müssen stärker gefördert werden.
  3. Die Informationsangebote an Schulen müssen ausgebaut werden. Dazu gehört, dass die Ausweitung der Arbeit des NRW-Zentrums für Talentförderung auf ganz NRW vollständig erfolgt.
  4. Programme wie das Juniorstudium oder Schnupperangebote für Kinder und Jugendliche an Hochschulen müssen gestärkt werden.
  5. Die Möglichkeiten, ein Teilzeitstudium oder ein Studium ohne Abitur aufzunehmen, müssen verstärkt beworben und gefördert werden. Die Angebote an Teilzeitstudiengängen müssen deutlich ausgebaut werden.
  6. Projekte für Geflüchtete an Hochschulen müssen weiter gefördert werden, gegebenenfalls stärker als bisher. Die spezifisch auf Geflüchtete zugeschnittenen Beratungsprogramme, die es an manchen Hochschulen bereits gibt, müssen flächendeckend ausgebaut werden.
  7. Maßnahmen für den Hochschulzugang von Geflüchteten müssen verbessert werden, von einer unbürokratischen Anerkennung von Studienleistungen, über Sprachkurse auf dem Niveau der Hochschulzugangsprüfungen, bis hin zu Möglichkeiten zur verlässlichen Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung für Geflüchtete, die ihre Hochschulzugangsberechtigung aufgrund fehlender Dokumente nicht nachweisen können.
  8. Es muss ein Erlass herausgeben werden, der für die Personengruppe mit Aufenthaltsgestattung, die einer dem Grunde nach BAföG-förderungsfähigen akademischen (oder schulischen) Ausbildung (oder einer dem Grunde nach BAB-förderfähigen Ausbildung) nachgeht, regelmäßig einen Härtefall annimmt und damit einen Zugang zu Leistungen zum Lebensunterhalt gemäß § 2 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ermöglicht.
  9. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass für Studierende mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte besondere freiwillige Betreuungsangebote vorgehalten werden.
  10. Es muss sichergestellt werden, dass an allen Hochschulen Sprach- und Unterstützungsprogramme für alle Studierenden mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache bestehen.
  11. Studiengebühren, egal in welcher Form oder für wen, muss eine klare Absage erteilt werden. Stattdessen müssen die Qualitätsverbesserungsmittel für die Hochschulen entsprechend den Studierendenzahlen dynamisiert und vorwiegend für die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Professuren und Studierenden verwendet werden.
  12. Die Beratungsstrukturen für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung müssen stärker gefördert und beworben werden. Ein besonderes Augenmerk muss auf einer verbesserten Information über das Recht auf Nachteilsausgleich, insbesondere bei Prüfungen, liegen.
  13. Den Hochschulen müssen zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden, damit sie schnellstmöglich an allen Standorten mehr Barrierefreiheit schaffen können, nicht nur bei den baulichen Strukturen, sondern bei allen Vorgängen in Lehre, Forschung und Verwaltung.
  14. Im Landesbaurecht müssen die Grundlagen für Hochschulgebäude auf dem notwendigen Standard der Barrierefreiheit geschaffen werden.
  15. Die an vielen Hochschulen bereits vorhandenen Beratungsstellen für Studierende mit psychischen Problemen oder Erkrankungen müssen flächendeckend ausgebaut werden.
  16. Für Studierende mit Kindern müssen, dem tatsächlichen Bedarf entsprechend, verlässliche Kinderbetreuungen an den Hochschulen oder in unmittelbarer Nähe zu ihnen zur Verfügung stehen, die auch Randzeiten umfassen. Zusätzlich müssen ausreichend Wickelmöglichkeiten an den Hochschulen eingerichtet werden, die von allen Elternteilen genutzt werden können.
  17. Die unterschiedlichen Lebensentwürfe und -verläufe von sogenannten Langzeitstudierenden müssen respektiert werden. Die Unterschiede in den Gründen, die zu einem längeren Studium führen, müssen bei den Unterstützungsangeboten berücksichtigt werden. Ungerechtfertigte Sanktionen oder Stigmatisierungen aufgrund undifferenzierter Betrachtungsweisen müssen ausgeschlossen werden.
  18. Die Einrichtung und Weiterentwicklung von Studieneingangsphasen an den Hochschulen müssen weiter und stärker unterstützt werden. Dafür muss ein Rahmenkonzept entwickelt und angewendet werden, das flexibel auf die örtlichen Ansprüche eingeht und gleichzeitig vergleichbare Bedingungen definiert.
  19. Die Landesregierung muss eine Bundesratsinitiative zur kurzfristigen Weiterentwicklung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorlegen, mit dem Ziel einer deutlich höheren, weniger bürokratischen, das Teilzeitstudium ermöglichenden, bologna- und familiengerechten Studienfinanzierung. Mittelfristig muss eine Weiterentwicklung des BAföG zu einem Zwei-Säulen-Modell gefordert werden, bestehend aus einem allgemeinen und einem individuell bedarfsangemessenem Zuschuss. Diese Leistungen müssen elternunabhängig sein und nicht zurückgezahlt werden müssen.