Startup- und Innovationskultur stärken – innovative Gründungen in Nordrhein-Westfa­len zum Aushängeschild machen

Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag zum Antrag der FDP-Fraktion zum Gründerland NRW

Portrait Jan Matzoll

I. Ausgangslage

Nordrhein-Westfalen hat sich in den vergangenen Jahren zum führenden Gründungsstandort in Deutschland entwickelt. Ein vitales Startup-Ökosystem und die Innovationskraft junger Un­ternehmen sind für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeu­tung. Unternehmerische Gründungen haben einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche Ent­wicklung eines Landes, mitunter leisten diese einen wichtigen Beitrag, um den Wirtschafts­standort Nordrhein-Westfalen zukunftssicher aufzustellen, Arbeitsplätze zu schaffen und Wohlstand zu sichern. Gründungen sind entscheidende Treiber für Transformationsprozesse, um den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen wettbewerbsfähig, modern und lebenswert zu gestalten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil, um die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschafts­standortes vorantreiben.

Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN hat sich zum Ziel gesetzt, ein gutes Gründungs­klima zu schaffen und die bereits starke Startup- und Innovationskultur zum Aushängeschild für Nordrhein-Westfalen zu machen und diese weiter zu verbessern. Der „NRW Startup Re­port“ belegt die Qualität unseres Startup- und Gründungsstandorts: Mehr als die Hälfte der für den „NRW Startup Report 2023“ befragten Startups bewerten das Startup-Ökosystem als „gut“ oder „sehr gut“. Die Vielfalt und Qualität der beim „Innovationspreis NRW“ im Jahr 2023 aus­gezeichneten Startups spiegelt dies ebenfalls eindrücklich wider.

Die Landesregierung arbeitet konsequent daran, attraktive Rahmenbedingungen für das Star-tup-Ökosystem in unserem Land bereitzustellen. Ein bedeutender Schritt war die Verlänge­rung des Gründungsstipendium.NRW für drei weitere Jahre sowie die Verbesserung dessen Förderkonditionen.

Neben den persönlichen Lebenshaltungskosten für Gründerinnen und Gründer ist eine pas­sende Finanzierung die Grundlage für den Erfolg eines Startups. Dabei gibt es unterschiedli­che Arten der Fremd- und Eigenfinanzierung. Eine Möglichkeit bieten hier Venture Capitals. Aus dem Deutschen Startup Monitor 2022 ergibt sich, dass bisher knapp die Hälfte der deut­schen Startups externes Kapital aufgenommen hat. Die Zukunftskoalition arbeitet daran, den Zugang zu Kapital für Startups über alle Förderphasen weiter zu erleichtern und zu verbes­sern. Die vierte Auflage des Fonds NRW.Venture durch die NRW.BANK zum Jahresbeginn 2023 zahlt auf dieses Ziel ein. Mit einem Volumen von 150 Millionen Euro stehen so viele Mittel zur Verfügung wie noch nie und kommen innovativen Startups aus verschiedenen Tech-Be-reichen zu Gute. Da das Finanzierungsdefizit in der Wachstums- und Spätphase der Startups oftmals besonders ausgeprägt ist, erscheint eine Fokussierung hierauf konsequent. Insbeson­dere da in diesen Phasen das Abwanderungs-Risiko von erfolgreichen Startups durch das Engagement von internationalen Investoren erhöht ist. Darüber hinaus gilt es, weitere private Venture-Capital-Fonds am Standort Nordrhein-Westfalen zu etablieren und damit zur Attrakti-vitätssteigerung des Standorts beizutragen. Dies gilt auch für die intensivierte Vernetzung mit Business Angels. Die Initiative der NRW.BANK sowie das Förderprogramm NRW.SeedCap bieten dafür exzellente Grundlagen.

Eine Herausforderung für die Startup-Szene sind die aktuellen Verwertungsbedingungen des intellektuellen Eigentums an Hochschulen und Forschungsinstituten. Für Gründerinnen und Gründern ist es oft schwierig, Forschungsergebnisse, die sie zuvor an wissenschaftlichen Ein­richtungen erzielt haben und die patentiert wurden, in ihrem Startup zu nutzen. Ausweislich des Startup-Monitors wünschen sich mehr als die Hälfte der Befragten Verbesserungen in diesem Bereich. Durch das Arbeitnehmererfindungsgesetz haben Arbeitgeberinnen und Ar­beitgeber – in diesem Fall Hochschulen oder Forschungseinrichtungen – das Recht, die Erfin­dung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers für sich zu beanspruchen. In einigen Fällen melden die Hochschulen die Erfindungen als Patente an . Es gilt, geeignete Modelle zu entwi­ckeln, damit die Patente wirtschaftlich besser genutzt werden können. Als eine Option kommt dabei die befristete Überlassung des Patents an ein Unternehmen für einen begrenzten Zeit­raum in Betracht. Eine finanzielle Entschädigung der Hochschule erfolgt dann nachlaufend in Abhängigkeit des wirtschaftlichen Erfolgs.

Um darüber hinaus die Ausgründungsdynamik aus Hochschulen zu stärken, soll die Initiative „Exzellenz StartupCenter.NRW“ verstetigt und ausgebaut werden. Dabei sollten der Know-How-Transfer und die Vernetzung mit der Wirtschaft intensiviert werden.

Die öffentliche Beschaffung von Bund, Ländern und Kommunen stellt einen erheblichen Ab­satzmarkt dar. Startups haben gleichwohl Hürden sich an der öffentlichen Vergabe zu beteili­gen. Eine große Mehrheit der Startups wünscht sich eine Vereinfachung öffentlicher Vergaben. Aus Erfahrungsberichten von Startups ist bekannt, dass insbesondere bei den Voraussetzun­gen zur Zulassung von öffentlichen Ausschreibungen die Eignungsprüfung eine Hürde dar­stellt. Flexibilisierungsoptionen für Startups sowie die Sensibilisierung der Beschaffungsstellen für die Thematik können die Ausgangslage für Startups verbessern. Zur Vereinfachung der Vergabe in Nordrhein-Westfalen arbeitet die Landesregierung bereits daran, das Portal vergabe.NRW weiter auszubauen.

In den letzten Jahren konnten die Rahmenbedingungen für Gründungen bereits deutlich ver­bessert werden. Diese positive Entwicklung wird die Zukunftskoalition konsequent mit dem Ziel weiterführen, ein gutes Gründungsklima in Nordrhein-Westfalen zu schaffen, in dem Grün­derinnen und Gründer zielgerichtet unterstützt werden.

II. Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • zu prüfen, wie die Attraktivität des Standorts Nordrhein-Westfalen gesteigert werden kann, um die Bereitstellung und Allokation von Venture Capital zu verbessern.
  • zu prüfen, wie die Business Angel Kampagne der NRW.BANK und das Förderprogramm NRW.SeedCap weiterentwickelt werden können, um die bereits gute Vernetzung von Startups und Business Angels weiter zu optimieren.
  • die Bereitstellung der Gründerstipendien durch die Reduzierung von unnötigem bürokrati­schen Aufwand zu vereinfachen.
  • Melde- und Berichtspflichten in der Gründungsphase nach Möglichkeit zu reduzieren.
  • eine Strategie zu entwickeln, wie Patente von Hochschulen einfacher für Startups nutzbar gemacht werden können, um so Ausgründungen zu erleichtern.
  • die Initiative „Exzellenz StartupCenter.NRW“ zu verstetigen und auszubauen sowie in die­sem Zusammenhang zu prüfen, wie alle öffentlichen Hochschulen bei der Gründungsför­derung besser unterstützt werden können.
  • eine Verbesserung der Finanzierung von Transferstellen an Hochschulen aus ihrer berei­ten Grundfinanzierung oder verfügbaren Drittmitteln anzuregen.
  • Maßnahmen zu erarbeiten, wie Startups bei öffentlichen Vergaben besser berücksichtigt werden können.
  • sich dafür einzusetzen, dass der Prozess für einen bundeseinheitlichen digitalen Beschaffungs- und Vergabeprozess vorangebracht wird.
  • perspektivisch eine Folgeförderung für die DWNRW-Hubs aufzulegen und hierbei die An­zahl der Hubs zu erhöhen und einen der Hubs auf das Thema Nachhaltigkeit zu fokussie­ren.
  • bei durchgeführten Evaluierungen von Fördermaßnahmen und bei neuen Programmpha­sen immer auch den Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit zu betrachten und zu prüfen, inwieweit zusätzliche Potenziale auch durch die Unterstützung von gründungswilligen Frauen sowie Gründerinnen und Gründern mit Migrationshintergrund gehoben werden können.