Stand der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität in NRW

Kleine Anfrage von Verena Schäffer, Barbara Steffens und Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

In den komplexen und rechtlich anspruchsvollen Bereichen der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität müssen Polizei, Justiz und Umweltverwaltungsbehörden eng zusammenarbeiten. Um diese Zusammenarbeit besser zu koordinieren, wurde 2004 im nordrhein-westfälischen Umweltministerium die Stabsstelle Umweltkriminalität (später: „Umwelt- und Verbraucherkriminalität“) eingerichtet.
Die Stabsstelle wurde nun durch die Umorganisation des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) abgeschafft. Dies beunruhigt, da sich die Umweltkriminalität in absoluten Zahlen inzwischen zum viertgrößten Verbrechen weltweit entwickelt hat und die Tendenz steigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Wie entwickelten sich die Deliktszahlen in den Bereichen der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität in den vergangenen zehn Jahren? Bitte nach Jahr und Kriminalitätsbereich differenziert darstellen.
Wie entwickelte sich die Aufklärungsquote in den Bereichen der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität in den vergangenen zehn Jahren? Bitte nach Jahr und Kriminalitätsbereich differenziert darstellen.
Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Deliktszahlen und der Aufklärungsquoten in den Bereichen der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität in den vergangenen zehn Jahren (Fragen 1 und 2)?
Acht Bundesländer wie etwa Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz schufen Ermächtigungsgrundlagen zur Bekämpfung der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität durch die Polizei. Wie bewertet die Landesregierung solche Ermächtigungsgrundlagen?
In Nordrhein-Westfalen gibt es keine derartigen Ermächtigungsgrundlagen für die Polizei. Wird die Landesregierung im Zuge der bereits mehrfach angekündigten Novelle des Polizeigesetzes Ermächtigungsgrundlagen für die Polizei zur Bekämpfung der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität schaffen?