Stand der Rückmeldungen und Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Soloselbstständige

Kleine Anfrage von Monika Düker

Ab dem 27.03.2020 konnten von der Corona-Krise betroffene Kleinstunternehmen und Soloselbstständige Anträge zur Auszahlung der Soforthilfe stellen. Als Grundlage und Informationsangebot diente in Ermangelung der Förderbedingungen bis zum 31.05.2020 ein FAQ der Landesregierung. Dieses hatte im genannten Zeitraum 15 Versionen, was erheblich zur Verunsicherung der Betroffenen beitrug. Insbesondere die Zusage, dass die Soforthilfe zur Deckung des Unternehmerlohns bzw. für die Lebenshaltungskosten verwendet werden darf, wurde durch die nachträglich am 31.05.2020 erschienenen Förderrichtlinien zurückgenommen. Diese rückwirkend geltenden Richtlinien stehen im direkten Widerspruch zu den ersten Versionen des FAQ der Landesregierung. (https://www.ig-nrw-soforthilfe.de/images/downloads/Presseinformationen_IG-NRW-Soforthilfe_22April2021.pdf )

Anfang Juli 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Abrechnungsverfahren für die Soforthilfen für Kleinunternehmer und Soloselbstständige gestartet. Im Zuge des Abrechnungsverfahrens wurden die Hilfeempfängerinnen und -empfänger aufgefordert, bis zum 31.10.2021 eine Rückmeldung vorzunehmen, damit die Rechtmäßigkeit der Zahlung der Soforthilfe überprüft und über mögliche Rückzahlungen entschieden werden kann. (https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020)

Die betroffenen Soloselbstständigen und Kleinunternehmen kritisieren dieses Verfahren und insbesondere auch die im März und April 2020 vielfach vorgenommenen Änderungen am FAQ des Landes, welche zur Folge hatten, dass die Lebenshaltungskosten nicht mehr durch die Soforthilfe gedeckt werden konnten.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Betroffene erhielten Corona-Soforthilfen? (bitte auch den Umfang darstellen)
  2. Wie viele Anträge wurden abgelehnt?
  3. Wie viele betroffene Personen haben durch die nicht rechtzeitig erfolgte Rückmeldung zum 31.10.2021 ihren Anspruch auf die Soforthilfe verloren?
  4. Rückzahlungen angeben)
  5. Wie ist der derzeitige Stand der im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen gegen das Land Nordrhein-Westfalen anhängigen Klagen?