Stärkung der Übungsleiterausbildung an den NRW-Sportschulen

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Hedwig Tarner

I. Ausgangslage

Nordrhein-Westfalen ist das „Sportland Nr. 1“. In den rund 18.000 Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen treiben fast 5 Millionen Menschen Sport. Von den 5 Millionen Vereinsmitgliedern sind mehr als eine halbe Million ehrenamtlich engagiert. Davon arbeiten 8.000 als Übungslei­terinnen und Übungsleiter sowie als Trainerinnen und Trainer mit gültiger Lizenz für den Brei­ten- und Leistungssport in Nordrhein-Westfalen. Diese leisten eine wichtige Rolle im Sport und sind unverzichtbar.

Die 18 NRW-Sportschulen, die zum Verbundsystem Schule und Leistungssport gehören, bil­den einen Baustein für den Nachwuchsleistungssport. Neben dem Breitensport stellt die För­derung des Nachwuchsleistungssport eine ebenfalls wichtige Säule im Sportland Nordrhein-Westfalen dar.

Die NRW-Sportschulen bieten zur Unterstreichung des sportlichen Profils Sport als Abiturfach auf grundlegendem Niveau (4. Abiturfach) und auf erhöhtem Niveau (Leistungskurs) an.

Im Kernlehrplan des fünfstündigen Leistungskurses Sport sind Inhalte verankert, die auf die Inhalte der Trainer-/Übungsleiterlizenzen in den nachfolgenden Bereichen angerechnet wer­den können:

  1. Trainingslehre
  2. Bewegungslehre
  3. Sportbiologie
  4. Sportsoziologie

Innerhalb der vier Kurshalbjahre in der Oberstufe erwerben die Schülerinnen und Schüler Lerninhalte, die auch für die Ablegung einer Übungsleiter C-Lizenz Breitensport erforderlich ist. Einige Sportschulen in Nordrhein-Westfalen bieten daher bereits ihren Schülerinnen und Schülern des Leistungskurs Sport die Möglichkeit des Erwerbes der Übungsleiter C-Lizenz an. An wenigen Standorten wird im Rahmen eines Differenzierungskurses in den Jahrgangsstufen 9 und 10 schon eine Ausbildung zum Sporthelfer bzw. Übungsleiter C-Lizenz auf freiwilliger Basis angeboten.

Mit einem flächendeckenden Angebot zum Erwerb der Übungsleiter C-Lizenz „Breitensport“ können die NRW-Sportschulen als Säulen der Dualen Karriere ihr Profilbild stärken und als Pilotschulen fungieren. Interessierten Schülerinnen und Schülern des Leistungskurs Sport wird damit der Einstieg in die Übungsleiter- bzw. Trainer-Tätigkeit erleichtert.

Mit dem Erhalt der Übungsleiterlizenz stehen den Schülerinnen und Schüler neue Wege und Türen bei der Realisierung ihres sportlichen Engagements im Sport und für ihren Verein offen. Die Übungsleiter C-Lizenzstufe ist der erste Schritt auf dem Weg zum sportartübergreifenden Trainer im Verein.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest,

  • die NRW-Sportschulen sind ein Erfolgsmodell.
  • das Verbundsystem Schule und Leistungssport bietet talentierten Nachwuchsleistungs­sportlern die Möglichkeit, die leistungssportliche Karriere und den bestmöglichen Schul­abschluss zu meistern.
  • der Leistungskurs Sport in der gymnasialen Oberstufe beinhaltet notwendige Lernin­halte, die auch für die Ablegung einer Übungsleiter C-Lizenz Breitensport notwendig ist.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • die NRW-Sportschulen dabei zu unterstützen, dass Schülerinnen und Schülern des Leis­tungsfaches Sport die Möglichkeit angeboten wird, die Übungsleiter C-Lizenz „sportüber­greifender Breitensport“ im Rahmen der Sekundarstufe II abzulegen.
  • gemeinsam mit den Sportverbänden zu prüfen, ob einzelne Lerninhalte aus dem Sport-Leistungskurs, Projektkurs Sport oder Differenzierungskurs Sport (Sek. I) zum Erwerb der Übungsleiter C-Lizenz bzw. C-Trainer-Lizenz auch für den Lehrgang außerhalb der Schule anerkannt werden kann bzw. zur Lehrgangsverkürzung führen kann.