I. Ausgangslage
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C – Female Genital Mutilation/Cutting) ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung, die schwerwiegende gesundheitliche, psychische und soziale Folgen für Betroffene hat, die zum Teil lebenslang andauern oder auch zum Tod führen können. Weltweit sind nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 200 Mio. Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffenen. Nach Berechnungen des Bundesfrauenministeriums sind bundesweit über 73.200 Frauen und Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. In Nordrhein-Westfalen leben nach Schätzungen in etwa 22.500 Betroffene und rund 4.300 Mädchen sind akut gefährdet, Opfer dieser Gewaltform zu werden. Diese Daten stellen lediglich das Hellfeld dar. Es ist davon auszugehen, dass das Dunkelfeld größer ist.
FGM/C ist in Deutschland strafbar, unabhängig davon, ob die Tat im Inland oder im Ausland begangen wird. Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Schutzlücken, insbesondere im Bereich der Prävention, Früherkennung und gezielten Unterstützung für Betroffene. Die bestehenden Kinderschutzkonzepte greifen das Thema bislang unzureichend auf, Fachkräfte sind oft nicht ausreichend sensibilisiert und viele betroffene Frauen haben nur eingeschränkten Zugang zu spezialisierten Hilfsangeboten.
Eine besondere Herausforderung stellen sogenannte „Ferienbeschneidungen“ dar. In den Sommermonaten reisen viele Familien mit ihren Töchtern in Herkunftsländer, in denen FGM/C weiterhin praktiziert wird. Darüber hinaus konnte beobachtet werden, dass mittlerweile Eingriffe auch durch eingeflogene Beschneiderinnen in Deutschland durchgeführt werden. Um diese Straftaten zu verhindern, sind präventive Maßnahme für von FGM/C bedrohte Mädchen essenziell. Dabei stellen Aufklärung und Sensibilisierung wichtige Pfeiler der Prävention dar. Hierbei müssen Kinder und Jugendliche in den Blick genommen werden, aber auch Lehrerinnen und Lehrer, sowie Fachkräfte in Kitas und in der Kinder- und Jugendarbeit müssen für die Prävention von Mädchen sensibilisiert und aufgeklärt sein.
Der „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“ der Bundesregierung informiert und sensibilisiert darüber, dass Genitalverstümmelung in Deutschland strafbar ist und mit einer langjährigen Haft geahndet werden kann. Potenziell betroffene Mädchen können den Schutzbrief mit in das Land nehmen, wo eine Genitalverstümmelung droht, und ihn Familienangehörigen zeigen, um eine potenzielle Komplizenschaft zu verhindern oder Unterstützung zu erhalten.
Im europäischen Ausland wurden niedrigschwellige Schutzmechanismen entwickelt, um gefährdete Mädchen zu schützen. So wird beispielsweise im Vereinigten Königreich und in Schweden auf die sogenannte „Löffel-im-Slip-Technik“1 hingewiesen: Mädchen, die befürchten, im Ausland beschnitten zu werden, können bei einer Ausreise über Flughäfen einen Metallgegenstand, etwa einen Löffel, in die Kleidung stecken, um beim Sicherheitscheck auf sich aufmerksam zu machen und so in geschütztem Rahmen Hilfe zu erhalten. Solche Ansätze verdeutlichen, wie wichtig die Sensibilisierung auch von Flughafen- und Sicherheitskräften sowie die Aufklärung potenziell betroffener Kinder und Jugendlicher sind.
Das kürzlich verabschiedete Gewalthilfegesetz auf Bundesebene eröffnet die Möglichkeit, bestehende Schutz- und Hilfestrukturen für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt auszubauen. NRW muss diese Gelegenheit nutzen, um spezifische Unterstützungsangebote für FGM/C-Betroffene zu verstärken.
Viele betroffene Frauen und Mädchen begegnen Schutz- und Unterstützungsangeboten mit Zurückhaltung. Aus ihrer Sicht besteht die Sorge, dass sich die Inanspruchnahme von Hilfe nachteilig für sie auswirken könnte. Diese Befürchtungen können dazu führen, dass sie sich weiter zurückziehen und Unterstützungsstrukturen nur schwer erreichen. Gleichzeitig ist das Ziel der bestehenden Angebote, Frauen und Mädchen zu stärken, zu schützen und sie verlässlich zu begleiten.
Um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen, gilt es, Prävention, Schutz, Aufklärung und Partizipation zu stärken.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest,
- dass FGM/C eine Gefahr für Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen darstellt.
- dass es weitere Anstrengungen braucht, um gefährdete Mädchen noch wirksamer zu schützen und eine angemessene Unterstützung zu ermöglichen.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung im Rahmen vorhandener Mittel einschließlich des bestehenden Personals,
- Sensibilisierungsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen auszubauen. Insbesondere:
- Durchführung mehrsprachiger sowie kinder- und jugendgerechter Sensibilisierung, insbesondere mit Blick auf sogenannte Ferienbeschneidungen.
- Prüfung, wie der „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“ des Bundes in NRW bekannter gemacht werden kann, um die Nutzung zu erhöhen. Die Befassung mit dem Thema FGM/C an den bzw. die Beauftragte/n für Kinderschutz und Kinderrechte anzubieten.
- Das Thema FGM/C mit dem spezialisierten Blick auf Minderjährige auf die Kinder-schutz-Internetpräsenz des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen.
- Sensibilisierung und Wissensaufbau zu FGM/C als Gewaltform in bestehenden Beratungsstrukturen für entsprechende Integration in der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten.
- Auf bestehende Fortbildungsmöglichkeiten für pädagogische, medizinische und soziale Fachkräfte sowie Flughafenpersonal zur Sensibilisierung für FGM/C verstärkter aufmerksam machen.
- Auf bestehende Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen auch für Fachkräfte, die mit (unbegleiteten) minderjährigen Geflüchteten bzw. jungen Geflüchteten arbeiten sowie für Mitarbeitende in Jugendämtern, die für die Inobhutnahmen von mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zuständig sind, aufmerksam machen.
- Hilfe- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene zu stärken. Insbesondere:
- Prüfung, ob spezialisierte Hilfsangebote für Mädchen ausreichend vorhanden sind.
- Aufrechterhaltung der Förderung von bereits bestehenden Beratungs- und Prä-ventionsangeboten bei FGM/C-Betroffenheit.
- Prüfung, ob der Ausbau spezialisierte Beratungsstellen für FGM/C-Betroffene mit interdisziplinären Unterstützungsangeboten notwendig ist. Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für psychosoziale Begleitung und Traumatherapie betroffener Frauen und Mädchen.
- Gemeinsam mit den Kommunen zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Schutzräume für mehrfach von Gewalt betroffene Mädchen bestehen.
- Betroffene im Kontext migrationspolitischer Entwicklungen zu schützen. Insbesondere:
- Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zu Schutz- und Beratungsangeboten für geflüchtete und migrantische Betroffene.
- Sensibilisierung der Beratungsstrukturen in Landesaufnahmeeinrichtung für die besonderen Schutzbedarfe betroffener Mädchen und Frauen im Asyl- und Aufenthaltsrecht.
- Sensibilisierung des medizinischen Personals für die gesundheitlichen Folgen von Genitalverstümmelungen.
1 https://de.euronews.com/2018/06/01/loffel-in-der-unterhose-gegen-zwangsheirat (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)
