Für den Zeitraum vom 23. bis 28. September rief das Bündnis „Ende Gelände“ zu Protestaktionen im rheinischen Braunkohlerevier auf, um sich gegen den Braunkohleabbau dort zu wenden. Der Schwerpunkt der Aktionen war am Samstag, den 26. September. Laut Medienberichten sollen etwa 3.000 Personen daran teilgenommen haben.
Berichten zufolge sollen in dieser Zeit Züge der Deutschen Bahn AG und möglicherweise anderer Schienenverkehrsunternehmen an Bahnhöfen bzw. Haltestellen in verschiedenen Orten entgegen dem Fahrplan nicht gehalten haben. Personen, die in den betroffenen Gebieten wohnten und über kein eigenes Fahrzeug verfügten, wurden so am Fortkommen aus den Orten mit der Bahn gehindert bzw. sie konnten ihre Wohnorte auf diesem Weg nicht erreichen. Das führte zu erheblichen Erschwernissen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und zu großer Verärgerung.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Veranlasste die Polizei, dass Schienenverkehrsunternehmen entgegen ihrem Fahrplan an bestimmten Bahnhöfen bzw. Haltestellen im rheinischen Braunkohlerevier und ggf. darüber hinaus während der Zeit der Protestaktionen von „Ende Gelände“ nicht hielten?
- Wie viele Bahnhöfe bzw. Haltestellen in wie vielen Orten waren davon betroffen, dass Schienenverkehrsunternehmen entgegen ihrem Fahrplan dort während der Zeit der Protestaktionen von „Ende Gelände“ nicht hielten?
- Wenn die Polizei es veranlasste, dass Züge an Bahnhöfen bzw. Haltestellen im rheinischen Braunkohlerevier und ggf. darüber hinaus nicht hielten (Frage 1), auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?
- Wie bewertet die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der Maßnahme – insbesondere vor dem Hintergrund des Übermaßverbots –, dass Schienenverkehrsunternehmen entgegen ihrem Fahrplan an bestimmten Bahnhöfen bzw. Haltestellen während der Zeit der Protestaktionen von „Ende Gelände“ nicht hielten und somit die Bürgerinnen und Bürger den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen und im Falle mangelnder Transportalternativen sich von dort nicht wegbewegen oder dorthin begeben konnten?
- Wie (Inhalt und Form) wurden die Bürgerinnen und Bürger betreffender Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass Schienenverkehrsunternehmen entgegen ihrem Fahrplan an bestimmten Bahnhöfen bzw. Haltestellen während der Zeit der Protestaktionen von „Ende Gelände“ nicht hielten?