Sperrung von Bahnhöfen im rheinischen Braunkohlerevier bei Anti-Braunkohleprotesten Ende September 2020

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Für den Zeitraum vom 23. bis 28. September rief das Bündnis „Ende Gelände“ zu Protestakti­onen im rheinischen Braunkohlerevier auf, um sich gegen den Braunkohleabbau dort zu wen­den. Der Schwerpunkt der Aktionen war am Samstag, den 26. September. Laut Medienberich­ten sollen etwa 3.000 Personen daran teilgenommen haben.

Berichten zufolge sollen in dieser Zeit Züge der Deutschen Bahn AG und möglicherweise an­derer Schienenverkehrsunternehmen an Bahnhöfen bzw. Haltestellen in verschiedenen Orten entgegen dem Fahrplan nicht gehalten haben. Personen, die in den betroffenen Gebieten wohnten und über kein eigenes Fahrzeug verfügten, wurden so am Fortkommen aus den Or­ten mit der Bahn gehindert bzw. sie konnten ihre Wohnorte auf diesem Weg nicht erreichen. Das führte zu erheblichen Erschwernissen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und zu großer Verärgerung.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Veranlasste die Polizei, dass Schienenverkehrsunternehmen entgegen ihrem Fahrplan an bestimmten Bahnhöfen bzw. Haltestellen im rheinischen Braunkohlerevier und ggf. dar­über hinaus während der Zeit der Protestaktionen von „Ende Gelände“ nicht hielten?
  2. Wie viele Bahnhöfe bzw. Haltestellen in wie vielen Orten waren davon betroffen, dass Schienenverkehrsunternehmen entgegen ihrem Fahrplan dort während der Zeit der Pro­testaktionen von „Ende Gelände“ nicht hielten?
  3. Wenn die Polizei es veranlasste, dass Züge an Bahnhöfen bzw. Haltestellen im rheini­schen Braunkohlerevier und ggf. darüber hinaus nicht hielten (Frage 1), auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der Maßnahme – insbesondere vor dem Hintergrund des Übermaßverbots –, dass Schienenverkehrsunternehmen entgegen ihrem Fahrplan an bestimmten Bahnhöfen bzw. Haltestellen während der Zeit der Protest­aktionen von „Ende Gelände“ nicht hielten und somit die Bürgerinnen und Bürger den öf­fentlichen Personennahverkehr nicht nutzen und im Falle mangelnder Transportalternati­ven sich von dort nicht wegbewegen oder dorthin begeben konnten?
  5. Wie (Inhalt und Form) wurden die Bürgerinnen und Bürger betreffender Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass Schienenverkehrsunternehmen entgegen ihrem Fahrplan an bestimm­ten Bahnhöfen bzw. Haltestellen während der Zeit der Protestaktionen von „Ende Gelände“ nicht hielten?