Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und Sozialunternehmen nicht im Regen stehen lassen!

Landtag Aktuell


Während der Corona-Pandemie müssen besonders viele Selbstständige und auch Sozialunternehmen um ihre wirtschaftliche Existenz bangen.
Die milliardenschweren Soforthilfen des Bundes und des Landes und auch das angekündigte Konjunkturprogramm des Bundes schaffen keine Perspektive, sondern lassen sie mit ihren Existenzängsten alleine. Die Landesregierung muss hier nachsteuern und endlich Klarheit schaffen.
Die Corona-Krise machte weitgehende Schutzmaßnahmen notwendig, mit verheerenden Folgen für viele Solo-Selbständige, Freiberufler*innen und Sozialunternehmen in unserem Land. Abgesagte Messen, Ausstellungen und Konzerte bedeuten Einnahmeausfälle für die große Zahl an Solo-Selbstständigen in den betreffenden Branchen. Die Soforthilfe des Landes darf jedoch nicht für private Lebensunterhaltungskosten der Betroffenen eingesetzt werden. Lediglich dürfen in NRW einmalig je 1.000 € der Soforthilfe für die Monate März und April für den privaten Lebensunterhalt verwendet werden. Diese Entscheidung der Landesregierung ist nicht nachvollziehbar und geht an der Lebensrealität der Selbstständigen vorbei. Wenn keine Einnahmen zu verzeichnen sind, dann fehlen in der Konsequenz die Mittel für den Lebensunterhalt. Der Verweis auf Arbeitslosengeld II ist für viele keine Lösung. Viele Antragsteller*innen sind zudem verunsichert, weil Unklarheit darüber besteht, wann sie welchen Anteil der Soforthilfe möglicherweise zurückzahlen müssen.
Sozialunternehmen sind auf die Schaffung eines gesellschaftlichen Mehrwerts ausgerichtet und tragen damit zur Lösung eines klar benannten gesellschaftlichen Problems bei.  Ihre finanzielle Lage gibt Anlass zur Sorge. Laut einer Umfrage geben 46 Prozent der Sozialunternehmen an, dass sie sich unter den aktuellen Rahmenbedingungen höchstens noch sechs Monate über Wasser halten können. Sie fallen aufgrund ihrer Hybridform in keine Fördermaßnahme und die Spenden brechen in dieser wirtschaftlichen unsicheren Lage weg.
Wir fordern, dass Solo-Selbständige und Freiberufler*innen einen monatlichen Beitrag von 1.180 Euro der Soforthilfe, analog zu einer vorbildlichen Regelung in Baden-Württemberg, für ihren privaten Lebensunterhalt nutzen können, sodass ihre finanziellen Sorgen in der Corona-Krise zumindest abgefedert werden. Für die Sozialunternehmen muss unabhängig ihrer Rechtsform ein Finanzierungsprogramm aufgelegt werden. Hier geht es nicht weniger als um die Existenz von Bürger*innen und Sozialunternehmen, die in unserem Land unverzichtbare, wertvolle Arbeit leisten.