Soll die politische Neutralität bei Schulbesuchen abgewickelt werden?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Besuche von Ministerinnen und Ministern sowie von Abgeordneten in Bildungseinrichtungen sind ein wichtiges Mittel, um sich aus erster Hand über Probleme und Bedarfe zu informieren und die Auswirkung der Politik des Landes auf das Schulleben wahrzunehmen. Dabei ist es bislang guter Brauch der vergangenen Landesregierungen gewesen, bei Besuchen von Landesministerinnen und -ministern die örtlichen Landtagsabgeordneten zu informieren und zur Begleitung einzuladen. Ausschließlich der örtliche Bezug und nicht die Fraktionszugehörigkeit spielten dabei eine Rolle.
Weiter war es bislang guter Brauch in NRW wie in anderen Bundesländern auch, vor allem kurz vor der Wahl von einem Besuch öffentlicher Einrichtungen durch Abgeordnete abzusehen. Dazu hat regelmäßig das Ministerium schriftlich informiert. Eine Ausnahme bilden Podiumsdiskussionen zur Wahl, zu denen die Schulen alle im Parlament vertretenen Parteien einladen.
Nach Berichten der Neuen Westfälischen und des Westfalen-Blatts hat Schulministerin Yvonne Gebauer am 8. September ein Berufskolleg und eine Realschule in Paderborn besucht. Sie wurde, wie auf dem Zeitungsfoto gut zu erkennen ist, allein von den FDP-Abgeordneten Marc Lürbke (Paderborn) und Martina Hannen (Lage) begleitet. Abgeordnete anderer Fraktionen fehlen.
Damit stellt sich die Frage, ob die neue Landesregierung tatsächlich von dem abweichen will, was über Jahrzehnte demokratischer Konsens war.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie will die Landesregierung dem Eindruck begegnen, dass Besuche von Mitgliedern der Regierung als Wahlkampfhilfe verstanden werden?
  2. Beabsichtigt die Landesregierung, bei Besuchen von Angehörigen der Regierung vor Ort alle örtlichen Abgeordneten zu informieren und zur Begleitung einzuladen?
  3. Falls nein, wie begründet die Landesregierung die Abkehr von bisherigen Gepflogenheiten?
  4. Mit welcher Begründung beabsichtigt die Landesregierung gegebenenfalls die politische Zurückhaltung bei Besuch von Bildungseinrichtungen in einer Karenzzeit vor Wahlen aufzugeben?
  5. Welche Regelungen sind aus Sicht der Landesregierung im Detail für den Besuch von Bildungseinrichtungen vor Wahlen einzuhalten?

Sigrid Beer