Situation der Musikschule Herdecke

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Musikschulen sind öffentliche gemeinnützige Einrichtungen der Musikalischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag und fördern die Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität, Leistungsbereitschaft, Ausdauer und Konzentration. Sie sind Orte der Integration, der Öffnung für Unbekanntes und des Miteinanders auch unterschiedlicher sozialer Gruppen und kultureller Milieus. Das statistische Jahrbuch der Musikschulen in Deutschland 2018 des Verbands der Musikschulen zeigt für das Land Nordrhein-Westfalen, dass 52,79% der Mittel zur Finanzierung von Musikschulen aus öffentlichen Mitteln stammt. Bei der Verteilung der öffentlichen Mitteln wiederum zeigt sich, dass die Kommunen in NRW mit 83,68% den größten Anteil tragen (4,76% Landesmittel, 8,1% Kreismittel, 3,45% sonst. öffentliche Mittel). Das entspricht einem prozentualen Anteil der Kommunen am Gesamtetat von 44,17%.
Am Beispiel der Stadt Herdecke zeigt sich, dass der städtische Zuschuss an die örtliche Musikschule den Haushalt der Stadt mit einer halben Million Euro erheblich belastet, die sich im Haushaltssicherungskonzept befindet. Die Optimierungspotenziale sind aus der Sicht der Stadt auch nach einer Beratung durch den Landesverband der Musikschulen ausgeschöpft. Nicht nur 25 städtische Beschäftigte, sondern über 1.000 Kinder und Jugendliche und ihre Familien möchten in Herdecke weiterhin eine qualifizierte musikalische Bildung erhalten. Als freiwillige Aufgabe einer Stadt steht die Musikschule bereits seit vielen Jahren unter kritischer Betrachtung. Die Strukturen der Musikschule wurden angepasst: Mindestgruppengrößen definiert, größere Kontingente an Gruppenunterrichten statt Einzelunterricht gebildet und die Gebührensätze erhöht. Seit mittlerweile sechs Jahren verzichten die Musikschullehrerinnen und -lehrer freiwillig auf eine Vertragswochenstunde.
Die Situation in Herdecke ist beispielhaft für NRW. Vielfach fließt inzwischen der größte städtische Zuschuss in die Musikschule. Der wesentliche Posten auf der Kostenseite der Musikschulen sind die Gehälter für das pädagogische Personal sowie Honoraraufwendungen (83,98% in NRW). Insgesamt werden viele Musikschulen in unserem Land mit einem hohen Anteil an nicht festangestellten Lehrkräften betrieben. Diesen Umstand haben die regierungstragenden Koalitionen erkannt und Lösungen versprochen: „Wir finden Wege, die personelle Situation an den Musikschulen zu verbessern.“ (Koalitionsvertrag CDU und FDP, S. 91).
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Welche Maßnahmen hält die Landesregierung zur Unterstützung der Musikschule in Herdecke für möglich, damit dauerhaft ein qualitativ hochwertiges musikalisches Angebot sichergestellt ist?
2.           Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle personelle Situation an den Musikschulen ein?
3.           Welche konkreten Schritte sind bisher zur Verbesserung der personellen Situation an Musikschulen erfolgt?
4.           Für wann sind welche (weiteren) konkreten Schritte der Landesregierung zur Verbesserung der personellen Situation an Musikschulen geplant?