Sinkende EU-Fördersätze in der kommenden EFRE-Förderperiode: Gleicht das Land Mehrbelastungen für die Kommunen aus?

Kleine Anfrage von Horst Becker

Mehrdad Mostofizadeh

Laut EU-Verordnungsvorschlag COM (2018) 375 soll der EU-Förderanteil beim Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in der kommenden Förderperiode 2021 – 2027 von derzeit 50 % auf 40 % absinken (für alle Regionen in NRW mit Ausnahme des Regierungsbezirks Münster). Die Landesregierung setzte sich seit Bekanntwerden dieses Änderungsvorschlags im Jahr 2018 für eine Beibehaltung der paritätischen Fördersätze ein, jedoch ist der Verordnungsentwurf bis heute nicht in diese Richtung verändert worden. Da mit einer baldigen Verabschiedung der Verordnung zu rechnen ist, erscheint eine kurzfristige Änderung der Fördersätze nach nunmehr dreijährigen Beratungen zunehmend unwahrscheinlich.

Auf die Kommunen sowie die Projektträgerinnen und Projektträger kommt damit eine erhebliche Mehrbelastung zu, die die Umsetzung vieler Projekte in Frage stellt. Bislang scheut die Landesregierung jedoch eine verlässliche Aussage darüber, ob das Land den zu leistenden Mehrbetrag bei der Kofinanzierung ausgleichen wird. Während Wirtschaftsminister Pinkwart am 07.10.2020 im Plenum (Plenarprotokoll vom 07.10.2020) beteuerte, noch in Verhandlungen mit Bund und EU zu stehen und damit eine Beibehaltung der bisherigen Förderquote weiterhin nicht ausgeschlossen hat, schien sein FDP-Kollege Bodo Middeldorf sich immerhin auch auf das gegenteilige Szenario vorzubereiten. Er beteuerte wenige Minuten vor dem Minister: „Schon in der jetzt auslaufenden Förderperiode hat das Land die EU-Mittel mit Landesgeldern kofinanziert, und selbstverständlich wird das auch in Zukunft so sein. An den Fördersätzen für die Kommunen wird sich nichts ändern […].“

Ein ähnlich klares Statement hat man seitdem jedoch weder von der Landesregierung noch von den Koalitionsfraktionen, weder in den Ausschussberatungen über einen entsprechenden SPD-Antrag oder im EFRE-Begleitausschuss vernommen. Im vom Landtag beschlossenen Antrag (MMD17-10980.pdf) der Koalitionsfraktionen heißt es lediglich und recht sibyllinisch: „Der Landtag beauftragt die Landesregierung, […] zur Sicherstellung einer langfristigen Planbarkeit der Kofinanzierungsmittel eine mit intelligenten Bewirtschaftungswerkzeugen gepaarte Veranschlagung zu wählen, welche eine hochflexible Steuerung des Programms und eine Reaktion auf die Fördererfordernisse des EFRE zulässt.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Besteht aus Sicht der Landesregierung noch Hoffnung, in den Verhandlungen auf Bundes- und EU-Ebene eine Beibehaltung der paritätischen Fördersätze für die kommende EFRE-Förderperiode 2021 – 2027 zu erreichen? Falls ja, bitte begründen.
  2. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung für den Fall, dass die EU-Förderquote wie geplant auf 40 % abgesenkt wird?
  3. Wird das Land den wegbrechenden Anteil der EU-Förderung mit eigenen Mitteln ausgleichen und damit gleichbleibende Förderquoten für Kommunen und Projektträger garantieren?
  4. Falls nicht: Wie begründet die Landesregierung für diesen Fall, dass sie offensichtlich nicht damit rechnet, dass dies zu signifikanten Rückgängen von kommunalen Projekten mit EFRE-Förderung führen wird?
  5. Falls unter 3. die Antwort „Nein“ lautet: Wann gibt die Landesregierung den Kommunen und Projektträgern Planungssicherheit mit einer verlässlichen Aussage über die zukünftig zu leistenden Kofinanzierungsanteile?