Sind drei Netze wirklich besser als eins?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Horst Becker

Im Juni 2018 wurde der Mobilfunkpakt zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrheinwestfalen und den Mobilfunkunternehmen Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und der Vodafone GmbH geschlossen. Dieser Pakt zielt darauf ab, die Mobilfunkversorgung bis 2020 zu verbessern. Bis dahin sollen statt bisher 98% der Haushalte 99% „[…] so versorgt sein, dass die weitestgehend störungsfreie Nutzung von Sprache und mobilem Internet möglich ist.“ (https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/mobilfunkpakt_final.pdf (S. 3)) Hierzu beschließen die Unterzeichnenden insgesamt sechs Maßnahmen.
U.a. lautet Maßnahme 6 wie folgt:
„Das Land wird sich beim Bund für eine geeignete, beihilferechtlich zulässige und wettbewerbskonforme Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Gebieten und bezogen auf passive Infrastruktur einsetzen. Es ist sicherzustellen, dass nicht Fehlanreize geschaffen und bereits getätigte Investitionen nicht durch Förderung entwertet werden.“ (https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/mobilfunkpakt_final.pdf (S. 4))
In dieser Maßnahme spiegeln sich deutlich die Sorgen der Mobilfunkunternehmen wieder, dass durch z.B. lokales Roaming ihre Investitionen in die Infrastruktur entwertet werden könnten. Im Handelsblatt vom 13.11.2018 bezeichnet die Deutsche Telekom dies aus wirtschaftlicher Sicht als „Unsinn“ (Vgl.: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mobilfunkausbau-politiker-von-union-und-spd- fordern-lokales-roaming/23674924.html?ticket=ST-425659-jG0rzVdL4HJ2vlavQW6W-ap1). Damit zielt der Mobilfunkpakt im Ergebnis auf einen rein marktgetriebenen Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur im bisherigen Marktdesign ab. Konsequenz daraus ist, dass am Ende drei parallele Infrastrukturen entstehen, deren Aufbau länger dauert, teurer ist und deutlich mehr Ressourcen bindet.
Zudem impliziert die zitierte Maßnahme, dass die bisherige Förderung des Mobilfunks des Bundes bisher ungeeignet, beihilferechtlich unzulässig und nicht wettbewerbskonform ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.      Mit welcher Begründung sieht die Landesregierung die Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Regionen und bezogen auf passive Infrastruktur als ungeeignet an?
2.      Mit welcher Begründung sieht die Landesregierung die Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Regionen und bezogen auf passive Infrastruktur als beihilferechtlich unzulässig an?
3.      Mit welcher Begründung sieht die Landesregierung die Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Regionen und bezogen auf passive Infrastruktur als nicht wettbewerbskonform an?
4.      Sieht die Landesregierung lokales Roaming als geeignetes Mittel, die Mobilfunkversorgung in besonders unrentabel zu erschließenden Regionen zu verbessern?
5.      Mit welcher Begründung ist die Landesregierung der Auffassung, dass der marktgetriebene Ausbau, mit all seinen negativen Implikationen, der beste Weg ist, um die Mobilfunkversorgung in NRW bis 2020 zu verbessern?