Sind die Projekte der Ruhrkonferenz nur eine Luftbuchung…

Kleine Anfrage von Horst Becker, Verena Schäffer und Mehrdad Mostofizadeh

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
Mehrdad Mostofizadeh

…oder sollen 2020 ff. Verschiebungen in den Einzelplänen vorgenommen werden, die für das Parlament entgegen dem Grundsatz der Haushaltsklarheit jetzt noch nicht transparent sind?
Fast täglich kommen derzeit neue Botschaften aus der Wirtschaft aus denen klar wird, dass der Daueraufschwung auch in NRW zu Ende ist. Schaut man tiefer in die Konjunkturdaten unseres Bundeslandes wird deutlich, dass insbesondere die strukturelle Schwäche des Ruhrgebiets maßgeblich und negativ zur wirtschaftlichen Stagnation in NRW beiträgt. 2017 erreichte das Ruhrgebiet gerade einmal 81% der durchschnittlichen deutschen Wirtschaftsleistung (Regionalfokus „Nordrhein-Westfalen – Gemeinsam ans Werk“, Hrsg.: Landesbank Hessen- Thüringen, September 2019). Dabei ist die strukturelle Schwäche des Ruhrgebiets nicht neu. Trotzdem hat die schwarz-gelbe Landesregierung in den vergangenen zweieinhalb Jahren keinerlei Initiative für eine gezielte Strukturförderung unternommen. Im Rahmen der sogenannten „Kohlekommission“ brachte die Landesregierung die Belange des Ruhrgebiets erst ein, nachdem sie dem Landtag in einer Fragestunde am 14.11.2018 offenbaren musste, in Berlin bis dahin nur über die Braunkohle gesprochen zu haben. Seit ihrer Regierungsübernahme im Jahre 2017 vertrösten der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister die Öffentlichkeit und insbesondere die Menschen und Unternehmen im Ruhrgebiet auf die Ergebnisse der sogenannten „Ruhrkonferenz“.
Unabhängig von der grundsätzlichen Bewertung der jeweiligen inhaltlichen und partizipativen Qualität der ins Leben gerufenen Themenforen, geht die sogenannte „Ruhrkonferenz“ mit deren Abschluss in die entscheidende Phase über. Aus den 75 Projektvorschlägen, sollen bis Ende Oktober Leitprojekte zur Förderung ausgewählt werden. Diese sollen dann – nach zweieinhalb Jahren – erstmals eine konkrete Strukturförderung dieser Landesregierung für das Ruhrgebiet darstellen.
Ein Blick in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 sorgt aber bei interessierten Bürger/innen und Politiker/innen gleichermaßen für Ernüchterung. Denn zusätzliche Mittel für die Leitprojekte der „Ruhrkonferenz“ sucht man hier vergebens. In Vorlage 17/2481 gibt die Landesregierung stattdessen den Hinweis, dass die Projekte der Ruhrkonferenz mit der
Förderung der im Rahmen des „Kohlekompromisses“ versprochenen Strukturförderung für Steinkohlekraftwerksstandorte verzahnt werden solle. Gleichzeitig sieht der Haushaltsentwurf der Landesregierung vor, die Landesmittel im Titel „Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete“ um 5,4 Mio. Euro und damit um über ein Drittel zu senken.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         In welcher Höhe plant die Landesregierung zusätzliche Fördermittel des Landes für die Umsetzung der aus der sogenannten „Ruhrkonferenz“ zu entwickelnden Leitprojekte zur Verfügung zu stellen?
2.         Plant die Landesregierung zum Ausgleich für zusätzliche Fördermittel Einsparungen an anderen Stellen des Landeshaushaltes?
3.         Falls ja, wie teilt sich diese Querfinanzierung auf die unterschiedlichen Teilpläne des Haushalts auf?
4.         Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass diejenigen Städte des Ruhrgebietes, die über Steinkohlekraftwerksstandorte verfügen, nicht unter dem Strich leer ausgehen, wenn die bereits zugesagten Fördermittel aus dem Strukturstärkungsgesetz nun für die Umsetzung der Leitprojekte der sogenannten „Ruhrgebietskonferenz“ eingesetzt werden müssen?
5.         Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass von den in den vergangenen zwei Jahren zusätzlich versprochenen Strukturhilfen (Ruhrkonferenz, Strukturstärkungsgesetz) zusätzliche Strukturimpulse für die ehemalige Steinkohleregion ausgehen, wenn gleichzeitig die bestehenden Fördermittel im Titel
„Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete“ drastisch reduziert werden?