Sichert die Landesregierung die Informationsrechte von Öffentlichkeit und Parlament hinsichtlich in Landesbehörden benutzter Messengerdiensten?

Kleine Anfrage Johannes Remmel, Matthi Bolte-Richter und Horst Becker

In der Fragestunde des nordrhein-westfälischen Landtags am 20. Februar 2019 schilderte der Minister der Justiz, Peter Biesenbach, die Umstände, die zur Gründung einer WhatsApp Gruppe „PKJM“ durch die Pressestelle seines Hauses geführt hatten. Diese Gruppe wurde, laut Minister Biesenbach, nach Rückfrage eines der der Gruppe hinzugefügten Journalisten wieder aufgelöst. In der Fragestunde hat der Abgeordnete Johannes Remmel zunächst nach der Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle von WhatsApp-Gruppen in Zusammenhang mit Regierungshandeln gefragt. Minister Biesenbach verwies in seiner Antwort darauf, dass ihm keine weiteren WhatsApp-Gruppen bekannt seien. Trotz mehrfacher Nachfragen der Abgeordneten Johannes Remmel und Horst Becker war Minister Biesenbach nicht bereit, dem Landtag eine Abfrage über die Existenz etwaiger WhatsApp-Gruppen in den Behörden des Landes NRW zuzusagen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           In welchen Ministerien des Landes wird oder wurde im abteilungsfreien Leitungsbereich mit Hilfe von WhatsApp oder vergleichbaren Diensten über Regierungshandeln kommuniziert?
2.           In welcher Form sind die jeweiligen Besprechungsergebnisse aktenkundig protokolliert worden?
3.           Wie ist gewährleistet, dass Informationsrechten bezüglich der Nachvollziehbarkeit von Regierungshandeln aufgrund von Parlamentsrechten und Informationsfreiheitsrechten ohne Ausnahmen Genüge getan wird?
4.           Inwiefern gelten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung auch für Vermerke/Nachrichten, die über Messengerdienste versendet werden, so dass auch solche Vermerke veraktet werden?