„Share Deals“ auch im Wohnungsmarkt NRW?

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Im Februar 2019 berichtet der Spiegel über sogenannte „Share Deals“ in Berlin. Unter "Share Deals" sind Konstruktionen zu verstehen, bei denen Investoren nicht Häuser und Grundstücke kaufen und verkaufen, sondern direkt die Unternehmen, die die Häuser und Grundstücke besitzen. Dabei lässt sich vor allem an der Grunderwerbssteuer sparen. Diese würde erst bei einer Beteiligung von über 95 Prozent am verkauften Unternehmen fällig, deshalb kaufen große Immobilienunternehmen nur 94,9 Prozent eines Unternehmens  auf,  die restlichen  5,1 Prozent übernimmt eine andere Firma. So wird neben der fehlenden Grunderwerbssteuer auch das Vorkaufsrecht der Kommune beim Verkauf von Grundstücken unterlaufen. Laut Zahlen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ist das Problem vor allem in Berlin besonders groß, Nordrhein-Westfalen liegt angesichts der im Laufe der letzten zehn Jahre verkauften Wohnungsbestände aber auf Platz 5 der Bundesländer.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Wie bewertet die Landesregierung die Lage in NRW hinsichtlich der „Share Deals“ auf dem Immobilienmarkt?
2.      Wie hoch schätzt die Landesregierung den Verlust an Grunderwerbssteuer in NRW durch „Share Deals“?
3.      Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um dem Problem der „Share Deals“ zu begegnen?
4.      Wie unterstützt die Landesregierung Kommunen, die trotz „Share Deals“ ihr Vorkaufsrecht an Grundstücken ausüben wollen?
5.      Welche gesetzlichen Regelungen wären notwendig, um zukünftig „Share Deals“ auf dem Wohnungsmarkt zu verhindern?