Setzt sich Nordrhein-Westfalen ausreichend für die Bearbeitung von Altlasten ein?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Aus der Großen Anfrage der Grünen Landtagsfraktion „Wie zukunftsfähig ist die Abfallwirt­schaft in Nordrhein-Westfalen?“ (Drucksache 17/15753) geht aus den Antworten auf die Fra­gen des Kapitels IV „Altablagerungen und Altlasten“ hervor, dass die Personalausstattung der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte im Bereich der Altlastenbearbeitung sehr heterogen ist.

Auch erkennt die Landesregierung den Sachverhalt, dass viele Altablagerungen und Altstand­orte noch nicht verdachtsbewertet sind. Dies hat zur Folge, dass das Risiko besteht, dass von jenen Standorten aus unbemerkt Schadstoffe in Grundwasser und Erdreich entweichen kön­nen.

Die in der Antwort auf Frage Nr. 9 erwähnte Analyse der Fachkräfteentwicklung durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), welche auf eine im problematischen Ausmaß zu geringe Stellenausstattung in den Bodenschutzverwaltungen hinweist, deutet da­rauf hin, dass die Unterschiede in der Personalausstattung der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte nicht lediglich auf die unterschiedlich geprägte Struktur Nordrhein-Westfa­lens zurückzuführen sind. Vielmehr liegt wohlmöglich ein strukturelles Problem mit einer Un­terausstattung im Bereich der Altlastenbearbeitung vor.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele vermutete bzw. bekannte Flächen gibt es, unterteilt nach allen Kreisen und kreis­freien Städten Nordrhein-Westfalens, auf denen sich noch nicht verdachtsbewertete Alt­lasten befinden oder noch befinden können?
  2. Wie viele bekannte Flächen gibt es, unterteilt nach allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, auf denen sich noch unbehandelte Altlasten befinden?
  3. Wie viele Verdachtsflächen wurden jeweils in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens seit 2012 jährlich verdachtsbewertet und im Bedarfsfall sa­niert?
  4. Welche Informationen hat die Landesregierung darüber, zu welchen personellen oder zeit­lichen Anteilen die Fachkräfte in der Altlastenbearbeitung der Erfassung (einschließlich Katasterführung), der Gefährdungsabschätzung, der Sanierung und der Überwachung der Altlasten nachgehen?
  5. In welcher Höhe belaufen sich die zusätzlichen Bedarfe nach Personal und finanziellen Mitteln bei den einzelnen Bezirksregierungen, Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, um das Problem der Unterausstattung im Bereich der Altlastenbearbeitung zu beheben?