Setzt die Landesregierung bei der Studienakkreditierungsverordnung bloß die Musterverordnung der Länder um und engagiert sich darüber hinaus nicht für Verbesserungen?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Das Bundesverfassungsgericht bewertete mit seiner  Entscheidung vom 17. Februar 2016  (1 BvL 8/10) die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen in den Fassungen von 2006 und 2014 in Teilen als mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dem Landesgesetzgeber wurde aufgetragen bis zum 1. Januar 2018 verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Wie das BVerfG richtig feststellte, waren in Folge seiner Entscheidung länderübergreifende Absprachen notwendig. Diesem Abstimmungsbedarf kam die Kultusministerkonferenz nach und legte im Dezember 2016 den „Entwurf eines Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)“ vor. Die Unterzeichnung des Staatsvertrags erfolgte im Juni 2017. Am 11. Oktober verabschiedete der Landtag einstimmig ein entsprechendes Umsetzungsgesetz (Drucksache 17/494).
Die Kultusministerkonferenz hat daraufhin am 7. Dezember 2017 eine Musterrechtsverordnung beschlossen, anhand derer die Länder ihre Rechtsverordnungen gemäß Art. 4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag entwerfen können.
Auf meine Berichtsanfrage zum beabsichtigten Zeitpunkt, zu den Inhalten und den nicht enthaltenen Punkten sowie zur Beteiligung des Landtags an der Erarbeitung der NRW-Studienakkreditierungsverordnung antwortete die Landesregierung vollkommen unzureichend. Der Bericht der Landesregierung (Vorlage 17/420) beantwortete explizit nur die erste Frage nach dem Zeitpunkt des Erlasses: Januar 2018. Implizit wurde damit die zweite Frage beantwortet: sie beabsichtigt in keiner Weise die Verordnung zuvor dem Landtag vorzulegen und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Die dritte und vierte Frage beantwortete die Landesregierung nicht.
Wenn die Verordnung bereits in diesem Monat erlassen werden soll, dann heißt das auch, dass der Landesregierung bereits sehr klar ist, was die Inhalte und die nicht enthaltenen Punkte sein sollen. Auch die mündlichen Ausführungen der zuständigen Ministerin in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses vom 10. Januar 2018 haben die Fragen nach den Inhalten nicht beantwortet.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Punkte des Beschlusses des Landtags „System zur Akkreditierung von Studiengängen auf sichere Rechtsgrundlage stellen und weiterentwickeln“ vom 7. April 2017 (Drucksache 16/14660) wird die Landesregierung im Rahmen der Studienakkreditierungsverordnung umsetzen?
  2. Insofern Punkte des zuvor genannten Beschlusses von der Landesregierung nicht im Rahmen der Studienakkreditierungsverordnung umgesetzt werden: wie sollen diese Punkte stattdessen umgesetzt werden? (Bitte zu jedem einzelnen Punkt Angaben machen)
  3. In welchem zeitlichen Rahmen sollen die unter 2. fallenden Punkte umgesetzt werden? (Bitte zu jedem einzelnen Punkt Angaben machen)
  4. Insofern Punkte aus dem genannten Beschluss in keiner Weise umgesetzt werden sollen: wie begründet dies die Landesregierung? (Bitte zu jedem einzelnen Punkt Angaben machen)