Schutz der streng geschützten Kammmolchpopulation beim Bau der L821n in Bergkamen

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Zurzeit wird der zweite Bauabschnitt der L821n in Bergkamen realisiert. Auf einer Wiese westlich des Schwanenweihers wird der Kreisverkehr als Anschluss an die K16 erstellt. Die L821n durchschneidet diese Wiese und überquert anschließend den Heidegraben. Entlang dieser Wiese wurden im Herbst 2020 über 20 Kammmolche gefunden. Da der Kammmolch gemäß FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) europaweit geschützt und nach dem Bundesnaturschutzgesetz „streng geschützt“ ist, wurde eine ökologische Baubegleitung eingeleitet. Ab Frühjahr 2021 wurden durch die örtliche Amphibienschutzgruppe und das von Straßen.NRW beauftragte Planungsbüro die zum Schwanenweiher wandernden Amphibien eingesammelt und erfasst. Ohne genaue Erkenntnisse über die Größe der Kammmolchpopulation wurde der Bau der L821n jedoch weiter vorangetrieben. Zwischenzeitlich stellte sich heraus, dass sich im Schwanenweiher in Bergkamen die größte Kammmolchpopulation des Kreises Unna befindet und die von Straßen.NRW bebaute Wiese das Sommerquartier der Kammmolche war, das nun jedoch zerstört ist.

Von Juni bis September 2021 wurden dort knapp 500 Kammmolche, entlang der K16, gefunden. Da dort in den Vorjahren nur wenige Exemplare (< 5) gefunden wurden, ist diese hohe Anzahl nur durch den Bau der L821n auf der anliegenden Wiese und durch die damit verbundene Baustelleneinrichtung zu erklären. Wie viele Kammmolche das Planungsbüro zusätzlich entlang des Amphibienschutzzauns auf der Wiese gefunden hat, ist nicht bekannt, da Straßen.NRW diese Statistiken nicht veröffentlicht.

Das vom Planungsbüro aufgestellte dauerhafte Amphibienschutzkonzept berücksichtigt nur die Ost-West-Beziehung entlang der L821n. Es ist nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises bei Weitem nicht ausreichend als Ausgleich für den Verlust des Lebensraums und die daraus resultierenden Auswirkungen. In einer aktuellen Vorlage für den Kreistag spricht sich die Untere Naturschutzbehörde für Amphibiendurchlässe unter der K16 und die Herstellung eines Wanderkorridores nördlich der Straße zum Wald aus. Zudem solle die südliche Ackerfläche in eine „extensive, möglichst feuchte Grünlandfläche“ umgewandelt werden, wird die Vorlage in Medienberichten zitiert (https://www.wa.de/lokales/bergkamen/loesung-fuer-kammmolch-an-l821n-anbindung-in-bergkamen-gefunden-oder-doch-nicht-91409983.html)

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Amphibien wurden vom Planungsbüro in 2021 im Umfeld der L821n gesammelt und erfasst? Bitte nach erfassten Arten aufschlüsseln.
  2. Wie kann der Schutz der Kammmolche bei der ab Februar 2022 einsetzenden Hinwanderung zum Schwanenweiher sowie bei der Rückwanderung ab Juni 2022 gewährleistet werden?
  3. Straßen.NRW sieht sich nicht in der Pflicht, Maßnahmen aufgrund der Zerstörung des Sommerlebensraums der Kammmolche und der dadurch veränderten Wanderungsbewegung in Richtung K16 zu ergreifen. Durchlässe unter der K16 werden ebenso wie ein Monitoring über mindestens drei Jahre abgelehnt. Sollen die Kosten für den Schutz der Kammmolchpopulation entlang der K16 auf den Kreis Unna abgewälzt werden, obwohl die veränderte Wanderungsbewegung eindeutig durch den Bau der L821n verursacht wurde? Antwort bitte begründen.
  4. Wieso konnte der Bau der L 821n begonnen werden, ohne dass in Bezug auf die nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Kammmolchpopulation ein Konzept für deren Lebensraum erstellt und umgesetzt wurde?
  5. Wie will die Landesregierung den Schutz der Kammmolchpopulation