Schulsozialarbeit weiterführen – Befristung der Finanzierung aufheben

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I.

In seiner Entscheidung vom Februar 2010 machte das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass der verfassungsrechtlich begründete Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines Existenzminimums auch „die Sicherung der Möglichkeit der Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen“ und ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst“.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung war deswegen gezwungen, im Rahmen der Gewährleistung des Existenzminimums Bildung und Teilhabe auch für bedürftige Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat sich seinerzeit dagegen entschieden, die Bedarfe über einen Ausbau der Bildungs- und Unterstützungsinfrastrukturen abzusichern, sondern beschränkte sich auf Geld- und Sachleistungen im Einzelfall. Dies wurde und wird nicht nur von Experten und Expertinnen sowie Verbänden wie den Wohlfahrtsverbänden oder dem Deutschen Gewerkschaftsbund kritisiert. Vielmehr war dies auch den Vertretern und Vertreterinnen von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN mehr als deutlich bewusst, dass hier politische und strategisch wichtige Weichen falsch gestellt wurden, um armen Kindern gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Deswegen haben SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Ende 2010 / Anfang 2011 im Vermittlungsverfahren zu den vorgesehen Änderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) durchgesetzt, dass es um Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu gewähr- leisten, zumindest eine Unterstützungsinfrastruktur in Gestalt von Schulsozialarbeit geben muss. Über die Anhebung der Leistungen der Unterkunft und Heizung um 2,8 Prozentpunkten stellt der Bund deswegen seit 2011 jährlich rund 400 Mio. € bundesweit für Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets stellt dabei ein strukturelles Element und, wie sich aus den bisherigen Erfahrungen in NRW gezeigt hat, eine unbedingt erforderliche Unterstützung einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik dar. Die Ziele der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung und den Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut, soziale Ausgrenzung und Exklusion von Kindern und Jugendlichen, werden durch diese Struktur ganz wesentlich unterstützt.
Schulsoziarbeit leistet eine wertvolle Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Ihre Angebote sind niederschwellig, da sie für Kinder und Jugendliche im Schulalltag gegenwärtig und direkt zu erreichen sind. Schulsozialarbeiter und –sozialarbeiterinnen schaffen Vertrauen und gehen auf Kinder und Jugendliche zu. Probleme werden auch durch eine veränderte Zusammenarbeit mit den Eltern früher erkannt. Hilfe kann schnell und bedarfsgerecht organisiert werden. Die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kann gewährleistet werden, u.a. durch Beratung der Träger aber auch durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern. Ent- sprechend zielgruppenorientiert ist die Schulsozialarbeit dabei ausgerichtet. Sie richtet sich dabei zunehmend sozialräumlich aus.
Mit ihr werden soziale Benachteiligungen ausgeglichen und individuelle Problemlagen besser bewältigt. Für den gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf ist zudem Schulsozialarbeit ein wichtiger, unverzichtbarer Baustein.

II. Der Landtag stellt fest:

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung der kommunalen Grundsicherungsträger läuft zum 31. Dezember 2013 aus.
Die über das SGB II geförderte Schulsozialarbeit leistet einen wertvollen und wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung von Bildung und Teilhabe und muss über den 31.12.2013 hinaus fortgeführt werden. Zur Weiterfinanzierung von Sozialarbeit ist eine Entfristung der Bundesfinanzierung erforderlich.
Ziel muss es sein, auch nach dem Jahr 2013 sicherzustellen, dass für alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und sozio- kulturellen Leben erreichbar wird.
Wir wollen grundsätzlich die Aufhebung des Kooperationsverbotes. Für die Übergangs- zeit ist das in vielen Belangen nach wie vor unausgegorene und bürokratische Bildungs- und Teilhabepakets zu überarbeiten, zu verbessern und zu vereinfachen. Dabei muss die Stärkung und Förderung der sozialen und Bildungsinfrastruktur zur Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen.

III. Der Landtag begrüßt die Initiative der Landesregierung:

sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass

  • die Befristung der Finanzierung für die Schulsozialarbeit bis zum 31. Dezember 2013 aufgehoben wird;
  • die Schulsozialarbeit nach SGB II auch über 2013 hinaus erhalten bleibt und weiterhin aus Bundesmitteln finanziert wird.