Schulpolitik in NRW – Chaos ohne Ende?

Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN auf eine Aktuelle Stunde zur Schulpolitik

Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragen gemäß § 95 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtags NRW (GO LT NRW) eine Aktuelle Stunde zur Antwort der Landesregierung auf die heute im Rahmen der Fragestunde behandelte Dringliche Anfrage 86 der Abgeordneten Sigrid Beer (Drucksache 17/11733).
Begründung:
Die Schulministerin konnte weder die schriftlich eingereichte Frage, noch die Zusatzfragen der Mitglieder des Landtags so beantworten, dass der Sachverhalt als aufgeklärt bezeichnet werden kann. Die vielen Lücken können hier nur exemplarisch aufgeführt werden: Insbesondere die Fragen der Mitglieder des Landtags zur Umsetzung der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz aus August und Oktober diesen Jahres zu präventiven Maßnahmen konnte die Ministerin zumindest nicht schlüssig beantworten. Die Fragen zu Weisungen der Bezirksregierungen an Schulen in Nordrhein-Westfalen konnte die Ministerin überhaupt nicht beantworten. Vor allen Dingen konnte die Ministerin nicht erklären, warum sie noch am 13. Oktober eine Verlängerung der Weihnachtsferien gerade aus schulorganisatorischen Gründen
ausgeschlossen         (https://rp-online.de/panorama/coronavirus/corona-news-nrw-ministerin-gebauer-haelt-nichts-von-verlaengerten-weihnachtsferien_aid-54006441) und heute genau gegenteilig gehandelt hat. Sie konnte den Widerspruch nicht erklären, warum die Landesregierung weiterhin die Ansicht vertritt, dass es in Schulen kaum zu Infektionen käme, nun aber eine Vorverlagerung der Weihnachtsferien erforderlich sei. Auch die Fragen der Mitglieder des Landtags, ob von den Lehrerinnen und Lehrern teilweise unbezahlte Mehrarbeit abverlangt werde, hat die Ministerin nicht vollständig beantwortet. Trotz mehrfacher Nachfragen der Mitglieder des Landtags konnte die Ministerin nicht erläutern, ab welcher Infektionszahl beim Infektionsgeschehen die Landesregierung welche Maßnahmen im Schulbetrieb für erforderlich oder notwendig hält.
Die Landesregierung konnte nicht darlegen, nach welchem Prinzip die Entscheidungen grundsätzlich getroffen werden: Nach den regionalen /kommunalen Entwicklungen im Infektionsgeschehen, der gleichen Vorgehensweise in ganz NRW, der verantwortlichen Entscheidungen von Schulleitungen oder dem Eingriff in Einzelfällen durch das Schulministerium?
Aus den vielen Lücken folgt das allgemeine aktuelle Interesse aus § 95 Abs. 3 Satz 3 GO LT NRW. Dabei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der das offensichtlich dringende öffentliche Interesse aus § 59 GO LT NRW ersetzt und im Regelfall vorliegt, wenn dieses Interesse von einer breiteren Öffentlichkeit geteilt wird, wenn wesentliche Fragen in der Fragestunde unbeantwortet blieben, oder wenn nicht umfassend geantwortet wurde.
Die rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern und die über 205.000 Lehrerinnen und Lehrer haben das begründete Interesse, und das Parlament darüber hinaus den Anspruch, dass die Landesregierung die Fragen, die heute nicht abschließend beantwortet wurden, zeitnah im Rahmen einer Aktuellen Stunde beantwortet.
Die Fragen rund um den Unterricht in der aktuellen pandemischen Lage und die diskutierten Lösungsansätze – wie etwa digitaler Unterricht in Distanz – sowie der damit einhergehenden Kontaktreduzierung durch die Aufteilung der Klassen, wird sehr intensiv diskutiert und haben erhebliche Auswirkungen auf den Lebensalltag.
Die für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und auch für das Parlament überraschende Verkündung der Entscheidung, Kinder ohne digitale Angebote oder Distanzunterricht in die verlängerten Ferien zu schicken, hat weitere drängende Fragen aufgeworfen und lässt alle Betroffenen ratlos zurück. Zumal diese Entscheidung der Landesregierung heute weder im Rahmen der Unterricht der Landesregierung, noch in der anschließenden Debatte als definitiv getroffen verkündet wurde.