Sanierungsmaßnahmen an der Fleher Brücke

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld und Arndt Klocke

Im November 2020 gab Straßen.NRW bekannt, dass für die Fleher Brücke im Düsseldorfer Süden ein Ersatzneubau geplant sei. In einem Bericht an den Verkehrsausschuss am 18. November 2020 begründet Verkehrsminister Wüst diesen Schritt mit „zahlreichen Schädigungen an den Querrahmen, grundsätzliche Material- und Fertigungsmängel der Stahlkonstruktion sowie nicht prüfbare Seilverankerungen des Haupttragwerks“ (Vorlage 17/4224 zur 50. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18. November 2020). Der Neubau soll in den 2030er Jahren fertig gestellt werden (https://www.wz.de/nrw/duesseldorf/fleher-bruecke-bei-duesseldorf-soll-neu-gebaut-werden_aid-54703385 ).

Die zahlreichen Sanierungsarbeiten an der Fleher Brücke in den vergangenen Jahren haben die Brücke nicht verkehrssicher nutzbar gehalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Kosten sind seit dem 01.01.2006 durch Sanierungsarbeiten an der Fleher Brücke entstanden? Bitte aufschlüsseln nach Art der Schäden und Kosten der einzelnen Sanierungsmaßnahmen.
  2. Welche Schäden an der Fleher Brücke hätten durch ein dauerhaftes Tempolimit von 80 Km/h verhindert werden können? Bitte aufschlüsseln nach Art der Schäden und Kosten der dadurch notwendigen einzelnen Sanierungsmaßnahmen.
  3. Welche Kosten werden voraussichtlich entstehen, um die Fleher Brücke bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus verkehrssicher nutzbar zu halten? Bitte aufschlüsseln nach Art der Schäden und erwarteten Kosten der einzelnen Sanierungsmaßnahmen.
  4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der von der Autobahn GmbH des Bundes geplanten Maßnahmen, um die Fleher Brücke bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus verkehrssicher nutzbar zu halten?
  5. Setzt sich die Landesregierung bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus für ein Tempolimit auf der Fleher Brücke ein, um die Brücke bis dahin verkehrssicher nutzbar zu halten?