Salafismusprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – Ganzheitliches Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus entwickeln

Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Spätestens seit dem Ausbruch des Bürgerkrieges in Syrien ist auch in Deutschland ein größerer Zulauf zu salafistischen Netzwerken zu beobachten. Jedoch wird das Thema öffentlich erst seit dem Vormarsch der Terrormiliz „Islamischer Staat“ im Irak verstärkt diskutiert. Die schrecklichen Anschläge von Paris haben die ganze Welt erschüttert. Sie haben noch einmal deutlich gemacht, dass der gewaltbereite verfassungsfeindliche Salafismus von menschenverachtenden, insbesondere auch antisemitischen Einstellungen sowie einer demokratiefeindlichen Haltung geprägt ist, denn die Anschläge waren Angriffe auf die demokratischen Grundwerte der Meinungs- und Pressefreiheit.
Die Sicherheitsbehörden des Landes NRW weisen schon länger darauf hin, dass wir im gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus eine besorgniserregende Entwicklung zu verzeichnen haben. Denn die Zahl der Aktivistinnen und Aktivisten in den salafistischen Netzwerken bundesweit und in NRW ist sprunghaft angestiegen. Während im Jahr 2011 etwa 500 Personen in NRW und 3.800 bundesweit dem gewaltbefürwortenden Salafismus zugerechnet wurden, gehen die Sicherheitsbehörden aktuell von etwa 1.900 Personen in NRW und 7.000 bundesweit aus. Salafistische Netzwerke werben gezielt Personen und finanzielle Mittel für die Ausreise von Kämpfern nach Syrien und in den Irak an. Für diesen Zweck veranstalten Aktivistinnen und Aktivisten etwa sogenannte Benefizveranstaltungen sowie Grillfeste. Junge Menschen aus Europa und auch aus NRW werden in den Kriegsgebieten als „Kanonenfutter“ eingesetzt. Die schrecklichen Bilder aus den Kriegsgebieten lassen keinen Zweifel an der Gefahr durch den gewaltbereiten Salafismus.
Zurzeit geht der Landesverfassungsschutz von etwa 50 Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus den Kriegsgebieten und etwa 300 gewaltbereiten Personen in NRW aus. Insbesondere von den Rückkehrerinnen und Rückkehrern geht eine große Gefahr aus. Sie sind teilweise schwer traumatisiert, aber auch ideologisiert und verroht, zudem haben sie Erfahrungen im Umgang mit Waffen. Als „erfahrene Kämpfer“ genießen sie in der Szene hohe Anerkennung, was sie zu wichtigen Akteuren in der Anwerbung neuer Personen macht.
Islam und politischer bzw. jihadistischer Salafismus sind zwingend zu differenzieren. Verfassungsfeindliche Salafistinnen und Salafisten legitimieren ihre Terrorakte religiös, obwohl es eine solche Legitimation im Islam nicht gibt. Dieses haben die über 120 muslimischen Gelehrten Ende September 2014 in einer gemeinsamen Stellungnahme deutlich gemacht. In der öffentlichen Wahrnehmung ist diese Differenzierung leider oft nicht vorhanden, was zu Misstrauen und Diskriminierung gegenüber Menschen muslimischen Glaubens führt. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Opfer des IS selbst Musliminnen und Muslime sind, ist es besonders wichtig, muslimische Gemeinschaften nicht zu stigmatisieren, sondern sie im Engagement gegen radikale Kräfte zu unterstützen.
Die Landesregierung wirkt mit allen rechtsstaatlich verfügbaren Mitteln dem gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus entgegen. Das hat die Landesregierung in ihrem Bericht vom 21.10.2014 zur „Unterrichtung des Landtags über ein ressortübergreifendes, koordiniertes Vorgehen der Landesregierung zur Prävention von gewaltbereitem Salafismus“ (Vorlage 16/2301) ausführlich dargestellt.
Bereits im vergangenen Jahr verübten radikalisierte Einzeltäter mehrere terroristische Anschläge, vor allem auf jüdische Einrichtungen in Belgien und Frankreich. Die Anschläge in Paris belegen eine neue Qualität der Gewalt. Die Terroristen konnten mit vergleichsweise geringerem logistischem Aufwand Anschläge mit einer Vielzahl von Opfern durchführen und eine hohe mediale Aufmerksamkeit erzielen. Das birgt die Gefahr von möglichen Nachahmungstätern in sich. Das hat der jüngste islamistische Anschlag in Kopenhagen deutlich gemacht. Die rot-grüne Landesregierung hat angesichts dieser zugespitzten Gefahrenlage ein Sicherheitskonzept erarbeitet. Innerhalb der Polizei wird es Personalumschichtungen geben, um zügig notwendige Sicherheitsmaßnahmen in den Bereichen polizeilicher Staatsschutz, Fahndung und Observation sowie Objekt- und Personenschutz zu treffen. Darüber hinaus werden bei der Polizei und beim Verfassungsschutz neue Stellen geschaffen.
Der verfassungsfeindliche Salafismus als gesellschaftliches Phänomen lässt sich allein mit repressiven Mitteln nicht eindämmen. Die rot-grüne Landesregierung hat daher auch in den Bereichen der Prävention und Intervention Maßnahmen ergriffen. Beim Landesverfassungsschutz existiert neben dem gut angelaufenen Projekt „Wegweiser“, in dem Personen, die drohen in den Salafismus abzugleiten, aufgefangen und sozialpädagogisch betreut sowie Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer aus dem Umfeld sich radikalisierender Personen beraten werden, ein Aussteigerprogramm für ausstiegswillige radikalisierte Salafistinnen und Salafisten. Darüber hinaus arbeiten die unterschiedlichen Landesministerien aktiv an der Bereitstellung von Informations- und Fortbildungsangeboten, zum Beispiel für Lehrerinnen und Lehrer an Schulen, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Justizvollzugseinrichtungen. Außerdem gibt es einen regelmäßigen Austausch mit den muslimischen Verbänden und dem alevitischen Verband im „dialog forum islam“ sowie Fortbildungen für Imame und Dialogbeauftragte zu „Demokratiebotschaftern“. Es erweist sich als vorausschauend, dass der Landtag und die Landesregierung den Islamischen Religionsunterricht im Konsens mit dem Koordinationsrat der Muslime (KRM) eingeführt haben.
Die Hintergründe der Radikalisierung sind in Deutschland kaum erforscht, da es sich um ein relativ neues Phänomen handelt. Bisher greifen wir in der Analyse in erster Linie auf Daten der Sicherheitsbehörden oder auf Studien aus Großbritannien und anderen europäischen Staaten zurück. Valide wissenschaftliche Erkenntnisse über Motivationslagen, Radikalisierungsverläufe, Strukturen und Prozesse in den salafistischen Netzwerken liegen bisher nicht vor. Es gibt erste Einschätzungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, dass Jugendliche und junge Erwachsene, die in den Salafismus abgleiten, in vielen Fällen aus religionsfernen Kontexten kommen. Sie kommen aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Schichten. Viele von ihnen wenden sich nach ihrer Konversion direkt dem Salafismus zu, ohne mit dem Mainstream-Islam in Deutschland in Verbindung zu kommen. Der größte Teil der aus Deutschland ausreisenden Salafistinnen und Salafisten ist in Deutschland geboren und hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Es handelt sich um Menschen, die zwar hier sozialisiert sind, aber offenbar keinen Halt in der demokratischen Gesellschaft gefunden haben. Der verfassungsfeindliche Salafismus ist damit kein „Import“ in den Westen, sondern vielmehr ein hausgemachtes Radikalisierungsphänomen.
Auch über die Rolle von Frauen im Salafismus wissen wir nur sehr wenig. Zurzeit gehen die Sicherheitsbehörden von einem Frauenanteil von etwa 10 Prozent innerhalb der salafistischen Netzwerke aus, wo sie vor allem als Partnerinnen und Unterstützerinnen auftreten. Welche weitere Funktion bzw. Bindewirkung sie für die Szene haben, ist bisher nicht erforscht.
Angesichts des Zuwachses der verfassungsfeindlichen salafistischen Netzwerke besteht weiterer Handlungsbedarf, um die Radikalisierung insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verhindern und ihre Demokratiebindung zu stärken. Diesem Zulauf kann nur mit einem ganzheitlichen Konzept begegnet werden. Gefordert sind hier alle inhaltlich betroffenen Landesministerien, insbesondere das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS), das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW), das Justizministerium (JM), das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS), das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) und nicht zuletzt die Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit der demokratischen Zivilgesellschaft – darunter die muslimischen Gemeinden. Die ganzheitlich anzulegende Präventionsstrategie sollte dabei in der primären Prävention (Stärkung der demokratischen Haltung bei jungen Menschen) und in den der sekundären Prävention (Angebote für gefährdete Personen) kurzfristig umzusetzende und längerfristig angelegte Formate berücksichtigen.
Ein gemeinsames Vorgehen von Zivilgesellschaft und Staat zur Demokratiebildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und zur Unterstützung der muslimischen Gemeinschaften im Umgang mit dem Salafismus sollte die Basis eines ganzheitlichen Handlungskonzepts gegen den gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus sein. Der Einbindung muslimischer Akteurinnen und Akteure und deren Kompetenzen sollte dabei besonders Rechnung getragen werden. Es bedarf neben schnell wirkenden Maßnahmen zur Radikalisierungsverhinderung und zur Deradikalisierung auch einer längerfristigen Strategie zur Sensibilisierung und Einbeziehung der Zivilgesellschaft.

I. Der Landtag stellt fest,

dass die Landesregierung mit dem bereits gestarteten Wegweiser-Programm in Düsseldorf, Bonn und Bochum sowie dem Aussteigerprogramm Salafismus des Verfassungsschutzes NRW eine gute Grundlage im Bereich der Prävention für die weitere Arbeit gegen den gewaltbereiten Salafismus geschaffen hat. Der Landtag begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, weitere Wegweiser-Standorte in Köln, Dortmund, Duisburg, Dinslaken und im Bergischen Land einzurichten und den Ausbau in weiteren Schwerpunktbereichen zu fördern. Auch die Aufklärungs-, Informations- und Fortbildungsangebote der Landesregierung stellen einen zentralen Baustein in der Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus dar. Der Landtag begrüßt zudem das zivilgesellschaftliche Engagement von muslimischen Gemeinden und Vereinen gegen den gewaltbereiten Salafismus.

II.         Der Landtag beschließt,

die bereits vorhandenen präventiven Maßnahmen des Landes gegen Salafismus sind strukturell weiter auszubauen, zu vertiefen und durch eine gemeinsame Strategie der unterschiedlichen Ressorts zu koordinieren. Darüber hinaus sollen notwendige neue Angebote der Prävention einbezogen werden, die unterschiedliche Zielgruppen der Gesellschaft in der Breite erreichen können. Daher fordert der Landtag die Landesregierung auf, unter Einbezug der Zivilgesellschaft gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis ein ganzheitliches Handlungskonzept gegen Salafismus zu erarbeiten und dem Landtag regelmäßig darüber zu berichten.
Das Handlungskonzept sollte u.a. folgende Maßnahmen berücksichtigen und dabei auf eine geschlechterbewusste Herangehensweise achten:

  • Fortführung von Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, pädagogische Fachkräfte in der Schule und der Kinder- und Jugendhilfe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Justizvollzugsanstalten und sowie für Imame und Dialogbeauftragte zu „Demokratiebotschaftern“,
  • Maßnahmen zur Deradikalisierung in Justizvollzugsanstalten,
  • Ausbau der muslimischen Seelsorge in Justizvollzugsanstalten,
  • Weiterentwicklung der interreligiösen und interkulturellen Bildung in der Jugendarbeit und in der Schule,
  • Entwicklung und Durchführung von Angeboten zur Aufklärung und Prävention im Zusammenhang mit dem gewaltbereiten Salafismus im Bereich der offenen, verbandlichen, kulturellen und erzieherischen Jugendarbeit sowie in der Jugendsozialarbeit,
  • Fortführung des dialog forum islam (dfi) zur Verstetigung des institutionalisierten Dialogs der Landesregierung mit dem alevitischen Verband und den muslimischen Verbänden,
  • Stärkung des interreligiösen Dialogs,
  • Fortführung der bestehenden und Entwicklung weiterer Qualifizierungsreihen und Informationsangebote durch die Landeszentrale für politische Bildung,
  • Anstoßen von Forschungsarbeiten zum Themenbereich Salafismus, insbesondere auch zur Rolle von Frauen im gewaltbereiten Salafismus sowie zu den Bedingungen für Radikalisierung,
  • Stärkung der Sensibilität der demokratischen Zivilgesellschaft für gesellschaftliche Entwicklungen hin zu Islamfeindlichkeit und verfassungsfeindlichem Salafismus.