Riskantes Videokonferenztool von LOGINEO Messenger

Kleine Anfrage von Sigrid Beer und Matthi Bolte-Richter

Am 01.02.2021 berichtet die Süddeutsche Zeitung unter dem Titel „Riskante Konferenzen“, dass das Videokonferenztool von Logineo Messenger, das im Januar eingeführt worden ist, erhebliche Risiken für den Datenschutz aufweist. Demnach könnten sich schulfremde Personen einschalten, sofern sie den Einwahllink haben. Eine Überprüfung der Teilnehmenden vor Eintritt finde nicht statt. Der Hinweis des Schulministeriums, die Weitergabe des Links sei nicht rechtmäßig, ist keine adäquate Antwort auf eine Sicherheitslücke. Tatsächlich hat es Fälle bei der Benutzung auch anderer Videokonferenztools gegeben, wo schulfremde Personen in den virtuellen Raum eingedrungen sind, Lehrkräfte stummgeschaltet oder sogar pornografische Inhalte eingespielt haben. Das geschieht, wenn der Zugang und die Möglichkeit den Bildschirm zu teilen, nicht beschränkt wird. Dem Bericht zufolge wurden die Schulbehörden im Dezember darauf hingewiesen, dass beim Videokonferenztool von Logineo Messenger diese Risiken bestehen.

In der Schulmail zur Einführung des Videokonferenztools heißt es: „Bei der digitalen Kommunikation sind der Datenschutz und die Datensicherheit von Kindern und Jugendlichen sowie von Lehrkräften besonders wichtig.“ Es irritiert, dass trotz der Warnungen keine Vorsorge getroffen wurde und keine Warnungen seitens des Ministeriums nach den ersten Vorfällen erfolgt sind.

Die DPA meldet am 31.01.2021 unter der Überschrift „Schülerstreiche im Digitalunterricht: ‚Großes Potential für Unfug‘“, dass es wiederholt Fälle gegeben hat, wo Schülerinnen und Schüler Teile von Videokonferenzen mitgeschnitten und anschließend in sozialen Medien wie TikTok geteilt haben. Das verstößt eindeutig gegen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Schülerinnen und Schüler wie der Lehrkräfte. Schulministerin Gebauer wird zitiert mit den Worten: Mit schützenswerten persönlichen Daten darf kein Unfug getrieben werden. Persönlichkeitsrechte sind gerade bei Videokonferenzen zu beachten.“ Weiter heißt es in dem Beitrag: „Sie sei sich sicher, dass sich dabei alle ihrer Verantwortung bewusst seien.“ Das irritiert, denn es fragt sich, woher die Ministerin die Sicherheit nimmt, dass alle Schülerinnen und Schüler über die Persönlichkeitsrechte ausreichend informiert und sich ihrer Verantwortung bewusst sind.

Die WAZ berichtet am 01.02.2021, dass die Schulleitung eines Gymnasiums in Duisburg angeordnet hat, dass sich zukünftig alle ohne Ausnahme mit der Kamera bei Videokonferenzen einschalten müssen. Hier stellt sich die Frage, wie berechtigte Bedenken hinsichtlich der Gewährleistung von Persönlichkeitsrechten aus unterschiedlicher Perspektive grundsätzlich vereinbart werden können mit der Nutzung von Videotools.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Seit wann weiß das Schulministerium um die Sicherheitsbedenken und Risiken beim Videokonferenztool von Logineo Messenger?
  2. Waren diese Fragen in Bezug auf den Datenschutz und den Schutz der Persönlichkeitsrechte bei der Nutzung des Videokonferenztools Gegenstand der Bedenken und Fragen im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens im Ministerium für Schule und Bildung?
  3. Mit welchen Maßnahmen sollen die Sicherheitslücken geschlossen werden?
  4. Wie wird gesichert, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer der Videotools ihrer Verantwortung hinsichtlich der Achtung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes bewusst sind?
  5. Wie beurteilt die Landesregierung rechtlich eine Anordnung, dass die Kameras zwingend einzuschalten sind bei einer Teilnahme an Videokonferenzen im Distanzunterricht?