Retraditionalisierung von Geschlechterrollen entgegenwirken. Rollback verhindern- Frauen stärken.

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Josefine Paul

I.       Ausgangslage
In der aktuellen Corona-Krise spielen Frauen eine entscheidende Rolle und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Viel ist in den letzten Wochen über die Rolle von Frauen in der Corona-Krise geschrieben und diskutiert worden. Die als systemrelevant bezeichneten Berufe werden zu über 70% von Frauen ausgeübt. Darüber hinaus leisten Frauen einen Großteil der unbezahlten Care-Arbeit im Bereich der Familienarbeit. Erste Erfahrungen legen nahe, dass sich ihr Anteil an der unbezahlten Care-Arbeit in der aktuellen Krise durch den Wegfall von Betreuungsinfrastruktur noch einmal erhöht hat. Dies schlägt sich aber nicht in politischen Entscheidungen nieder. Obwohl Frauen in der Krise die Hauptlast tragen, wurden insbesondere die Bedürfnisse von Müttern und ihren Kindern zunächst komplett ignoriert. Die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens hat auch spezifische Auswirkungen auf Frauen. Insbesondere die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die existenzsichernde Erwerbstätigkeit von Frauen und die partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit drohen um Jahrzehnte zurückgeworfen zu werden, weil Sorgearbeit von heute auf morgen in die private Verantwortung verschoben wurde.
Zusätzlich kommen auch viele Maßnahmen zur akuten Krisenbewältigung bei Frauen nicht an. So ergibt sich vor allem für verheiratete Frauen eine Benachteiligung beim Kurzarbeitergeld, weil dieses nach dem Netto-Gehalt berechnet wird, viele Frauen aber in der für sie ungünstigeren Steuerklasse V sind. Im Rahmen des Ehegattensplittings ergeben sich für die Steuerklasse V hohe Abzüge beim Nettolohn und daraus resultierende Nachteile bei Lohnersatzleistungen.
Es sind auch vor allem Frauen (mehr als 50 Prozent), die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und dadurch beim Bezug von Lohnersatzleistungen häufig an oder unter die Bedürftigkeitsschwelle fallen.
Und auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt scheinen Frauen stärker zu betreffen als Männer. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung stellt fest, dass, anders als in der Finanzkrise 2008/2009, in der Männer stärker vom Beschäftigungsrückgang betroffen waren, trifft es in der aktuellen Krise Wirtschaftssektoren, in denen Frauen stärker repräsentiert sind. Zudem zeigten erste Zahlen, dass der Beschäftigungsrückgang allgemein, vor allem aber im Bereich der Minijobs, Frauen stärker trifft als Männer.
Darüber hinaus sind sie häufiger von Arbeitszeitreduktion betroffen. Sie arbeiten zwar ungefähr genauso häufig in Kurzarbeit wie Männer, sind aber häufiger von der Arbeit freigestellt. Verstärkt wird das Risiko für Frauen als Verliererinnen aus der Krise hervorzugehen auch durch den Umstand, dass sie zum Teil aufgrund der Schließung von Kitas und Schulen dazu gezwungen sind, ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren beziehungsweise aufzugeben, um ihren Betreuungsverpflichtungen nachzukommen.

Die aktuellen Tendenzen in Richtung Retraditionalisierung der Geschlechterverhältnisse stellen gleichstellungspolitische Errungenschaften der letzten Jahrzehnte infrage. Wenn dem nicht entgegen gesteuert wird, werden Frauen als die Verliererinnen aus der Krise hervorgehen. Deshalb ist es umso wichtiger, in der öffentlichen Krisenbewältigung die gleichstellungspolitische Dimension als eine zentrale Kategorie zu verankern. Dazu gehört auch, dass die Perspektiven von Frauen nicht länger unterrepräsentiert sind. Frauen müssen gleichermaßen in entscheidungsgebenden Gremien von Wissenschaft und Politik vertreten sein.

II.      Rahmenbedingungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit schaffen

In der Krise zeigt sich, wie fest gesellschaftliche Entwicklungen wirklich verankert sind. Der Wegfall der öffentlichen Infrastruktur und insbesondere der Betreuungsinfrastruktur hat deutlich gemacht, dass Care-Arbeit in unserer Gesellschaft nicht gleichmäßig zwischen den Geschlechtern verteilt ist. Care Arbeit ist aber auch ein wichtiger Indikator für die Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die ungleiche Aufteilung von bezahlter erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit birgt für Frauen in der Lebensperspektive erhebliche Risiken. Nicht nur, dass sie in der Zeit der aktiven Erwerbsarbeit weniger verdienen, sie erwerben auch weniger Rentenansprüche. Wie fragil die Gleichstellung der Geschlechter auch in unserer Gesellschaft noch ist, zeigt sich in der aktuellen Corona-Krise wie unter einem Brennglas.
Deshalb braucht es effektive Unterstützungsmechanismen, um Familien zu entlasten und insbesondere Frauen auch in der aktuellen Situation die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Um auch langfristig einer Verdrängung von Frauen aus dem Arbeitsmarkt vorzubeugen und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu verbessern, müssen jetzt dauerhafte Maßnahmen ergriffen werden.
Wichtigster Schlüssel zu einer verbesserten Vereinbarkeit ist eine bedarfsgerechte Betreuungsinfrastruktur. In der Corona-Krise waren Eltern von heute auf morgen mit der Betreuung ihrer Kinder allein gelassen und Kinder waren über Wochen faktisch isoliert. Die Belange von Familien, Kindern und Frauen wurde bei der Bewältigung der Pandemie über Wochen vernachlässigt. Mit der Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb gibt es für Familien und Kinder zwar wieder eine Perspektive, insbesondere die Familien, die einen Anspruch auf Notbetreuung hatten, stehen nun möglicherweise vor neuen Herausforderungen, weil die Betreuungszeiten im eingeschränkten Regelbetrieb eingeschränkt werden. Gerade berufstätige Alleinerziehende, die mit dem 27.04.2020 Zugang zur Notbetreuung hatten, werden nun mit den eingeschränkten Betreuungszeiten wieder vor Vereinbarkeitsprobleme gestellt. Es sind also wieder vor allem Frauen, die durch die Einschränkung der Betreuungszeiten im eingeschränkten Regelbetrieb vor Herausforderung bei der Vereinbarkeit gestellt werden. Denn es sind gerade Frauen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, für die es nun auch keine Notbetreuung mehr gibt.
Über eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur für Kinder hinaus, brauchen Familien mehr Unterstützung bei der Bewältigung der vielfältigen Alltagsherausforderungen. Haushaltsnahe Dienstleistungen können Familien bei der Bewältigung ihres Alltags entlasten. Allerdings
nehmen laut Familienbericht NRW nur 6 Prozent der Familien solche Dienstleistungen in Anspruch. Es sind insbesondere ökonomisch bessergestellte Familien, die auf die Unterstützung durch haushaltsnahe Dienstleistungen zurückgreifen (können). Doch würden weit mehr Familien sich eine derartige Unterstützung wünschen. Auch hier sind es die Alleinerziehenden, die durch eine derartige Unterstützung in besonderem Maße entlastet werden könnten.
Die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen ist also nicht nur ein familienpolitisches Instrument, sondern fördert auch gezielt die Teilhabe von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen durch Entlastung im Bereich der unbezahlten Care-Arbeit. Um auch im Bereich der professionellen Care-Arbeit für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen, müssen diese Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig sein. Erste Modelle zur Unterstützung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden beispielsweise über ein Gutscheinmodell in Baden-Württemberg erprobt.
Gleichermaßen sind Land, Bund und Kommunen sowie die Tarifpartner gefordert, die viel geäußerte Wertschätzung für systemrelevante Care-Berufe nun auch konkret mit einer Verbesserung von Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu hinterlegen. Applaus allein reicht nicht, wir brauchen strukturelle Verbesserungen in der Care-Arbeit. Auch davon würden insbesondere Frauen profitieren, weil über 70% der Beschäftigten in systemrelevanten Berufen Frauen sind. Ähnlich der Mindestlohnkommission brauchen wir eine Kommission für faire Löhne in den systemrelevanten Berufen. Vor allem muss es um eine Neubewertung bezahlter Care-Arbeit gehen, die zu einer verbesserten Bezahlung führen muss. Einmalige Bonuszahlungen beheben die strukturelle Schieflage nicht.

III.    Familien-Gipfel

Die Schließung der Schulen, Kitas und Kindertagespflege von März bis Juni waren notwendig, aber sie haben auch zu erheblichen familiären Belastungen und Herausforderungen geführt, die derzeit für viele der Eltern noch nicht beendet sind. Die Betreuung, insbesondere kleiner Kinder, mit Homeoffice zu vereinbaren ist fast genauso wenig möglich, wie es unter einem verringerten Betreuungsumfang für viele nicht möglich sein wird, einer vollen Präsenz am Arbeitsplatz nachzukommen.
Obwohl Frauen in der Krise die Hauptlast tragen, werden insbesondere die Bedürfnisse von Müttern und ihren Kindern nicht in den Blick genommen. Eine am Gemeinwohl orientierte Krisenpolitik muss aber die Perspektiven und Kompetenzen von Frauen, Familien und Kindern einbeziehen.
Viele Frauen stehen in dieser Krise vor der Herausforderung, dass Familie und Beruf für sie schwer zu vereinbaren sind. Es sind vor allem Mütter, die ihre Stunden reduzieren, um die Betreuung der Kinder gewährleisten zu können. Gerade für diese Frauen wäre es wichtig, eine Lohnersatzleistung in Form eines Corona-Elterngeldes einzuführen, die auch dann greift, wenn Eltern zur Betreuung ihrer Kinder Stunden reduzieren müssen oder im Homeoffice arbeiten, denn Homeoffice ist keine Betreuungsform. Auch der von der Bundesregierung beschlossene Familienbonus ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Wochenlang wurden Familien mit der Betreuung ihrer Kinder allein gelassen. Anstatt nun nachhaltig in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur zu investieren und die Eltern, die auch weiterhin einen Teil der Betreuung privat organisieren müssen, zu entlasten, verteilt die Bundesregierung Trostpflaster mit der Gießkanne.
Die Corona-Krise darf nicht zu einer Retraditionalisierung der Geschlechterverhältnisse führen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in NRW ganz offensichtlich nicht krisenfest. Die Landesregierung muss endlich auch die Situation von Familien und die besonderen Auswirkungen auf die Gleichberechtigung in den Blick nehmen und zu einem Familien-Gipfel einladen.

IV.    Geschlechtergerecht aus der Krise

Vielfältige Maßnahmen waren und sind nötig, um diese Krise zu bewältigen. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die unterschiedlichen Maßnahmen unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer haben. So stellt die Berechnung des Kurzarbeitergeldes eine faktische Diskriminierung verheirateter Frauen dar. Konjunkturmaßnahmen müssen darüber hinaus auch daran ausgerichtet sein, ob gleichermaßen Frauen und Männer von ihnen profitieren. Eine Neujustierung der Wirtschaft ohne eine Neubewertung systemrelevanter Berufe darf es nicht geben. Auch die Maßnahmen der Landesregierung müssen sich an den Auswirkungen auf die Geschlechter orientieren. Wenn durch die Reduzierung der Betreuungszeiten im eingeschränkten Regelbetrieb nun erwerbstätige Alleinerziehende wieder benachteiligt werden, muss die Landesregierung nachjustieren und für spezielle Elterngruppen auch weiterhin eine Notbetreuung anbieten.
Um einem drohenden Rollback entgegenzusteuern müssen alle Maßnahmen einem Geschlechtergerechtigkeits-Check unterzogen werden. Insbesondere gilt es dabei, die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation von Frauen in den Blick zu nehmen und negativen Krisenauswirkungen gezielt entgegen zu wirken.
Investitionsprogramme müssen genauso auf ihre Wirkung auf Frauen und Männer hin überprüft werden, wie staatlichen Hilfen für Unternehmen an die Förderung von mehr Geschlechtergerechtigkeit gekoppelt sein sollten. Geschlechtergerechte Haushaltspolitik ist nicht nur in Krisenzeiten ein wichtiger Schlüssel zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter, sie ist aber unabdingbar bei allen Maßnahmen zur Überwindung der drohenden Rezession.

V.     Frauenhilfeinfrastruktur nachhaltig absichern und weiterentwickeln

Der weitgehende öffentliche Shutdown hat auch die Frauenhilfeinfrastruktur vor große Herausforderungen gestellt. Die eigenen vier Wände sind nicht für alle Frauen und Kinder ein sicherer Ort. Auch wenn die Zahlen im Bereich der häuslichen Gewalt scheinbar weniger angestiegen sind, als viele Expertinnen und Experten befürchtet haben, so ist leider nicht auszuschließen, dass es ein großes Dunkelfeld gibt. Viele Frauen werden sich möglicherweise auch erst nach der Zeit der akuten Krise Hilfe suchen können. Es ist daher wichtig, dass wir jetzt in unserer Aufmerksamkeit für das Thema häusliche Gewalt nicht nachlassen.
Klar ist aber auch, die Situation in der Frauenhilfeinfrastruktur ist auch unabhängig von der Corona-Krise angespannt. Bund, Länder und Kommunen sind gemeinsam gefordert, die Istanbul-Konvention umzusetzen und eine auskömmliche Finanzierung zu gewährleisten. Es braucht einen Rechtsanspruch auf Hilfe und Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Bund und Länder tragen die gemeinsame Verantwortung für ein ausreichendes Schutzangebot durch Frauenhausplätze, Frauenberatungsstellen sowie Notrufe.
Die Landesregierung ist gefordert, die Frauenhilfeinfrastruktur so aufzustellen, dass alle Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, Hilfe und Unterstützung finden. Neben dem notwendigen Ausbau der Frauenhausinfrastruktur, müssen auch die Second-Stage-Projekte über das Jahr 2020 hinaus abgesichert, verstetigt und ausgebaut werden. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass zusätzliche Mittel notwendig sind, um die Frauenhilfeinfrastruktur auch technisch so aufzustellen, dass Beratung, unter Wahrung des Datenschutzes, auch telefonisch und online möglich ist. Darüber hinaus müssen Mittel bereit gestellt werden, um Sprachmittlerinnen finanzieren zu können.

VI.    Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

1.      Gleichstellung im öffentlichen Krisenmanagement
·           In der öffentlichen Krisenbewältigung die gleichstellungspolitische Dimension als zentrale Kategorie zu verankern.
·           Bei allen politischen Entscheidungen die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Menschen aller Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen, um so die Gleichstellung aller durchzusetzen.
·           Alle fiskalischen Maßnahmen einer Geschlechter-Folgeabschätzung zu unterziehen (Gender-Budgeting).
·           Bei der Zusammensetzung von entscheidungsgebenden Gremien eine paritätischen Besetzung zu gewährleisten.
·           Einen Care-Bericht zu erstellen, welcher insbesondere die spezifischen Bedürfnisse von Müttern und Kindern berücksichtigt und Entwicklungs- und Handlungsbedarfen im Bereich sowohl unbezahlter, wie auch bezahlter, Care-Arbeit aufarbeitet.
·           Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, kurzfristig Maßnahmen gegen die mittelbare Diskriminierung verheirateter Frauen bei Lohnersatzleistungen, wie dem Kurzarbeitergeld, zu ergreifen.
·           Care-Berufe angemessen zu entlohnen und sich für eine Kommission (analog der Mindestlohnkommission) für faire Löhne in systemrelevanten Berufen auf Bundesebene einzusetzen.
2.      Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in Krisenzeiten sicherstellen
·           Eine verlässliche Betreuungsstruktur sicherzustellen, auf die Eltern, aber insbesondere Alleinerziehende angewiesen sind. Insbesondere für die Elterngruppen, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten oder alleinerziehend sind und auf eine Notbetreuung angewiesen sind, muss die Landesregierung Angebote über den eingeschränkten Regelbetrieb hinaus schaffen.
·           Durch Sommerferien-Angebote Eltern zu entasten. Kinder und Jugendliche für die entgangene Kita-, bzw. Schulzeit zu fördern und dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
·           Einen Familien-Gipfel einzuberufen, in dem die Belange von Familien diskutiert und ein Maßnahmenpaket erarbeitet wird.
·           Die Unterstützung haushaltsnahe Dienstleistungen für einen breiteren Kreis von Familien, insbesondere Alleinerziehende, sowie die Absicherung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in diesem Bereich durch einen Modellversuch voranzutreiben.
3.      Das Recht auf Schutz konsequent umzusetzen
·           Damit Beratungsstellen und Frauenhäuser in Krisenzeiten (wie z.B. der Corona Krise) beständig weiterarbeiten können, zudem müssen die Länder gemeinsam mit dem Bund einen Notfall-Fonds für den Gewaltschutz von Frauen und Kindern einrichten.
·           Zusätzliche Mittel für notwendige technische Ausstattung sowie für Sprachmittlerinnen bereitzustellen.
·           Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zur Frauenhilfeinfrastruktur vorzulegen und darauf basierend, unter Beteiligung der Akteur*innen der Frauenhilfestrukturen sowie der Kommunen, ein Konzept zur Weiterentwicklung zu erarbeiten.
·           Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass jeder Frau, die von häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt betroffen ist, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort oder Aufenthaltsstatus, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe in einer Schutzeinrichtung eingeräumt wird.