Rechtsstaatsprinzip endlich effektiv durchsetzen – Die Landesregierung muss den Kompromiss zum Rechtsstaatsmechanismus unterstützen

Entschließungsantrag zum Antrag "Rechtsstaatlichkeit in Europa schützen" der Fraktionen von CDU und FDP

I.        Ausgangslage
Nach intensiven Verhandlungen konnte am vergangenen Donnerstag (05.11.2020) eine Eini­gung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der EU-Ratspräsidentschaft und des Europäi­schen Parlaments (EP) hinsichtlich des geplanten Rechtsstaatsmechanismus erzielt werden. Damit wird die Ausschüttung von Mitteln aus dem EU-Haushalt an die Mitgliedsstaaten künftig an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien geknüpft.
Das EP konnte im Verhandlungsprozess einen Kompromissvorschlag des deutschen Ratsvor­sitzes von Ende September noch einmal nachschärfen, nachdem dieser als nicht wirkmächtig genug kritisiert worden war. Es bleibt zwar dabei, dass Mittelkürzungen vom Rat mit qualifi­zierter Mehrheit (15 EU-Staaten mit mind. 65 % der Bevölkerung der EU) gebilligt werden müssen – entgegen eines früheren Vorschlags, bei dem Mittelkürzungen nur mit qualifizierter Mehrheit hätten verhindert werden können. Dennoch erscheint der nun vorgelegte Kompro­miss als geeignetes Instrument, um Rechtsstaatsverstößen in der EU endlich wirksam begeg­nen zu können. So wird u.a. sichergestellt, dass die Auslösung des Mechanismus nicht länger als einige Monate hinausgezögert werden kann. Außerdem ist der betroffene Mitgliedsstaat verpflichtet, ausfallende EU-Fördermittel aus seinem nationalen Budget zu begleichen, damit die Empfängerinnen und Empfänger nicht leer ausgehen.
Abschließend muss dieser Kompromiss nur noch von Parlament und Rat bestätigt werden. Während im Rat eine Zweidrittelmehrheit für den Rechtsstaatsmechanismus genügt, können der damit verknüpfte Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) und das Aufbauinstrument „Next Ge­neration EU“ (NGEU) weiterhin durch Länder wie Polen oder Ungarn blockiert werden. Un­garns Regierungschef Orbán hat bereits sein Veto gegen den EU-Haushalt angekündigt.
In ihrem Antrag „Rechtsstaatlichkeit in Europa schützen – EU-Grundwerte stehen nicht zum Verkauf!“ (Drs. 17/11659) betonen CDU und FDP zwar völlig zu Recht den unschätzbaren Wert des Rechtsstaatsprinzip und seiner Bedeutung für die EU, gleichzeitig scheint aber durch: Im Falle einer Blockade des EU-Haushalts würde man im Zweifel von den eigenen Prinzipien abrücken – Hauptsache, das Geld fließt weiter zuverlässig von Brüssel nach Düs­seldorf. Dabei hat der Chefverhandler der liberalen Fraktion im EP und ehemalige NRW-Landtagsabgeordnete Moritz Körner die Losung für die weiteren Verhandlungen zum MFR bereits ausgegeben: „Der Kuschelkurs mit Orbán und Kaczyński ist beendet.“ (https://www.fdp.de/pressemitteilung/koerner-der-rettungsschirm-fuer-den-rechtsstaat-ist-beschlossen)
II.       Der Landtag beschließt:
Der Landtag unterstützt den von EP und EU-Ratspräsidentschaft gefunden Kompromiss zum Rechtsstaatsmechanismus und fordert die Landesregierung auf
1.    sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, den gefundenen Kompromiss umzusetzen.
2.    sich auf europäischer Ebene, im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, bei den weiteren Verhandlungen über den MFR keine Erpressungsversu­che anderer Mitgliedsstaaten zu tolerieren, die erkennbar darauf abzielen, den Rechtsstaatsmechanismus zu verhindern.