Mit dem im Hochschulzukunftsgesetz (HZG) verankerten „Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen“ wurde die Möglichkeit eröffnet, die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen in NRW zu verbessern. Tatsache ist, dass sich die Rahmenbedingungen für gute Arbeit an den Hochschulen positiv auf Forschung und Lehre auswirken. Dies ist ein wesentlicher Standortvorteil beim Wettbewerb um die besten Köpfe und fügt sich ein in die Gesamtstrategie der Landesregierung und der Regierungsfraktionen für faire Beschäftigungsbedingungen in NRW. Der Rahmenkodex wurde nach Inkrafttreten des HZG gemeinsam von den Sozialpartnern in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung erarbeitet.
Mit dem am 3. Juni diesen Jahres ausverhandelten Rahmenkodex haben die Vertragsparteien einen wichtigen Beitrag dazu entwickelt, die Beschäftigungssituation an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen konkret zu verbessern. Da dieser Prozess hochschulpolitisches Neuland darstellt, waren umfangreiche Gespräche notwendig, um zu einem gemeinsam getragenen Ergebnis zu gelangen. Voraussetzung dafür war eine Vertrauenskultur und die Bereitschaft auf allen Seiten, Kompromisse einzugehen.
Im Kern regelt der nun vereinbarte Rahmenkodex:
den Abbau der befristeten Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals,
verlässlichere Beschäftigungsmodalitäten für Promovierende,
Verbesserungen für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte, die Lehrbeauftragten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung,
den familiengerechten Umgang mit Teilzeitbeschäftigung,
die Etablierung und den Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und
die Schaffung eines „Hochschularbeitsmarktes“.
Um wirksam zu werden, muss der Rahmenkodex noch von den einzelnen Hochschulen unterzeichnet werden. Der Abschluss der Vereinbarung erfolgt zu einer Zeit, in der auch bundespolitisch die Notwendigkeit der Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nicht mehr in Frage gestellt wird. So wird aktuell erwartet, dass die Diskussion über die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zeitnah abgeschlossen werden kann.
Der Landtag stellt fest:
Der erarbeitete Rahmenkodex „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungssituation an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.
Ohne die Kompromissfähigkeit der beteiligten Hochschulleitungen und Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter wäre dieser Schritt nicht möglich gewesen. Ihnen gilt der Dank für die umfangreichen und intensiven Konsultationen, die das Ergebnis unter Beteiligung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung ermöglicht haben.
Um die Inhalte des Rahmenkodexes vor Ort wirksam werden zu lassen und eine Unterzeichnung zu ermöglichen, ist eine zeitnahe Befassung in den Gremien der Hochschulen wünschenswert.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
ihren Einfluss geltend zu machen, damit die Verhandlungen über eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zeitnah zu einem qualitativ guten Abschluss zur Verbesserung der Beschäftigungssituation an den Hochschulen führen, insbesondere hinsichtlich der Aufhebung der Tarifsperre, der Begrenzung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen, der stärkeren Berücksichtigung von familiärer Verantwortung und der Anpassung an die erfolgte Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge.