Quo vadis Wohnraumförderung – Wird die Landesregierung die erforderlichen Mittel sicherstellen

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

„Die Ankündigungen im Koalitionsvertrag passen nicht zur Situation auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in den Städten“, zitiert die Rheinische Post am 17.08.2017 Prof. Dr. Vornholz, Professor für Immobilienökonomie. Es sei ein falsches Signal, schwerpunktmäßig den Eigentumserwerb zu fördern. Zudem gebe es in ländlichen Regionen ohnehin schon zu viele Eigenheime, die wegen des Überangebots an Wert verlören. Immobilienwissenschaftler Eichener beziffert die Zahl fehlender Sozialwohnungen in NRW im gleichen Artikel auf 250.000, er vermisse im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zu einem konkreten Fördervolumen oder Zahlen zu geplanten Wohneinheiten.
Durch die Wohnraumförderung der rot-grünen Landesregierung konnten im Jahr 2016 in NRW mehr Wohnungen in die Zweckbindung gebracht werden, als aus ihr herausfielen. In Anbe- tracht der Mietpreisentwicklung und der o.g. Expertenstimmen ist es notwendig, diesen Trend zu verstetigen und auszubauen.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Entflechtungsmittel des Bundes 2019 auslaufen. Da- von sind u.a. die Bereiche des Wohnungsbaus, des kommunalen Straßenbaus und des ÖPNV tangiert. Durch die Novellierung des ÖPNV-Gesetzes durch die rot-grüne Landesregierung in der 16. Wahlperiode wurde eine Verbindlichkeit über die Bereitstellung der dann entfallenden Entflechtungsmittel getroffen. Dieser Planungssicherheit bedarf es nun auch in anderen Be- reichen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Wohnungen in NRW fallen bis 2022 aus der Zweckbindung? (mit Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)?
  2. Welche Kompensationsquote strebt die Landesregierung hierfür jeweils an?
  3. Welche Bereiche auch jenseits der Wohnraumförderung sind durch den Wegfall der Ent- flechtungsmittel betroffen? (Bitte auch die jeweiligen Ausfälle beziffern.)
  4. Welche Maßnahmen (wie bspw. ein Entflechtungsmittelfolgegesetz) wird die Landesre- gierung ergreifen, um die notwendige Planungssicherheit für dringend erforderliche In- vestitionen herzustellen?
  5. Wenn die Landesregierung keine eigene landesrechtliche Reglung plant, wie soll dann sichergestellt werden, dass die Mittel (mindestens in der bisherigen Höhe und jährlich dynamisiert) zur Verfügung stehen werden?

Arndt Klocke