Prekäre Arbeitsbedingen von EU Migrantinnen und Migranten eindämmen – Beratungsstrukturen zum Arbeitsschutz ausbauen

Kleine Anfrage von Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

Infolge der jüngst vorgestellten Ergebnisse der Kontrollaktion, die gravierende Mängel im Arbeitsschutz und in der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes offenbarten, wird offensichtlich, dass dringender politischer Nachbesserungsbedarf besteht, um die Betroffenen vor ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen zu schützen.
Allein die vorläufigen Auswertungen von bisher 40% der Betriebsprüfungen der Ermittlungen, welche das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorlegte (Information 17/199), zeichnen ein besorgniserregendes Bild der unhaltbaren Arbeitsverhältnisse allein in der Fleischbranche. Demnach verstießen die Betriebe bereits in mehr als 3.000 Fällen – teilweise im gravierenden Maße – gegen das Arbeitszeitgesetz, indem manche Beschäftigte beispielsweise an einem Arbeitstag über 16 Stunden gearbeitet hatten.
In einer Presseinformation vom 16.10.2019 stellte der Minister dar, dass das Arbeitszeitgesetz bei Nichteinhaltung der täglichen Arbeits- und Pausen- und Ruhezeiten ein Maximalbußgeld unter Nachweis eines Vorsatzes von lediglich 15.000€ festsetzt. Der Vorsatz könne jedoch nur überaus selten nachgewiesen werden, sodass die Strafen im Regelfall weitaus geringer ausfallen (17/199 Anlage 1).
Arbeitsminister Laumann kündigte daher an, ab 2020 ein Netzwerk aufzubauen, das Beratungs- und Aufklärungsangebote für Betroffene mit prekären Arbeitsverhältnissen, insbesondere für Werkarbeiterinnen und -arbeiter aus osteuropäischen Mitgliedstaaten vorsieht. Dafür sieht der Minister vor, die Dienstleistungen der 73 Erwerbsberatungsstellen (EBS) zu erweitern, welche bisher sehr erfolgreich für die Beratung von Langzeitarbeitslosen zuständig waren.
Das angekündigte Konzept ähnelt dabei sehr dem bereits bestehenden Beratungsnetzwerk
„Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“ des DGB und des VHS NRW e.V. Kooperationspartner sind unter anderem ver.di, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätte, IG Bauen-Agrar-Umwelt und das Projekt Faire Mobilität (https://www.aulnrw.de/de/projekte/projekte/arbeitnehmerfreizuegigkeit-fair-gestalten/). Ziele des Projekts sind Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Ost- und Mitteleuropa in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen
·        Aufbau eines Netzwerks von Strukturen zur Information, Beratung und Begleitung sowie gegebenenfalls Hilfe bei der Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen
·        Wissenstransfer in die Gewerkschaften und in die Bevölkerung
Die Beratungsleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Rumänisch und Bulgarisch angeboten. Allein im Jahr 2014 wurden über 700 Menschen beraten.
Das Projekt, welches vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) seit 1. Juli 2015 kofinanziert wird, läuft am 31. Dezember 2019 aus.
Ich frage daher die Landesregierung:
1.           Inwieweit gibt es eine thematische und konzeptionelle Überschneidung des von Minister Laumann angekündigten Beratungsnetzwerks und den bereits bestehenden Beratungsleistungen durch das Projekt „Arbeit und Leben“?
2.           Durch welche Qualifikationen eignen sich die EBS für die neue Aufgabe (bitte in der Antwort unter anderem auf Aspekte wie relevante Sprachkenntnisse, Vernetzung zur Zielgruppe, internationale Erfahrungen, rechtliche Kenntnisse eingehen)?
3.           Inwieweit plant die Landesregierung für das neue Netzwerk weitere Zuschüsse bereitzustellen, etwa im Bereich der Sprachmittlung, um die Zielgruppe zu erreichen und kompetent beraten zu können?
4.           Laut der Pressemitteilung des MAGS werden lediglich die Erwerbslosenberatungsstellen im Rahmen des neuen Beratungsnetzwerks erwähnt. Was plant die Landesregierung für die Zukunft der Arbeitslosenzentren (ALZ) ab dem Jahr 2021?
5.           Plant die Landesregierung eine Initiative auf Bundesebene einzubringen, um sich für eine Anhebung der Bußgelder bei Verletzung des Arbeitsschutzes einzusetzen?