Polizeieinsatz bei Anti-Braunkohleprotesten Ende September 2020 – Ingewahrsamnahmen

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Für den Zeitraum vom 23. bis 28. September rief das Bündnis „Ende Gelände“ zu Protestakti­onen im rheinischen Braunkohlerevier auf, um sich gegen den Braunkohleabbau dort zu wen­den. Der Schwerpunkt der Aktionen war am Samstag, den 26. September. Laut Medienberich­ten sollen etwa 3.000 Personen daran teilgenommen haben.

Berichten zufolge sollen Personen, die dem Bündnis „Ende Gelände“ zugerechnet werden, durch die Polizei am Tagebau Garzweiler in Gewahrsam genommen worden sein und von dieser in das rund 120 Kilometer entfernte Olpe und in das etwa 80 Kilometer entfernte Xanten gefahren worden sein. Personen, die ebenfalls dem Bündnis „Ende Gelände“ zugerechnet werden und die am Bahnhof Köln-Ehrenfeld durch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der bayerischen Polizei in Gewahrsam genommen wurden, sollen durch die Polizei in Bussen in das rund 105 Kilometer entfernte Siegen gebracht worden sein. In allen Fällen sollen die Orte, in die die Personen gebracht wurden, nicht ihre Wohnorte sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen wurden insgesamt bei den Protestaktionen im rheinischen Braunkoh­lerevier vom 22. bis 28. September 2020 in Gewahrsam genommen?
  2. Wie bewertet die Landesregierung, dass Personen Berichten zufolge rund acht Stunden in Polizeigewahrsam festgehalten wurden?
  3. Wie bewertet es die Landesregierung, dass in Gewahrsam genommene Demonstrierende, die in den Tagebau Garzweiler eingedrungen waren bzw. am Bahnhof Köln-Ehrenfeld aus einem Zug getragen wurden, mit Bussen nach Olpe (rund 120 Kilometer entfernt), Siegen (rund 105 Kilometer entfernt) und Xanten (rund 90 Kilometer entfernt) verbracht wurden – insbesondere vor dem Hintergrund des Übermaßverbots –?
  4. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die demonstrierenden Personen nach Olpe, Siegen und Xanten verbracht?
  5. Vor dem Hintergrund entsprechender Vorwürfe: Wie ist sicher gewährleistet, dass sich De­monstrantinnen im Polizeigewahrsam nicht vor männlichen Polizeibeamten nackt entklei­den müssen?