Polizeieinsatz bei Anti-Braunkohleprotesten Ende September 2020 – Faustschläge und Ingewahrsamnahme am Bahnhof Köln-Ehrenfeld

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Für den Zeitraum vom 23. bis 28. September rief das Bündnis „Ende Gelände“ zu Protestakti­onen im rheinischen Braunkohlerevier auf, um sich gegen den Braunkohleabbau dort zu wen­den. Der Schwerpunkt der Aktionen war am Samstag, den 26. September. Laut Medienberich­ten sollen etwa 3.000 Personen daran teilgenommen haben.

Polizistinnen und Polizisten der bayerischen Polizei sollen am Bahnhof Köln-Ehrenfeld Perso­nen, die „Ende Gelände“ zugerechnet wurden, aus einem Regionalzug herausgetragen haben und auf dem Boden des Zuges liegende Personen zuvor mit der Faust – zum Teil mehrfach – geschlagen haben. Eine Person soll einen Nasenbeinbruch erlitten, eine andere das Bewusst­sein verloren haben (taz vom 28.09.2020: https://taz.de/Ende-Gelaende-kritisiert-Polizei/!5713020/, twitter: https://twit-ter.com/Ende Gelaende/status/1309724710331187200). Die Personen sollen am Bahnhof über mehrere Stunden hinweg in Ge­wahrsam genommen worden sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den beschriebenen Einsatz am Bahnhof Köln-Ehren­feld?
  2. Auf welchen Tatsachen zur Erfüllung der Voraussetzungen welcher Rechtsgrundlagen er­folgten die polizeilichen Maßnahmen gegen die Personen im Regionalzug im Bahnhof Köln-Ehrenfeld (Heraustragen aus dem Zug, Einsatz von Faustschlägen, Ingewahrsam-nahme am Bahnhof für mehrere Stunden)?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der beschriebenen Maßnahme der Polizei – insbesondere unter Berücksichtigung des Übermaßverbots –, Personen aus ei­nem Zug zu tragen und sie an einem Bahnhof in Gewahrsam zu nehmen, der etwa 30 Kilometer von einem Ort entfernt liegt, an dem allgemein die Begehung von Straftaten an­genommen wird (Hausfriedensbruch am Tagebau Hambach)?
  4. Welche Straftaten wurden von den durch die Polizeimaßnahmen adressierten Personen verübt? (Ich bitte um Angabe der Straftaten und der jeweiligen Anzahl.)