Für den Zeitraum vom 23. bis 28. September rief das Bündnis „Ende Gelände“ zu Protestaktionen im rheinischen Braunkohlerevier auf, um sich gegen den Braunkohleabbau dort zu wenden. Der Schwerpunkt der Aktionen war am Samstag, den 26. September. Laut Medienberichten sollen etwa 3.000 Personen daran teilgenommen haben.
Polizistinnen und Polizisten der bayerischen Polizei sollen am Bahnhof Köln-Ehrenfeld Personen, die „Ende Gelände“ zugerechnet wurden, aus einem Regionalzug herausgetragen haben und auf dem Boden des Zuges liegende Personen zuvor mit der Faust – zum Teil mehrfach – geschlagen haben. Eine Person soll einen Nasenbeinbruch erlitten, eine andere das Bewusstsein verloren haben (taz vom 28.09.2020: https://taz.de/Ende-Gelaende-kritisiert-Polizei/!5713020/, twitter: https://twit-ter.com/Ende Gelaende/status/1309724710331187200). Die Personen sollen am Bahnhof über mehrere Stunden hinweg in Gewahrsam genommen worden sein.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung den beschriebenen Einsatz am Bahnhof Köln-Ehrenfeld?
- Auf welchen Tatsachen zur Erfüllung der Voraussetzungen welcher Rechtsgrundlagen erfolgten die polizeilichen Maßnahmen gegen die Personen im Regionalzug im Bahnhof Köln-Ehrenfeld (Heraustragen aus dem Zug, Einsatz von Faustschlägen, Ingewahrsam-nahme am Bahnhof für mehrere Stunden)?
- Wie bewertet die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der beschriebenen Maßnahme der Polizei – insbesondere unter Berücksichtigung des Übermaßverbots –, Personen aus einem Zug zu tragen und sie an einem Bahnhof in Gewahrsam zu nehmen, der etwa 30 Kilometer von einem Ort entfernt liegt, an dem allgemein die Begehung von Straftaten angenommen wird (Hausfriedensbruch am Tagebau Hambach)?
- Welche Straftaten wurden von den durch die Polizeimaßnahmen adressierten Personen verübt? (Ich bitte um Angabe der Straftaten und der jeweiligen Anzahl.)