Polizeieinsatz bei Anti-Braunkohleprotesten Ende September 2020 – Einsatz von Pferden und Hunden

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Für den Zeitraum vom 23. bis 28. September rief das Bündnis „Ende Gelände“ zu Protestakti­onen im rheinischen Braunkohlerevier auf, um sich gegen den Braunkohleabbau dort zu wen­den. Der Schwerpunkt der Aktionen war am Samstag, den 26. September. Laut Medienberich­ten sollen etwa 3.000 Personen daran teilgenommen haben.

Eine Gruppe soll in dem Ort Keyenberg (beim ehemaligen Gasthof Keyenberg) von Polizei­vollzugsbeamtinnen und -beamten auf Pferden zum Halten gebracht worden sein und mit den Pferden zurück in ihr Aufenthalts-Camp gedrängt worden sein.

Am selben Tag soll eine andere Gruppe auf einem Feldweg neben einer umzäunten Kuhweide von ca. sechs Polizeibeamtinnen und -beamten ebenfalls auf Pferden zum Stehen gebracht worden sein. Im weiteren Verlauf soll es mehrfach zum Einsatz von Pfefferspray gekommen sein. Dabei soll ein Pferd gescheut haben, was möglicherweise durch das versprühte Pfeffer­spray ausgelöst wurde. Das Pferd soll über den Zaun der Kuhweide gesprungen sein und dabei einen dahinterstehenden Fotografen und eine Reporterin zum Stürzen gebracht haben. Die Reporterin soll eine Gehirnerschütterung und mindestens eine gebrochene Rippe davon getragen haben. Der Fotograf soll Schnittwunden an seinem Oberarm erlitten haben, die ver­mutlich von dem Zaun stammen, der durch das scheuende Pferd umgerissen wurde. (Taz vom 26.09.2020: https://taz.de/Klimaproteste-von-Ende-Gelaende/!5716773/, Twitter: https://twitter.com/noahberendt/status/1310290427245981696 )

Eine weitere Gruppe, bei der auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen mitliefen, soll von der Polizei am selben Tag angehalten worden sein. In diesem Fall soll die Polizei nicht nur Hunde ohne Maulkorb eingesetzt haben, die durch ihr Bellen die betreffenden Personen stark einschüchterten (https://twitter.com/Ende Gelaende/status/1309797054764462080). Sondern dort eingesetzte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sol­len mit den mitgeführten Hunden auf die Demonstrantinnen und Demonstranten zugegangen und diese massiv angegangen haben, wobei die Hunde Personen aus der Gruppe angesprun­gen haben sollen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die oben beschriebene Situation des Einsatzes von Pferden, in der zugleich Pfefferspray zum Einsatz gekommen sein soll und mindestens zwei Personen von scheuenden Pferden verletzt wurden?
  2. Erhalten die durch die Polizeipferde verletzten Personen Schadensersatzleistungen durch die Polizei?
  3. Wie bewertet die Landesregierung den oben beschriebenen Einsatz von Hunden?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der oben beschriebenen Maß­nahme der Polizei – insbesondere unter Berücksichtigung des Übermaßverbots –, Hunde und Pferde gegen Personen an Stellen einzusetzen, die von zu schützenden Orten weit entfernt sind bzw. nicht in ihrer unmittelbaren Nähe liegen (wie der oben genannte ehema­lige Gasthof Keyenberg vom Braunkohletagebau Garzweiler)?
  5. Wie lauten die polizeilichen Vorgaben zum Einsatz von Pferden und Hunden (mit und ohne Maulkorb) bei Demonstrationen – auch mit Blick auf die Gefahren, die von diesen Tieren für Personen (Demonstrierende ebenso wie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte) aus­gehen und im Zusammenwirken mit anderen Einsatzmitteln wie versprühte Reizstoffe?