Perspektiven der Radschnellwege in NRW

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Politik und Verkehrsplanung stehen in NRW unter massivem Handlungsdruck: verstopfte Innenstädte, täglicher Stau und Stress auf Straßen und Autobahnen; damit einhergehend Umweltverschmutzung, Lärm, Feinstaub und andere Nachteile durch den Autoverkehr. Aber auch Busse und Bahnen sind inzwischen streckenweise chronisch überlastet. Der Radverkehr bietet Potentiale und Lösungsoptionen, deren Nutzung unerlässlich ist.
Der klassische Denkansatz, der das Fahrrad vorzugsweise als Verkehrsmittel auf Kurzstrecken von bis zu drei Kilometern sieht, ist überholt. Auch mit der steigenden Nutzung von E- Fahrrädern vergrößern sich entscheidend die zurückgelegten Distanzen und diversifizieren sich die Einsatzzwecke. Hierfür braucht es eine Radinfrastruktur, die dieser Entwicklung ge- recht wird.
NRW hat hier angesetzt und unter der vorherigen Landesregierung mit dem Radschnellweg Ruhr RS1 als bundesweitem Pilotprojekt, sechs weiteren laufenden Radschnellweg-Projekten und der Anpassung des Straßen- und Wegegesetzes eine bundesweite Vorreiterrolle eingenommen.
Im Einzelnen befinden sich derzeit in Umsetzung/Planung (Sortierung nach Länge):

  • Radschnellweg Ruhr, Duisburg-Hamm, 101km
  • RS2 REGIO.VELO, Isselburg-Velen, 45km
  • Radschnellweg OWL, Herford-Minden, 36km
  • Radschnellweg Region Düsseldorf, Neuss-Langenfeld/Monheim, 31km
  • Radschnellweg Städteregion Aachen, Herzogenrath-Aachen, 30km
  • Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet, Essen-Gladbeck, 17km
  • Radschnellweg Köln-Frechen, 8km

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie ist der Planungsstand der genannten Radschnellwege (mit Bitte um genaue Auflistung der Einzelprojekte)?
  2. Welche Radschnellwege möchte die Landesregierung bis zum Ende der Legislatur um- setzen bzw. welche Umsetzungsziele hat die Landesregierung für die bis 2022 noch nicht abgeschlossenen Projekte?
  3. Plant die Landesregierung darüber hinaus weitere Radschnellwege in NRW?
  4. Wie möchte die Landesregierung die Finanzierung sicherstellen und welche Möglichkei- ten ergeben sich hier für NRW im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw. des Fonds „Nachhaltige Mobilität“?
  5. Durch die jüngste Gesetzesänderung zur finanziellen Beteiligung an Radschnellwegen vonseiten des Bundes ergeben sich neue Optionen. Wie gedenkt die Landesregierung diese für NRW zu nutzen?

Arndt Klocke