Partizipationsmöglichkeiten der Elternvertretungen stärken

Gemeinsamer Antrag

I. Ausgangssituation

Elternmitwirkung ist seit Jahrzehnten ein wichtiges Element bei der konkreten Beteiligung in der einzelnen Schule und im Austausch der Elternverbände mit dem Schulministerium.
Im Schulgesetz des Landes ist die Elternmitwirkung durch Schulpflegschaften und deren Mitwirkung in der Schulkonferenz rechtlich verbindlich verankert. Eltern leisten hier ehrenamtlich einen wichtigen Beitrag bei der inneren Schulentwicklung und übernehmen Verantwortung.
Auf kommunaler Ebene haben sich darüber hinaus freiwillig Stadt- und Kreisschulpflegschaften gebildet. Sie bündeln Elterninteressen über die eigene Schule hinaus und bringen diese in die Diskussion der Schulentwicklung vor Ort mit ein. In einigen Gebietskörperschaften ist ihnen in den jeweiligen Schulausschüssen ein Platz mit beratender Stimme eingeräumt worden, wie vielerorts auch den BezirksschülerInnenvertretungen.
Auf Landesebene gibt es vielfältige Elternorganisationen, die schulformspezifisch oder -übergreifend Elterninteressen vertreten. Paragraf 77 Schulgesetz verpflichtet den Landesgesetzgeber, diese Organisationen bei einer Änderung des Schulgesetzes und weiteren untergesetzlichen Maßnahmen auch formal zu beteiligen, und verpflichtet die Landesregierung zu regelmäßigen Konsultationen. Diese Vorgaben des Schulgesetzes sind seit Jahren gute Praxis in NRW. Alle nach Paragraf 77 SchulG anerkannten Elternverbände werden vom Ministerium für Schule und Weiterbildung zu den Bildungskonferenzen eingeladen.
Im Gegensatz zu 14 Bundesländern und zur Landesschülervertretung gibt es in NRW keine einheitliche Landeselternvertretung. Die Säulen der örtlichen Pflegschaften und der Landesorganisationen haben bislang wenig Berührungspunkte über den innerhalb der Organisation zu leistenden Grad hinaus. Mittlerweile sind Kontakte gewachsen, die zu dem Wunsch nach einem besseren Austausch führen.
Um jedoch den gewachsenen Formen der Elternmitwirkung in unserem Land noch stärker gerecht zu werden und gleichzeitig den in den letzten Jahren gewachsenen Zusammenschlüssen von Schulpflegschaften mit ihrem Bedürfnis nach Vernetzung, Qualifizierung und Mitwirkung zu entsprechen, will der Landtag ein weiteres Forum zum Austausch und zur Artikulierung von Elterninteressen schaffen. Dieses soll geprägt sein von einem Miteinander von Stadt- und Kreisschulpflegschaften und den Landeselternorganisationen. Ein Austausch untereinander soll ebenso möglich sein wie der Dialog mit der Landespolitik und dem Schulministerium, so dass diese Elternpositionen in die Schulpolitik des Landes einfließen können.
Laut Schulgesetz können Gemeinden, die Kreise und die Schulverbände für die von ihnen getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse bilden. Hierzu können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Es bestehen auf kommunaler Ebene hervorragende Beispiele, wie eine beratende Einbindung der Schulpflegschaften gerade auch von Elternvertretungen auf diesem Wege erfolgt. Daher sollte zukünftig bei den Schulträgern in den Städten, Gemeinden und Kreisen vermehrt darauf hingewirkt werden, dass bei der Bildung entsprechender Gremien Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Hierbei ist insbesondere auch eine adäquate Einbindung der Elternvertretungen zu beachten. Ebenfalls sollte neben den pädagogischen Vertretern, also z.B. Schulleitungen, auch eine angemessene Beteiligung der Schülerinnen und Schüler erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung sollte im Sinne der Subsidiarität weiterhin den Entscheidungsträgern vor Ort obliegen.
Die Eltern formulieren darüber hinaus ganz deutlich, dass auch in den Kommunen und Kreisen, wo noch keine Stadt- bzw. Kreisschulpflegschaften existieren, eine weitergehende Unterstützung der Beteiligung vor Ort gewünscht wird. Gerade ehrenamtliche Strukturen, wie von Stadt- und Kreisschulpflegschaften und den Landeselternorganisationen, benötigen zudem Hilfestellung bei Vernetzung, Organisation und Qualifizierung von Elternvertreterinnen und -vertretern.

II. Der Landtag begrüßt

die Mitwirkung der Landeselternorganisationen und der Stadt- und Kreisschulpflegschaften an der Weiterentwicklung der Schulpolitik des Landes;
die aktive Beteiligung der Eltern im Rahmen der Schulpflegschaften und ihre aktive Mitarbeit in den Schulkonferenzen;
das wachsende Interesse der Eltern, sich als Stadt- und Kreisschulpflegschaften zur Bündelung von Elterninteressen zu organisieren und die zunehmende Bereitschaft von den Gebietskörperschaften, die Eltern mit beratender Stimme in den Schulausschüssen zu beteiligen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

umfassend und breit über die Möglichkeiten der Organisation von Stadt- und Kreisschulpflegschaften zu informieren und auf beispielhafte Satzungen und Organisationsformen zu verweisen;
bei den Schulträgern in den Städten, Gemeinden und Kreisen dafür zu werben, den Stadt- und Kreisschulpflegschaften in den örtlichen Schulausschüssen der Räte und Kreise beratende Stimme einzuräumen;
den Landtag dabei zu unterstützen, analog zur Weiterbildungskonferenz zu einer ersten Elternkonferenz einzuladen, bei der sowohl die Stadt- und Kreisschulpflegschaften als auch die Landeselternorganisationen mitwirken. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung lädt zur Konferenz in den Landtag ein. Bei der Erstellung des Programms für die Elternkonferenz werden Stadt- und Kreisschulpflegschaften sowie Landeselternorganisationen gleichberechtigt beteiligt;
geeignete Maßnahmen zur Qualifizierung von Eltern zu ergreifen, indem unter Federführung der Qualitäts- und Unterstützungsagentur QUA-LiS entsprechende Bausteine erarbeitet werden. Bei der Durchführung der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird auch auf die Expertise der Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung zurückgegriffen;
auf eine bessere Vernetzung der Stadt- und Kreisschulpflegschaften untereinander und mit den Schulpflegschaften hinzuwirken. Es soll daher geprüft werden, inwiefern die landeseigene IT-Infrastruktur LOGINEO NRW hierfür eine geeignete Plattform bieten kann;
bei den Schulträgern in den Städten, Gemeinden und Kreisen dafür zu werben, die Möglichkeit zu schaffen, Kontaktdaten bzw. ein Adressregister auf der Internetpräsenz des Schulträgers zu hinterlegen;
Lehrkräfte bereits in der Ausbildung auf die Notwendigkeit der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Eltern zu informieren und deren bedeutendes Gewicht als wichtigen Bestandteil der schulischen Entwicklung herauszustellen.