Offener Vollzug

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld

Das Leben im Offenen Strafvollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen weit mehr angeglichen als im geschlossenen Vollzug. Die Gefangenen des Offenes Vollzugs haben mehr Freiheiten, sie können unter anderem außerhalb des Vollzugs arbeiten und haben meist auch die Möglichkeit, Angehörige zu besuchen. So lassen sich soziale Kontakte während der Haftzeit besser aufrechterhalten und auch die Gefahr des Verlusts des Arbeitsplatzes wird durch die Möglichkeiten des Offenen Vollzugs gemindert. Die Gefangenen im Offenen Vollzug nehmen – in bestimmten Grenzen – weiter am Leben außerhalb des Strafvollzugs teil und können sich nach der Haft deutlich leichter wieder in die Gesellschaft eingliedern.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Inwieweit sind die für den offenen Vollzug vorgehaltenen Plätze in den Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen ausgelastet?
  2. Anhand welcher konkreten Kriterien werden Gefangene für den offenen Vollzug als für geeignet beziehungsweise nicht geeignet erklärt?
  3. Insbesondere welche Kriterien werden durch die Gefangenen häufig nicht erfüllt, um für den offenen Vollzug zugelassen zu werden?
  4. Wie bewertet das Justizministerium das Zustimmungserfordernis durch die Gefangenen für eine Verlegung in den Offenen Vollzug?
  5. Welche Maßnahmen werden durch das Justizministerium ergriffen oder sollen ergriffen werden, um mehr Gefangenen den Zugang zum offenen Vollzug zu ermöglichen?