Offene Haftbefehle gegen Rechtsextreme in Nordrhein-Westfalen im Frühjahr 2019

Kleine Anfrage von verena Schäffer und Stefan Engstfeld

In unserer Kleinen Anfrage vom 5. Dezember 2018 hatten wir unter Bezugnahme auf eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung nach den derzeit nicht vollstreckten Haftbefehlen gegen Rechtsextreme in Nordrhein-Westfalen gefragt. Die Antwort der Landesregierung mit der Drucksachennummer 17/4784 ergab, dass zum Stichtag 28.09.2018 gegen 247 Personen insgesamt 338 Haftbefehle nicht vollstreckt waren. 102 dieser Personen waren dem Phänomenbereich der PMK-Rechts zugeordnet. Zudem wurde angegeben, dass 18 dieser Fälle der Priorität II und 84 Fälle der Priorität III zugeordnet wurden. Darüber hinausgehende Angaben bezüglich der Hintergründe der Tatverdächtigen, die Zeitpunkte und zugrundeliegenden Delikte der Haftbefehle konnten mit Verweis auf die Speicherfrist der Daten nicht gemacht werden. Da die Daten des für Ende März 2019 angesetzten Stichtags zur Erhebung der offenen Haftbefehle in der für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist noch vorliegen müssten, bitten wir erneut um die Beantwortung der unten stehenden Fragen.
Die hohe Gewaltaffinität der rechtsextremen Szene in Nordrhein-Westfalen, die eigene Kampfsporttrainings abhält mittels derer sie sich auf ein vermeintliches Endzeit- bzw. Bürgerkriegsszenario vorbereitet, ist besorgniserregend. Dass sich nun eine solch große Zahl von Rechtsextremen offenbar der Strafverfolgung entziehen kann, muss Anlass genug sein, die Anstrengungen der Sicherheitsbehörden in diesem Bereich zu intensivieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Gegen wie viele Rechtsextreme lagen bis zum Stichtag im Frühjahr 2019 nicht vollstreckte Haftbefehle vor? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Anzahl der Haftbefehle, Zeitpunkt der Erstellung des Haftbefehls, Grund des Haftbefehls, zugrunde liegender Deliktsart und PMK Bezug.)
2.           Wie werden diese Fälle nach den Kategorien Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige Delikte) zugeordnet?
3.           In wie vielen Fällen ist der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden?
4.           Wie viele Haftbefehle gegen Rechtsextreme wurden in den unterschiedlichen Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert?
5.           Wie viele der per Haftbefehl gesuchten Rechtsextremen halten sich mutmaßlich im Ausland auf?