Offene Haftbefehle gegen Rechtsextreme in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage von Verena Schäffer und Stefan Engstfeld

Medienberichten zufolge ergab eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, dass derzeit nach 467 Rechtsextremen per Haftbefehl gefahndet wird. In etwa jedem vierten Fall lag mindestens ein Haftbefehl aufgrund einer Gewalttat vor. Da gegen viele dieser Personen gleich mehrere Haftbefehle vorliegen, ist zu erwarten, dass sie in Zukunft weitere Straftaten verüben werden. In Nordrhein-Westfalen waren bis Ende September noch 102 Haftbefehle gegen Rechtsextreme nicht vollstreckt. Die hohe Gewaltaffinität der rechtsextremen Szene, die sich dem Verfassungsschutzbericht NRW zum Jahr 2017 zufolge auch mittels Kampfsporttrainings auf ein vermeintliches Endzeit- bzw. Bürgerkriegsszenario vorbereitet, ist in hohem Maße besorgniserregend. Dass sich nun eine solch große Zahl von Rechtsextremen offenbar der Strafverfolgung entziehen kann, muss Anlass genug sein, die Anstrengungen der Sicherheitsbehörden in diesem Bereich zu intensivieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.       Gegen wie viele Rechtsextreme lagen bis November 2018 nicht vollstreckte Haftbefehle vor? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Anzahl der Haftbefehle, Zeitpunkt der Erstellung des Haftbefehls, Grund des Haftbefehls, zugrunde liegender Deliktsart und PMK Bezug.)
2.       Wie werden diese Fälle nach den Kategorien Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige Delikte) zugeordnet?
3.       In wie vielen Fällen ist der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden?
4.       Wie viele Haftbefehle gegen Rechtsextreme wurden in den unterschiedlichen Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert?
5.       Wie viele der per Haftbefehl gesuchten Rechtsextremen halten sich mutmaßlich im Ausland auf?